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...eRoller spezifisches...

Verfasst: Do 15. Aug 2019, 11:11
von Dejo
Neue StVO: Laut einer ARD-Meldung sollen "auf Busspuren künftig auch E-Tretroller fahren dürfen und Autos mit mindestens drei Insassen".

Für eRoller gilt das demnach nicht. Weiss jemand mehr?

Regelmäßig durchfahre ich Strassen, bei denen wegen Lärmentwicklung die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h gilt. Das gilt ja auch für meine leise unu-Elektroschnecke. Hat schonmal ein eRollerFahrer/in ein Knöllchen deswegen bekommen??

Nice day!

Re: ...eRoller spezifisches...

Verfasst: Do 15. Aug 2019, 21:11
von Ganter Ingo™
Dejo hat geschrieben:
Do 15. Aug 2019, 11:11
Neue StVO: Laut einer ARD-Meldung sollen "auf Busspuren künftig auch E-Tretroller fahren dürfen und Autos mit mindestens drei Insassen".
Und von wem kommt wieder solch ein Unsinn, ganz im (Un-)Sinn der Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel? Natürlich, von meinem persönlichen Erzfeind Andreas Be-Scheuer-t. :evil:

Re: ...eRoller spezifisches...

Verfasst: Fr 16. Aug 2019, 07:45
von Dejo
Dejo hat geschrieben:
Do 15. Aug 2019, 11:11
... Autos mit mindestens drei Insassen ...
Ob da dann auch der Leichenwagen dazugehört, mit 2 Trägern und 2 Leichen auf dem Weg ins Krema?? :mrgreen:

Re: ...eRoller spezifisches...

Verfasst: Mi 21. Aug 2019, 22:23
von Xenomystus
Genial, den ewig zu späten Bussen dann auch noch 20km/h Fahrbahnblockaden zu geben. Freut sicher alle Leute die den Bus tatsächlich benutzen müssen...

Das mit den Autos mit mindestens 3 Insassen wäre zwar theorethisch in Ordnung, weil es nicht so viele sind, aber wie das umgesetzt werden soll, dass nicht einfach irgendwann alle da fahren, würde mich mal interessieren. Die Leute machen halt gerne nach. Und wenn man´s eilig hat mal eben auf die Busspur "ist ja nicht so schlimm"...weil ja eh andere Autos da auch fahren...