Fahren ohne gültigem Kennzeichen

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Bergziege
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Re: Wo versichert ihr euren Niu?

Beitrag von Bergziege »

AkkuSchrauber hat geschrieben:
Mi 4. Mär 2020, 20:15
ich verstehe nicht, worauf das jetzt hinauslaufen soll? Ärger ist Ärger! die passende Vokabel dazu ist mir egal. ;)
Eine von dir angesprochene milde Reaktion des Polizisten halte ich in dieser Situation trotzdem für absurt.
Es gibt auch so etwas wie eine " Mitwirkungspflicht". Der Führer eines Fahrzeugs sollte durchaus in der Lage sein, die notwendigen Betriebsvoraussetzungen vorab zu erfüllen.
ursprünglich wollte ich nur drauf hinweisen, dass die Stiftung Fahrentest gerade offensichtlich sehr scharf ist.
Dass sie dafür hier soviel Unterstützung bekommt, wundert mich ehrlich gesagt. Ich sehe das eben anders. Und letztlich wollte ich darauf hinweisen, dass die Polizisten natürlich nicht Anzeigen erstatten mussten, sondern dies "freiwillig" taten. Dafür, dass ich schon gesehen habe, wie Leute die eine Feuerwehrzufahrt zugeparkt hatten, mit nem freundlichen "dududu" von der Leine gelassen wurden, finde ich das so kurz nach dem 1.3. übertrieben.

TKEDM
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Re: Wo versichert ihr euren Niu?

Beitrag von TKEDM »

Wenn du mal einen unverschuldeten Unfall mit einem Verkehrsteilnehmer hattest, der mit einem unversicherten Fahrzeug unterwegs war, siehst du das nicht mehr so locker.

Bergziege
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Re: Wo versichert ihr euren Niu?

Beitrag von Bergziege »

TKEDM hat geschrieben:
Mi 4. Mär 2020, 20:43
Wenn du mal einen unverschuldeten Unfall mit einem Verkehrsteilnehmer hattest, der mit einem unversicherten Fahrzeug unterwegs war, siehst du das nicht mehr so locker.
Fahrt beenden hätte doch gereicht? Evtl. Fahrzeug sicherstellen bis neues VKZ vorgelegt wird. Was wird durch die Anzeige denn noch "besser"

STW
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Re: Wo versichert ihr euren Niu?

Beitrag von STW »

Die Anzeige sowie nachfolgende Strafe hat einen erzieherischen Wert - für den Betroffenen und alle, die das mitbekommen. So wie jetzt die Leser im Forum.

Wenn Du unser Rechts- und Strafverfolgungssystem analysierst, dann wirst Du feststellen, dass nicht jeder Ladendiebstahl, nicht jeder Geschwindigkeitsverstoß und nicht einmal jede Straftat hinreichend verfolgt wird (personell nicht mal verfolgt werden kann), um in jedem Fall den Täter zu bekommen und zu bestrafen. Das ist auch gar nicht die Absicht, jeden wegen jeder Tat dranzukriegen. Es gibt ja auch einmalige "Ausraster" und Leute, die danach über diesen Ausraster nachdenken und sich ändern.
Die Absicht ist, dass man regelmäßige Täter irgendwann doch erwischt, bestraft (und damit resozialisiert) und eine Abschreckung für Nachahmer aufbaut.

Beispiel:
Herr A. irrt sich einmalig bei der Steuererklärung. Er wird nicht erwischt, kommt damit durch, und weiß nicht mal davon, dass er etwas falsch gemacht hat. Sein Gewissen ist rein.
Herr B. irrt sich gerne regelmäßig und mit einem gewissen Vorsatz. Irgendwann wird er wegen der letzten Steuererklärung erwischt, es gibt eine Strafe. Die soll erzieherisch wirken (tue das nie wieder) und sich auch herumsprechen, so dass Herr A. auch daraus lernen könnte.
Herr C. irrt sich einmalig bei der Steuererklärung und wird auf Anhieb erwischt: Pech gehabt.
Herr D. hat sich mehrfach versehentlich bei der Steuererklärung geirrt, liest von den Herren B. und C., und wird in Zukunft seine Steuererklärung besser machen. Auch hier: Ziel erreicht.
Herr E. hat sich mehrfach absichtlich bei der Steuererklärung geirrt, liest von den Herren B. und C., und wird in Zukunft seine Steuererklärung besser machen. Auch hier: Ziel erreicht. Oder er wird zu Herr B.

Nun kannst Du Steuererklärung beliebig ersetzen durch Geschwindigkeitsüberschreitung, Disco-Schlägerei, Beleidigung (z.B. "Vogel zeigen" im Straßenverkehr), Fahrraddiebstahl, ...
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joschi2009
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Re: Wo versichert ihr euren Niu?

Beitrag von joschi2009 »

Bergziege hat geschrieben:
Mi 4. Mär 2020, 20:03

[...]
Natürlich straffähig, aber eben kein Offizialdelikt[...]
warum soll das kein Offizialdelikt sein?
Ich kann im PflVG nirgends lesen, dass nur auf Antrag verfolgt wird, von daher konnte die Polizei nicht anders handeln.

Bergziege
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Re: Wo versichert ihr euren Niu?

Beitrag von Bergziege »

joschi2009 hat geschrieben:
Do 5. Mär 2020, 02:10
Bergziege hat geschrieben:
Mi 4. Mär 2020, 20:03

[...]
Natürlich straffähig, aber eben kein Offizialdelikt[...]
warum soll das kein Offizialdelikt sein?
Ich kann im PflVG nirgends lesen, dass nur auf Antrag verfolgt wird, von daher konnte die Polizei nicht anders handeln.
wie gesagt, ianal, aber ich denke ich hab einen einigermaßen passenden Vergleich gefunden:

Als damals die Regel eingeführt wurde, dass man an haltenden, warnblinkenden Bussen nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren darf, wurde auch in der ersten Woche zwar kontrolliert, aber nicht gleich bei jedem Verstoß Anzeige erstattet, sondern die Fahrer belehrt und ermahnt und das war es dann. Eben weil die Regelung neu war. HIer hätte man mit der gleichen Begründung (neues Versicherungsjahr, evtl ja nur "vergessen", das Schild anzuschrauben bzw neues zu besorgen) analog vorgehen können. WIe gesagt, evtl auch mit Sicherstellen des Rollers, bis ein entsprechendes VKZ vorgelegt wird.

xfactor
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Re: Wo versichert ihr euren Niu?

Beitrag von xfactor »

Bergziege hat geschrieben:
Do 5. Mär 2020, 07:13
joschi2009 hat geschrieben:
Do 5. Mär 2020, 02:10
Bergziege hat geschrieben:
Mi 4. Mär 2020, 20:03

[...]
Natürlich straffähig, aber eben kein Offizialdelikt[...]
warum soll das kein Offizialdelikt sein?
Ich kann im PflVG nirgends lesen, dass nur auf Antrag verfolgt wird, von daher konnte die Polizei nicht anders handeln.
wie gesagt, ianal, aber ich denke ich hab einen einigermaßen passenden Vergleich gefunden:

Als damals die Regel eingeführt wurde, dass man an haltenden, warnblinkenden Bussen nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren darf, wurde auch in der ersten Woche zwar kontrolliert, aber nicht gleich bei jedem Verstoß Anzeige erstattet, sondern die Fahrer belehrt und ermahnt und das war es dann. Eben weil die Regelung neu war. HIer hätte man mit der gleichen Begründung (neues Versicherungsjahr, evtl ja nur "vergessen", das Schild anzuschrauben bzw neues zu besorgen) analog vorgehen können. WIe gesagt, evtl auch mit Sicherstellen des Rollers, bis ein entsprechendes VKZ vorgelegt wird.
Die Regelung mit 01.03. neues Verkehrskennzeichen ist aber nicht neu und jeder der sich ein 45km/h Roller oder kleiner kauft, sollte sich dies bezüglich informieren. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! Es ist ja legitim wenn eine Regelung ganz neu eintritt das dann nicht direkt mit der Keule drauf gehauen wird, aber Regelungen die immer wieder kehrend sind und eigentlich unter Roller fahrern bekannt sein sollten, kann so eine Maßnahme durchaus legitim sein.

Also meine Versicherung schreibt mich meistens Anfang Februar an das ich am 01.03. ein neues Kennzeichen brauche und jetzt schon bestellen kann, wüsste nicht warum ich am 01.03. immer noch mit altem Kennzeichen fahren müsste.

joschi2009
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Re: Wo versichert ihr euren Niu?

Beitrag von joschi2009 »

Bergziege hat geschrieben:
Do 5. Mär 2020, 07:13
HIer hätte man mit der gleichen Begründung (neues Versicherungsjahr, evtl ja nur "vergessen", das Schild anzuschrauben bzw neues zu besorgen) analog vorgehen können.
Nein, hätte man nicht, glaub es mir einfach. Selbst die fahrlässige Handlung ist eine Straftat:


§ 6 PflVG
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.


und nochmal, da steht nix von Antrag, also Offizialdelikt - und das ohne Wenn und Aber!

Wenn Du mir immer noch nicht glaubst, dann frag einen Polizisten, Rechtspfleger, Rechtsanwalt oder Richter. Selbst ein Jurastudent im ersten Semester kann dir das beantworten.

Bergziege
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Re: Wo versichert ihr euren Niu?

Beitrag von Bergziege »

joschi2009 hat geschrieben:
Do 5. Mär 2020, 08:46
Bergziege hat geschrieben:
Do 5. Mär 2020, 07:13
HIer hätte man mit der gleichen Begründung (neues Versicherungsjahr, evtl ja nur "vergessen", das Schild anzuschrauben bzw neues zu besorgen) analog vorgehen können.
Nein, hätte man nicht, glaub es mir einfach. Selbst die fahrlässige Handlung ist eine Straftat:


§ 6 PflVG
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.


und nochmal, da steht nix von Antrag, also Offizialdelikt - und das ohne Wenn und Aber!

Wenn Du mir immer noch nicht glaubst, dann frag einen Polizisten, Rechtspfleger, Rechtsanwalt oder Richter. Selbst ein Jurastudent im ersten Semester kann dir das beantworten.
Beim §185 StGB steht auch nichts von Antrag, obwohl es definitiv ein Antragsdelikt ist. Das alleine kann nicht maßgeblich sein.

Wie viele andere hast offensichtlich auch du nicht verstanden, dass ich keinen Zweifel habe, dass das nicht in Ordnung und schon gar nicht erlaubt ist, sondern dass ich einfach nur finde, wenn man gerade mal einen Tag drüber ist, sollte die Polizei nicht so kleinlich sein. In geschilderten anderen Fällen ist sie das ja auch nicht.

Evolution
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Re: Fahren ohne gültigem Kennzeichen

Beitrag von Evolution »

Wer nicht belehrt werden will, wird bekehrt. Es soll ja Leute geben, die über dreizig Jahre ohne Führerschein gefahren sind. Vielleicht hat er ja auch Glück. :D

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