Lithium und Kälte

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Harry
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Re: Lithium und Kälte

Beitrag von Harry »

Hallo Peter,
wenn du meinen neuen Akku mit 60V / 35Ah meinst, der hat nur 6P.
viewtopic.php?p=196135#p196135
Gruß Harry

Johnnytheponny84
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Re: Lithium und Kälte

Beitrag von Johnnytheponny84 »

Hallo, danke für die Antworten.
Das mit der gesetzlichen Gewährleistung sehe ich komplett anders - denn ich habe den Akku im Juni erst erhalten und im Dezember den Gewährleistungsantrag gestellt. Der Händler ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Nachbesserung anzubieten. Da die Akkus aus China kommen, bleiben die wahrscheinlich des Öfteren am Zoll hängen. Ich werde daher jetzt beim Händler eine Schadensersatzforderung stellen und zur Not auch klagen. Laut Hersteller Mangosteen sind 2 Jahre Garantie auf dem Akku gegeben und der Akku hat wohl einen Defekt (siehe dazu auch meine Doku auf Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=uGQNml37LQU

Ich habe mich parallel schon einmal mit der Firma Akkutauschen.de beraten lassen. Dort erfragte man, welche exakten Zelltypen verbaut sind. Eine Reparatur einzelner Zellen kommen nur in Frage, wenn man exakt die gleichen Zellen wieder einsetzt. Dann wurde mir noch ein Angebot gemacht, den Akku für circa 1000 € komplett neu aufzubauen und das dann mit qualitativ hochwertigen Zellen. Ist jetzt die Frage, welche Zellen dort in diesem Akku Pack drinne sind und wo ich Ersatz herbekomme, sofern eine Zelle oder mehrere Zellen wirklich platt sind. Kenn jemand die Zellen und wo kann man die Zellen beziehen?
Zuletzt geändert von Johnnytheponny84 am Do 25. Feb 2021, 16:37, insgesamt 1-mal geändert.

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Harry
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Re: Lithium und Kälte

Beitrag von Harry »

Johnnytheponny84 hat geschrieben:
Di 9. Feb 2021, 09:15
Ich werde daher jetzt beim Händler (Schnezler Racing) eine Schadensersatzforderung stellen und zur Not auch klagen.
Ich will dir nicht den Mut nehmen, aber auf die AGB der Firma hast du dich eingelassen.

Screenshot_20210210-111717_Samsung Internet.jpg

Ärgern lohnt sich nicht, hake es als Lehrgeld ab und schmeiß nicht gutes Geld (Rechtsanwalt, Gutachten, Gerichtskosten) noch hinterher.
Bestell dir besser bei Aliexpress einen neuen Akku. Die 6 Wochen Lieferzeit wirst du auch noch überstehen.



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Gruß Harry

bernd_2
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Re: Lithium und Kälte

Beitrag von bernd_2 »

Harry hat geschrieben:
Mi 10. Feb 2021, 12:27
Johnnytheponny84 hat geschrieben:
Di 9. Feb 2021, 09:15
Ich werde daher jetzt beim Händler (Schnezler Racing) eine Schadensersatzforderung stellen und zur Not auch klagen.
Ich will dir nicht den Mut nehmen, aber auf die AGB der Firma hast du dich eingelassen.


Screenshot_20210210-111717_Samsung Internet.jpg


Ärgern lohnt sich nicht, hake es als Lehrgeld ab und schmeiß nicht gutes Geld (Rechtsanwalt, Gutachten, Gerichtskosten) noch hinterher.
Bestell dir besser bei Aliexpress einen neuen Akku. Die 6 Wochen Lieferzeit wirst du auch noch überstehen.




Screenshot_20210210-122557_AliExpress.jpg
Dass eine Klage immer ein Risiko beinhaltet, ist klar.

Aber wenn man als Privatperson kauft, lassen sich Gewährleistungsansprüche nicht vom Händler ausschließen. Die AGB sind in diesem Punkt dann unwirksam.
Somit würde dann ein Richter darüber urteilen, ob es sich bei dem Sachmangel am Akku um normalen Verschleiß handelt oder ob der Händler gewährleistungspflichtig ist.

Evolution
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Re: Lithium und Kälte

Beitrag von Evolution »

Sehe ich auch so. Der Gewährleistungsauschluss ist unwirksam, da solche Allgemeine Geschäftsbedingungen gegen das Leitbild der Gewährleistungshaftung verstoßen. § 309 Ziffer 8 b aa) BGB.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__309.html

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Re: Lithium und Kälte

Beitrag von STW »

Ausschlüsse von Verschleißteilen (dazu gehören auch Akkus) sind möglich, aber ob ein Richter das in diesem Fall auch so sieht, ist fraglich. Gerade bei LiPos geht der normale Kunde von einer deutlich längeren Haltbarkeit aus, und mehrere Jahre sind heute Stand der Technik.

Der Screenshot der AGB ist in diesem Fall recht hilfreich, denn da versucht der Händler auch den Motor und den Controller aus der Gewährleistung / Garantie zu nehmen. Insbesondere ist der Controller kein Verschleißteil. Den können wir mal ganz locker mit dem Motorsteuergerät eines Benziners vergleichen.
Und wenn jemand unwirksame Klauseln in seine AGBs schreibt, dann läuft er halt in Gefahr, dass alle Klauseln unwirksam sind, und dann gehört der Akku eben nicht mehr zu den Verschleißteilen.
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Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
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Re: Lithium und Kälte

Beitrag von Günter Th »

Genauso sehe ich das auch,
bin zwar kein Jurist, das sind Klauseln, die keinen Wert haben.

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Afunker
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Re: Lithium und Kälte

Beitrag von Afunker »

Harry hat geschrieben:
Mi 10. Feb 2021, 12:27
Johnnytheponny84 hat geschrieben:
Di 9. Feb 2021, 09:15
Ich werde daher jetzt beim Händler (Schnezler Racing) eine Schadensersatzforderung stellen und zur Not auch klagen.
Ich will dir nicht den Mut nehmen, aber auf die AGB der Firma hast du dich eingelassen.
Harry, bedenke bitte, dass der Hersteller des Rollers (und damit auch für den Akku, Controller usw.) eine 2-jährige Garantie gibt....

Wenn dem so ist und JonnythePonny84 eine gute Rechtsschutzversicherung hat,
kann er den Händler per Anwalt mal zu einem Schadensersatz bzw. Vergleich auffordern.
Macht der Händler das nicht bzw. verweigert der das aufgrund seiner AGB, kann er mit seinem Anwalt eine Klage machen.
Dann entscheidet letztlich ein Richter darüber. ("Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"

Meine Meinung dazu:
Die AGB des Händlers ist unwirksam, der Hersteller des Rollers sagt was anderes
und es obliegt nicht dem Kunden, eine Garantie beim Hersteller einzuklagen....Das muss der Händler machen!
Gruss Helmut

Ranis 2000 seit 08.2019 ca.12000 Km gefahren :mrgreen:
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Harry
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Re: Lithium und Kälte

Beitrag von Harry »

Ich gebe euch allen Recht!
Nur was nutzt Johnny das. In einem Rechtsstreit muss der Akku als Beweismittel unverändert bleiben und wenn es noch eine Instanz höher geht, steht sein M1 jahrelang nur rum und kann ihn nicht nutzen.
Das Leben ist viel zu kurz, um sich jahrelang damit rumzuärgen. Man sollte ohne Not nie einen Rechtsstreit anfangen, denn es kommt selten etwas Gutes heraus.
Gruß Harry

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Afunker
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Re: Lithium und Kälte

Beitrag von Afunker »

Harry hat geschrieben:
Mi 10. Feb 2021, 16:18
Ich gebe euch allen Recht!
Nur was nutzt Johnny das. In einem Rechtsstreit muss der Akku als Beweismittel unverändert bleiben und wenn es noch eine Instanz höher geht, steht sein M1 jahrelang nur rum und kann ihn nicht nutzen.
Ähhh...Ich sehe das anders:
Hast du mal einen Rechtsstreit mit einem Anwalt deiner Wahl vor Gericht ausgefochten? Insbesondere wenn es (wie hier) um ein KFZ geht?
Orientiere dich mal am Dieselskandal bei VW und Co....
Du bzw. deine Rechtsschutzversicherung geht in Vorleistung. Das Gericht legt den Streitwert fest.
Der kann häufig mind. das 3 fache des Wertes des Gegenstands zum Zeitpunkt des Neukaufs, betragen. Hier wären das vermutlich mal 3000 €.....
Wenn dann noch ein vom Gericht bestellter Gutachter hinzukommt, sind gleich mal 1000 € mehr drin, die der Verlierer des Rechtsstreits zahlen muss.
Denke dran: Die Summe wird vom Gericht von jedem des Rechtsstreites (also 2x 3000 €) verlangt und beim Gericht hinterlegt....

Ein Händler (so er nicht den Spitzenanwalt ala Bossi hat) wird darauf bedacht sein, den Schaden für seine Firma so klein wie möglich zu halten.
Insbesondere wenn sein Einkommen (nach Abzug von Steuern und Versicherungen), gerade mal so für ihn inkl. Familie über das Jahr reicht....
Da sind schnell 3000 € und mehr an Gerichts- und Anwaltskosten, Existenzbedrohend.
Der legt sich deswegen nicht Monatelang oder gar Jahrelang quer und stimmt eher einem aussergerichtlichen Vergleich zu....
Da kommt der billiger weg. (siehe VW-AG in den USA beim Dieselskandal)
Gruss Helmut

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