Fahren ohne gültigem Kennzeichen

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achim
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Re: Fahren ohne gültigem Kennzeichen

Beitrag von achim »

Man muss doch unterscheiden ob das Fahrzeug nun versicgert war oder nicht. Lag ein Vertrag vor ubd wurde lediglich vergessen daas Schild zu wechseln und den Versicherungsnachweis mitzuführen, dann sollte das lediglich eine Ordnungswidrigkeit sein.
Lag indessen aber gar kein Versicherungsschutz vor, dann nuss das Fahrzeug SOFORT von der Straße.

Gruß,
Achim

joschi2009
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Re: Wo versichert ihr euren Niu?

Beitrag von joschi2009 »

Bergziege hat geschrieben:
Do 5. Mär 2020, 17:22


Beim §185 StGB steht auch nichts von Antrag, obwohl es definitiv ein Antragsdelikt ist. Das alleine kann nicht maßgeblich sein.
§194 (1) StGB
Wie viele andere hast offensichtlich auch du nicht verstanden, dass ich keinen Zweifel habe, dass das nicht in Ordnung und schon gar nicht erlaubt ist, sondern dass ich einfach nur finde, wenn man gerade mal einen Tag drüber ist, sollte die Polizei nicht so kleinlich sein. In geschilderten anderen Fällen ist sie das ja auch nicht.
Nochmal, es ist mir vollkommen egal wie Du dazu stehst, ich mag das einfach nicht falsch hier stehen lassen.
Versteh mich nicht falsch, ich will Dir nicht böse aber Du liegst mit Deiner Aussage daneben. Ich werde Dich hier nicht überzeugen können, das ist mir klar, deswegen, wenn es Dich wirklich interessiert frag jemanden der es wissen muss und dem Du dann auch noch glaubst.

joschi2009
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Re: Fahren ohne gültigem Kennzeichen

Beitrag von joschi2009 »

achim hat geschrieben:
Do 5. Mär 2020, 20:41
Man muss doch unterscheiden ob das Fahrzeug nun versicgert war oder nicht. Lag ein Vertrag vor ubd wurde lediglich vergessen daas Schild zu wechseln und den Versicherungsnachweis mitzuführen, dann sollte das lediglich eine Ordnungswidrigkeit sein.
Lag indessen aber gar kein Versicherungsschutz vor, dann nuss das Fahrzeug SOFORT von der Straße.

Gruß,
Achim
Klar, fehlt nur das Kennzeichen oder ist das alte Kennzeichen montiert:

Bußgeldtabelle zu § 4 FZV:
Tatbestandsnummer 840606:
Das vom Zulassungsverfahren ausgenommene Fahrzeug ohne vorgeschriebenes Kennzeichen auf öffentlicher Straße gefahren
Strafe: 40 €
Tatbestandsnummer 804612:
Fahrzeug ohne gültiges Versicherungskennzeichen auf öffentlicher Straße fahren
Strafe: 40 €

achim
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Re: Fahren ohne gültigem Kennzeichen

Beitrag von achim »

Wobei ich das Fahren ohne Kennzeichen schlimmer finde.
Erstens jann das nicht versehentlich passieren, sondern ist Vorsatz und zweitens vjann die Identität nicht festgestellt werden.
Würde ich höher bestrafen

Gruß,
Achim

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