Ist ein E-Kickbike gesetzlich als E-Bike oder E-Scooter einzustufen?

eMobility Rechtliches
Black Shadow
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Re: Ist ein E-Kickbike gesetzlich als E-Bike oder E-Scooter einzustufen?

Beitrag von Black Shadow »

(1) Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h, die folgende Merkmale aufweisen:

Mein eKickbike fährt bauartbedingt schneller, warum ist dann die Verordnung für das Fahrzeug anwendbar?

Deshalb ist die Frage m.E. immer noch offen.

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kofra
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Re: Ist ein E-Kickbike gesetzlich als E-Bike oder E-Scooter einzustufen?

Beitrag von kofra »

Wieso ist es für deinen Kickscooter anwendbar? Hast du eine ABE oder Einzelabnahme? Um welches Modell handelt es sich? Hast du ein Versicherungskennzeichen?

Black Shadow
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Re: Ist ein E-Kickbike gesetzlich als E-Bike oder E-Scooter einzustufen?

Beitrag von Black Shadow »

Die Frage war doch: Was ist ein eKickbike?
Also suchen wir immer noch eine Definition die für dieses Fahrzeug anwendbar ist.
Da ich in §1 eKFV eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20kmh finde, bin ich der Meinung: Auf das Fahrzeug nicht anwendbar

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kofra
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Re: Ist ein E-Kickbike gesetzlich als E-Bike oder E-Scooter einzustufen?

Beitrag von kofra »

Das ist richtig, daher ist dein Kickbike ja auch nicht für den Straßenverkehr zugelassen.

Black Shadow
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Re: Ist ein E-Kickbike gesetzlich als E-Bike oder E-Scooter einzustufen?

Beitrag von Black Shadow »

Coole Einstellung: Oh, ein Lastwagen fällt nicht unter die eKFV deshalb nicht für den Stvo zulässig. :D
Es ist möglich, das das Fahrzeug nicht zulässig ist. Aber vorher darf man doch auf die Suche gehen, welcher Rechtlicher Rahmen anwendbar ist.

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kofra
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Re: Ist ein E-Kickbike gesetzlich als E-Bike oder E-Scooter einzustufen?

Beitrag von kofra »

Das ist doch Quatsch. Es gibt keine rechtliche Handhabe für deinen Kickscooter, so wie er ist. Was hat das mit Einstellung zu tun? So kannst du ihn nicht nach ekfv zulassen. Du kannst eine Einzelabnahme machen lassen, dazu musst du einen Sitz anbauen, dann kannst du eine bekommen. Benötigst Führerschein, Helm und musst auf der Straße fahren und benötigst ein Kennzeichen. Wie bei der ekfv auch. Und das ist keine Frage der Einstellung. Du selbst hast doch die Frage wegen deines Kickscooters und ekfv gestellt? Und nicht wegen des LKW, oder?

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