Ninebot GT

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el bosso
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Ninebot GT

Beitrag von el bosso »

So jetzt hab ich mir nen Ninebot GT zugelegt.
Auf Ebay neu gekauft und ich zahle bequem in 12 Monatsraten. Mich hat der Roller von Anfang an sehr fasziniert und machte auf mich einen ausgereiften und durchdachten Eindruck. Zur endgültigen Kaufentscheidung habe ich mir noch ein paar Videos auf Youtube angeguckt, und war dann schnell Feuer und Flamme, als ich gesehen habe dass er nun schon seit einigen Monaten erhältlich ist.
Der Roller ist absolut Spitzenklasse, ich sehe das natürlich aus meiner zweiradverliebten Sicht, aber er stellt sich sehr qualitativ hochwertig da und bietet Features die andere so nicht aufwarten.
Ich konnte ihn auch schon mal kurz hinterm Haus ausprobieren doch nun kommt schon der weniger erfreuliche Teil. Der Scooter scheint mir mit einem defekt ausgeliefert worden zu sein und funktionierte schon nach wenigen Minuten nicht mehr.
Ich habe natürlich Rücksprache mit Händler und Reparaturzentrum von Segway gehalten, und würde den Roller einschicken können.
ICH HABE ABER DEN KARTON SOFORT AM LIEFERTAG IN DEN MÜLL GESCHMISSEN.
Segway sagt ich soll das Teil in einem Karton versenden. Der Scooter wiegt aber netto rund 50 kg. Das ist so schwer dass selbst der Originalversandkarton beim Hochschleifen über die Treppenstufen schon seine plastikverstärkten Griffe opfern musste.
Mir sind Fahrradhändler empfohlen worden mit Fahrradkarton, ich denke die halten aber kein so hohes Gewicht aus. DHL hat nur Pakete bis 1,20 m Länge der Roller ist aber 1,50 m. Ich könnte versuchen bei einem Baumarkt etwas zu besorgen, habe aber kein Auto und müsste die Sachen nach Hause schleppen.
Ein Kollege meinte, man könnte über eBay versandmaterialien/kartons sich zusenden lassen, der Mitarbeiter in der Service Hotline wusste damit aber nicht so richtig etwas anzufangen.
Und deshalb hier die Frage ins Forum habt ihr eine bessere Idee?
Ben
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rainer*
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Re: Ninebot GT

Beitrag von rainer* »

Bei DHL, DPD und Hermes kannst Du meiner Meinung nach nur bis 31,5kg versenden. Bei GLS darf es bis 40kg schwer sein. Ich glaube, die Maße sein das kleinste Problem bei Deinem Versand. Eher die Masse. Das ist normalerweise nix mehr für den Paketdienst, das ist Speditionsware. Und die kostst Dic als Privatkunden viel Geld. Kannst Du Dir vom Verkäufer nicht einen Retourenaufkleber zuschicken lassen? Dann hättest Du schon mal das erste Problem gelöst.,

Beim Einpacken bin ich auch etwas ratlos. Aber ich hätte Zugriff auf alte Einwegpaletten und hätte das Teil darauf verschnürt und mit Malervlies und Klebeband eingewickelt.

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el bosso
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Re: Ninebot GT

Beitrag von el bosso »

Ja, danke. Ich dachte auch an eine Europalette, vielleicht noch schmaler sägen.Mit der Palette trägt sich das aber bestimmt noch blöder.

Den Scooter zusammengeklappt die 10 Stufen runtertragen geht ganz ok, könnte auf der einen Seite aber einen etwas größeren Griff haben.

Der Ebayman hatte auch den Tipp mit der Frischhaltefolie. Einfach ein paar Rollen herumwickeln.

Und ja, Segway schickt eine Spedition, bis Hauseingang
Ben
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el bosso
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Re: Ninebot GT

Beitrag von el bosso »

Ok, ich werd wahrscheinlich ne Palette bestellen, bißchen zurechtzimmern. Vier Spanngurte drum, Luftpolster- und Klarsichtfolie. Könnte man noch nen Griff ranbasteln...
Ben
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Lotte2
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Re: Ninebot GT - Der Händler hat den Karton und Versand zu klären!

Beitrag von Lotte2 »

Lest erst mal das Gesetz. In Fällen der Garantie und Gewährleistung ist der Verhäufer für alle daraus entstehenden Kosten alleinverantwortlich und muss diesen Karton notfalls auf seine Kosten zusenden.
Der Käufer muss nur einen Hinweis des Defektes geben.

Begutachtung, Einschicken, ist alles Problem des Händlers und eigentlich selbst dann, wenn es gar kein Defekt war, weil dann hätte das auch der Händler vorher prüfen können und müssen. Er hat die volle Kostenlast.

Selbst wenn man einen Karton für ihn vor Ort kaufen könnte oder soll, muss er sogar in Vorkasse gehen.
Auch kann man zur Reparatur eine Frist setzen, die er selbst bei Zeitmangel einzuhalten hat und als Arbeitsfahrzeug kann die sogar nur 2 Tage sein. Ob die da Zeit haben oder nicht, ist gesetzlich uninteressant.
Man muss also nicht erdulden, dass die sich wochenlang Zeit lassen.
Die nomal immer setzbare Frist, für allerlei Artikel, sind 2 Wochen, aber auch die muss man denen setzen.

Die Frist muss "angemessen" sein und zwar nicht für den Händler, sondern für den Käufer.
Eine Heizung im Winter ist damit regelmäßig mit 1-2 Tagen zu klären. Deshalb schicken die sogar einen Monteur mit Auto vor Ort, weil ein Versand schon allein mit 3-4 Tagen zu Buche schlägt, aber all das ist deren problem, nicht das des Kunden.
Schließlich sollen die Qualität produzieren.

Hinzu käme auch ein Ersatzfahrzeug, da man neben Eigentum auch die Nutzung gekauft hat.

Der Händler hat also auch die Spedition und Abholung zu beauftragen und einen höllischen Aufwand zu tragen.
Link unmd verlogen, sowas auf den kunden abwälzen zu wollen.


§ 439 BGB Nacherfüllung.
(1) Der Käufer kann als Nacherfullung nach seiner Wahl die Beseitigung
des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfullung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

§ 475 BGB Anwendbare Vorschriften.
Absatz (6)
Der Verbraucher kann von dem Unternehmer für Aufwendungen, die ihm im Rahmen der Nacherfüllung gemäß § 439 Absatz 2 und 3 entstehen und die vom Unternehmer zu tragen sind, Vorschuss verlangen.

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