Man muss doch unterscheiden ob das Fahrzeug nun versicgert war oder nicht. Lag ein Vertrag vor ubd wurde lediglich vergessen daas Schild zu wechseln und den Versicherungsnachweis mitzuführen, dann sollte das lediglich eine Ordnungswidrigkeit sein.
Lag indessen aber gar kein Versicherungsschutz vor, dann nuss das Fahrzeug SOFORT von der Straße.
Gruß,
Achim
Fahren ohne gültigem Kennzeichen
Forumsregeln
Auf Grund der in den letzten Monaten zu beobachten Entwicklung werden in diesem Fachforum keine politischen Themen mehr gestattet. Werden politische Themen gepostet, werden diese zeitnah gelöscht. Der Verfasser dieser Posts wird im Wiederholungsfalle verwarnt und bei weiteren Verstößen gesperrt. Wir hoffen, dass mit dieser Regelung, mit der sich das Forum den bestehenden Regeln anderer Fachforen anpasst, die emotional geführten Auseinandersetzungen beendet werden. Polemik und Beleidigungen haben in diesem Forum keinen Boden.
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Re: Wo versichert ihr euren Niu?
§194 (1) StGB
Nochmal, es ist mir vollkommen egal wie Du dazu stehst, ich mag das einfach nicht falsch hier stehen lassen.Wie viele andere hast offensichtlich auch du nicht verstanden, dass ich keinen Zweifel habe, dass das nicht in Ordnung und schon gar nicht erlaubt ist, sondern dass ich einfach nur finde, wenn man gerade mal einen Tag drüber ist, sollte die Polizei nicht so kleinlich sein. In geschilderten anderen Fällen ist sie das ja auch nicht.
Versteh mich nicht falsch, ich will Dir nicht böse aber Du liegst mit Deiner Aussage daneben. Ich werde Dich hier nicht überzeugen können, das ist mir klar, deswegen, wenn es Dich wirklich interessiert frag jemanden der es wissen muss und dem Du dann auch noch glaubst.
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Re: Fahren ohne gültigem Kennzeichen
Klar, fehlt nur das Kennzeichen oder ist das alte Kennzeichen montiert:achim hat geschrieben: ↑Do 5. Mär 2020, 20:41Man muss doch unterscheiden ob das Fahrzeug nun versicgert war oder nicht. Lag ein Vertrag vor ubd wurde lediglich vergessen daas Schild zu wechseln und den Versicherungsnachweis mitzuführen, dann sollte das lediglich eine Ordnungswidrigkeit sein.
Lag indessen aber gar kein Versicherungsschutz vor, dann nuss das Fahrzeug SOFORT von der Straße.
Gruß,
Achim
Bußgeldtabelle zu § 4 FZV:
Tatbestandsnummer 840606:
Das vom Zulassungsverfahren ausgenommene Fahrzeug ohne vorgeschriebenes Kennzeichen auf öffentlicher Straße gefahren
Strafe: 40 €
Tatbestandsnummer 804612:
Fahrzeug ohne gültiges Versicherungskennzeichen auf öffentlicher Straße fahren
Strafe: 40 €
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Re: Fahren ohne gültigem Kennzeichen
Wobei ich das Fahren ohne Kennzeichen schlimmer finde.
Erstens jann das nicht versehentlich passieren, sondern ist Vorsatz und zweitens vjann die Identität nicht festgestellt werden.
Würde ich höher bestrafen
Gruß,
Achim
Erstens jann das nicht versehentlich passieren, sondern ist Vorsatz und zweitens vjann die Identität nicht festgestellt werden.
Würde ich höher bestrafen
Gruß,
Achim