Darf man mit nem Elektroroller auf dem Fahradweg Fahren
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Darf ich mit nem Elektroroller auf dem Fahradweg Fahren
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Re: Darf man mit nem Elektroroller auf dem Fahradweg Fahren
Für E-Roller gilt das gleiche wie für vergleichbare Benziner. Ich gehe mal davon aus, dass Du von zugelassenen und versicherten Rollern sprichst und nicht von den Geräten, die man nur auf Privatgelände fahren darf.
Ich bin zwar nicht der StVO-Experte, daher bitte selbst nochmals recherchieren:
E-Roller bis 25km/h dürfen wie MoFas auch auf Fahrradwegen fahren. Die größeren bis 45km/h dürfen dort üblicherweise nicht fahren.
Ich bin zwar nicht der StVO-Experte, daher bitte selbst nochmals recherchieren:
E-Roller bis 25km/h dürfen wie MoFas auch auf Fahrradwegen fahren. Die größeren bis 45km/h dürfen dort üblicherweise nicht fahren.
RGNT V2 ab 01/23 > 8000km
NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
Ahamani Swap Bj 2007 - 2.4KW - Vario - Km-Stand > 27.000km - 40AH Thundersky ab 11/08 - CALB 70AH seit 10/11 -Verschrottung 09/19
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Re: Darf man mit nem Elektroroller auf dem Fahradweg Fahren
Mofas dürfen auf Fahrradwegen fahren?
Ist zwar schon eine Weile her - aber ich hab das anders gelernt.
Wobei jeder der nicht lebensmüde ist wenigstens außerhalb geschlossener Ortschaften die Radwege nutzen sollte.
Ist zwar schon eine Weile her - aber ich hab das anders gelernt.
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Eigenbau Pedelec Lifepo16S
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Re: Darf man mit nem Elektroroller auf dem Fahradweg Fahren
den e-mex von sap kann man mit einer setting-box auf mofa drosseln,dann darfst du damit auf fahrradwegen fahren.
Re: Darf man mit nem Elektroroller auf dem Fahradweg Fahren
MoFa = Motorisiertes Fahrrad = Fahrrad mit Hilfsmotor
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__2.html
Zitat:" § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge ... Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen...."
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Zitat:" § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge ... Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen...."
Re: Darf man mit nem Elektroroller auf dem Fahradweg Fahren
uiuiuiiiiiiiiiiiiiiii
das ist wohl mal wieder son graubereich irgendwie.....
oder wie seht ihr das?
Tante Paula Ferd. III z.B. fährt max. 20 - also weniger als jeder schnelle Radler :-O
ich bin bislang davon ausgegangen das ich auf Radwegen fahren darf wenn das Radzeichen dort zu sehen ist
falsch?
nachdem mich nun ein Bus beinahe umgenietet hat beim abbiegen (der Bus ist abgebogen nicht ich) bekomme ich nun eine Zahlungsaufforderung ??? ööhhmmmmmm
hmmmmmm.....so ganz verstehen kann ich das nicht?
http://www.escooter.de/TantePaula/prosp ... nd-iii.pdf
"Wo darf ich fahren?
Mofas kann man grundsätzlich auf der Straße und auf Fahrradwegen, die dies genehmigen, fahren"
hab ich hier nen Denkfehler?
grübel????
das ist wohl mal wieder son graubereich irgendwie.....
oder wie seht ihr das?
Tante Paula Ferd. III z.B. fährt max. 20 - also weniger als jeder schnelle Radler :-O
ich bin bislang davon ausgegangen das ich auf Radwegen fahren darf wenn das Radzeichen dort zu sehen ist
falsch?
nachdem mich nun ein Bus beinahe umgenietet hat beim abbiegen (der Bus ist abgebogen nicht ich) bekomme ich nun eine Zahlungsaufforderung ??? ööhhmmmmmm
hmmmmmm.....so ganz verstehen kann ich das nicht?
http://www.escooter.de/TantePaula/prosp ... nd-iii.pdf
"Wo darf ich fahren?
Mofas kann man grundsätzlich auf der Straße und auf Fahrradwegen, die dies genehmigen, fahren"
hab ich hier nen Denkfehler?
grübel????
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Re: Darf man mit nem Elektroroller auf dem Fahradweg Fahren
Innerhalb geschlossener Ortschaften muss der Radweg extra für Mofas freigegeben sein - d.h. durch ein entsprechendes Schild "Mofas frei" darunter.
Wenn das in deinem Fall nicht so war, dann hast du leider Pech gehabt.
Und unabhängig von deiner Tante Paula die wohl eher als Mofa einzuordnen ist, haben Roller/Mopeds/Mokicks mit erlaubten 45 oder mehr km/h rechtlich auf dem Radweg nix verloren - egal ob und wie langsam man fährt.
Aber: Wer unter euch ...
Natürlich bin auch ich schon mal auf einem Radweg an einem Stau vorbei gefahren
Wenn das in deinem Fall nicht so war, dann hast du leider Pech gehabt.
Und unabhängig von deiner Tante Paula die wohl eher als Mofa einzuordnen ist, haben Roller/Mopeds/Mokicks mit erlaubten 45 oder mehr km/h rechtlich auf dem Radweg nix verloren - egal ob und wie langsam man fährt.
Aber: Wer unter euch ...
Natürlich bin auch ich schon mal auf einem Radweg an einem Stau vorbei gefahren
LG
Thomas
„Am Ende wird alles gut.
Wenn es nicht gut wird,
ist es noch nicht das Ende.“
Thomas
„Am Ende wird alles gut.
Wenn es nicht gut wird,
ist es noch nicht das Ende.“
Re: Darf man mit nem Elektroroller auf dem Fahradweg Fahren
ja, die Paula gilt als sog. Leichtmofa
Fahre ich auf der Strasse werde ich angepöbelt, angehupt, beschimpft u.ä.
Fahre ich auf dem Radweg darf ich auch das irgendwie nicht, wenn ichs richtig verstanden habe :-0
ja wo soll ich denn fahren?
Und vor allem stelle ich mir gerade die Frage wenn ich jetzt dieses Busgeld bezahle, bleibe ich dann auch auf meinem Schaden an meinem Roller sitzen?
Mir ist ja, zum Glück, nichts passiert weil ich so schnell reagiert habe, aber der Roller lag halt unterm Bus!
Oder sind das zwei verschiedene Dinge?
Fahre ich auf der Strasse werde ich angepöbelt, angehupt, beschimpft u.ä.
Fahre ich auf dem Radweg darf ich auch das irgendwie nicht, wenn ichs richtig verstanden habe :-0
ja wo soll ich denn fahren?
Und vor allem stelle ich mir gerade die Frage wenn ich jetzt dieses Busgeld bezahle, bleibe ich dann auch auf meinem Schaden an meinem Roller sitzen?
Mir ist ja, zum Glück, nichts passiert weil ich so schnell reagiert habe, aber der Roller lag halt unterm Bus!
Oder sind das zwei verschiedene Dinge?
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Re: Darf man mit nem Elektroroller auf dem Fahradweg Fahren
Moin.
Ach, weil der Roller unter eunem Bus lag, meinst Du, Du müsstest ein Busgeld zahlen, statt eines Bußgeldes? Deutsches Sprak, schweres Sprak sagt ein Friese dazu.
Zunächst einmal, grundsätzlich gilt, dass alle Fahrzeuge, die aus eigener Kraft schneller als 6 km/h fahren können, ein Versicherungskennzeichen haben müssen und grundsätzlich nichts auf Radwegen zu suchen haben, es sei denn, es ist durch besondere Kennzeichnung, zum Beispiel außerorts, erlaubt.
Unabhängig davon hätte der Busfahrer Dich auch umgenietet, wenn Du mit dem Fahrrad unterwegs gewesen wärest. Und als Radler kann man schon mal ganz flott und mit mehr als 20 km/h unterwegs sein. Der Busfahrer war als Rechtsabbieger schlichtweg unachtsam und hat das Vorfahrtsrecht verletzt, auch wenn Du nicht auf dem Radweg hättest fahren dürfen. Natürlich wird auch der Busfahrer mit einem Bußgeld belegt, und dieses wird höher als das Deine ausfallen, denn sein Verstoß war wesentlich schlimmer.
Straf- und Bußgeldverfahren haben nichts mit den zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen zu tun. Mache Deine Forderungen auf jeden Fall bei der Haftpflichtversicherung des Busses geltend. Allenfalls darf Dir ein Mitverschulden von ca. 20 bis 25 Prozent angelastet werden, da Du dort nicht fahren durftest, wo Du gefahren bist. Aber unabwendbar war der Unfall für den Busfahrer keinesfalls, nur weil Du auf dem Radweg unterwegs warst. Wie erwähnt, er hätte auch einen Radfahrer umgenietet oder gar ´ne Mutti mit einem Kinderwagen.
Ach, weil der Roller unter eunem Bus lag, meinst Du, Du müsstest ein Busgeld zahlen, statt eines Bußgeldes? Deutsches Sprak, schweres Sprak sagt ein Friese dazu.
Zunächst einmal, grundsätzlich gilt, dass alle Fahrzeuge, die aus eigener Kraft schneller als 6 km/h fahren können, ein Versicherungskennzeichen haben müssen und grundsätzlich nichts auf Radwegen zu suchen haben, es sei denn, es ist durch besondere Kennzeichnung, zum Beispiel außerorts, erlaubt.
Unabhängig davon hätte der Busfahrer Dich auch umgenietet, wenn Du mit dem Fahrrad unterwegs gewesen wärest. Und als Radler kann man schon mal ganz flott und mit mehr als 20 km/h unterwegs sein. Der Busfahrer war als Rechtsabbieger schlichtweg unachtsam und hat das Vorfahrtsrecht verletzt, auch wenn Du nicht auf dem Radweg hättest fahren dürfen. Natürlich wird auch der Busfahrer mit einem Bußgeld belegt, und dieses wird höher als das Deine ausfallen, denn sein Verstoß war wesentlich schlimmer.
Straf- und Bußgeldverfahren haben nichts mit den zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen zu tun. Mache Deine Forderungen auf jeden Fall bei der Haftpflichtversicherung des Busses geltend. Allenfalls darf Dir ein Mitverschulden von ca. 20 bis 25 Prozent angelastet werden, da Du dort nicht fahren durftest, wo Du gefahren bist. Aber unabwendbar war der Unfall für den Busfahrer keinesfalls, nur weil Du auf dem Radweg unterwegs warst. Wie erwähnt, er hätte auch einen Radfahrer umgenietet oder gar ´ne Mutti mit einem Kinderwagen.
Ein liebes friesisch Tschüüs sagt der Lothar (LoWess)
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Re: Darf man mit nem Elektroroller auf dem Fahradweg Fahren
Nicht ganzLoWess hat geschrieben:grundsätzlich nichts auf Radwegen zu suchen haben, es sei denn, es ist durch besondere Kennzeichnung, zum Beispiel außerorts, erlaubt.
- Innerhalb gO müssen Radwege extra freigegeben werden
- Ausserhalb gO dürfen Mofas grundsätzlich Radwege benutzen
Siehe z.B. http://www.verkehrswacht-medien-service.de/stvo.html
LG
Thomas
„Am Ende wird alles gut.
Wenn es nicht gut wird,
ist es noch nicht das Ende.“
Thomas
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Wenn es nicht gut wird,
ist es noch nicht das Ende.“
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