StVO Konform Parken mit einem Zweirad

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Stivikivi
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StVO Konform Parken mit einem Zweirad

Beitrag von Stivikivi »

Hat sich hier schon mal jemand mit dem Thema befasst?

Es heißt immer platzsparend was mit dem PKW ja noch einfach zu überschauen ist. Mit einem Zweirad jedoch wieder Auslegungssache. Die Stvo unterscheidet meines Wissens nach nicht zwischen Pkw und Zweirad.

Daher würde ich gerne folgende Szenarien auf Legitimation prüfen.

1. Quer zur Straße. Ist denke ich ohne Diskussion am Platzsparensten aber wohl nicht legal da man die Reflektoren so nicht sieht. Selbiges gilt auch für die Smarts die sich so immer in die letzten Lücken quetschen.

2. Längs zur Straße. Dabei ist nun die Frage wie weit vom Bordstein dieser entfernt sein muss bzw maximal darf. Auch ist die Frage wie viel Platz vor und nach dem roller gelassen werden muss wenn jetzt mehrere Roller hintereinander parken.

3. Nochmal zum Thema längs zur Straße. Dürfen auch zwei Roller oder Motorräder nebeneinander parken wenn Sie die breite eines PKWs nicht überschreiten?
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Re: StVO Konform Parken mit einem Zweirad

Beitrag von Pedator92 »

Stivikivi hat geschrieben:
So 21. Aug 2022, 19:21

3. Nochmal zum Thema längs zur Straße. Dürfen auch zwei Roller oder Motorräder nebeneinander parken wenn Sie die breite eines PKWs nicht überschreiten?
Auch 2 smarts (fortwo) dürfen auf einem normalen Parkplatz an der Straße quer parken. Gab's vor vielen Jahren mal ein gerichtlichen Entschluss für.

Ich stell mich meistens an den Rand wo es keinen stört, sollte das nicht möglich sein so Park ich auf einem normalen Parkplatz.
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Re: StVO Konform Parken mit einem Zweirad

Beitrag von Fasemann »

Genau das Thema mit 2 Fahrzeugen in einer gekennzeichneten Parkflächen gibt es aber auch andersrum. Irgendein Kaff macht Werbung für Motorradfahrer, die kommen stellen dann 2 oder 3 Mopeds in eine Lücke und kaufen ein Ticket, alle 3 bekommen einen Strafzettel, Stelle ich einen Dodge RAM oder 5 m WoMo dahin reicht ein Ticket.
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Re: StVO Konform Parken mit einem Zweirad

Beitrag von Stivikivi »

Pedator92 hat geschrieben:
So 21. Aug 2022, 19:26
Stivikivi hat geschrieben:
So 21. Aug 2022, 19:21

3. Nochmal zum Thema längs zur Straße. Dürfen auch zwei Roller oder Motorräder nebeneinander parken wenn Sie die breite eines PKWs nicht überschreiten?
Auch 2 smarts (fortwo) dürfen auf einem normalen Parkplatz an der Straße quer parken. Gab's vor vielen Jahren mal ein gerichtlichen Entschluss für.

Ich stell mich meistens an den Rand wo es keinen stört, sollte das nicht möglich sein so Park ich auf einem normalen Parkplatz.
Oh interessant Danke!

Da muss ich mich dann wohl besser beim ordnungsamt informieren wie die das hier haben wollen.
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Re: StVO Konform Parken mit einem Zweirad

Beitrag von Mr.Eight »

Pedator92 hat geschrieben:
So 21. Aug 2022, 19:26

Auch 2 smarts (fortwo) dürfen auf einem normalen Parkplatz an der Straße quer parken. Gab's vor vielen Jahren mal ein gerichtlichen Entschluss für.

Ich stell mich meistens an den Rand wo es keinen stört, sollte das nicht möglich sein so Park ich auf einem normalen Parkplatz.
Ich weiß nicht woher diese Quelle stammt. Selbst war ich viele Jahre tiefer in der Smartscene. Und da wurde auch davon erzählt, das es dieses Urteil geben soll. Leider nur ohne Bestätigung. Diejenigen, die einen Strafzettel bekommen haben und versucht haben sich darauf zu beziehen haben dann doppelt zahlen dürfen dank Bußgeltbescheid statt Verwarngeld. Denn die StVo verweist klar darauf, das man in Fahrtrichtung zu parken hat, damit im Dunkeln das Fahrzeug durch die Reflektoren eindeutig erkannt werden kann. Sicherheit geht vor Platz sparen. Das quer Parken wird von vielen Polizisten und Kommunen geduldet ist aber rechtlich nicht bindend. Das ist genauso wie parken mit dem Motorrad und einer Parkscheinzone. Viele Polizisten dulden das Parken von Motorrädern ohne Schein... müssen sie aber nicht... ich durfte auch schon 20 Euro für ein Foto von meinem Roller bezahlen.
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Re: StVO Konform Parken mit einem Zweirad

Beitrag von Pedator92 »

https://www.bussgeldkatalog.org/querparken/
Also wirklich klar ist es wohl gesetzlich nicht bestimmt wie man genau parkt.
Das mit dem "in Fahrbahn Richtung parken" hab ich noch nie gehört obwohl ich schon seit fast 12 Jahren Auto fahre. Ich hatte das mit den 2 smarts mal vor vielen Jahren gelesen in einem Bericht, aus dem Grund das der Platz eben optimal genutzt wurde, wurden den smarts das Recht zugesprochen. Kommt aber wohl ganz auf den Landkreis und die Person die das notiert an.
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Re: StVO Konform Parken mit einem Zweirad

Beitrag von turbofoen »

Du hast noch nie davon gehört, dass man in Fahrtrichtung parken muss? Sowas wird doch schon seit Anbeginn der Zeiten in Fahrschulen unterrichtet....

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Re: StVO Konform Parken mit einem Zweirad

Beitrag von Stivikivi »

turbofoen hat geschrieben:
Do 17. Nov 2022, 18:12
Du hast noch nie davon gehört, dass man in Fahrtrichtung parken muss? Sowas wird doch schon seit Anbeginn der Zeiten in Fahrschulen unterrichtet....
Theorie und Praxis. Mehr sag ich dazu nicht.
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Re: StVO Konform Parken mit einem Zweirad

Beitrag von der niederrheiner »

Stivikivi hat geschrieben:
Do 17. Nov 2022, 18:16

Theorie und Praxis. Mehr sag ich dazu nicht.
Jep. Und deswegen hab ich die letzten 42 Jahre, noch nie viel drüber nachgedacht. . .


Stephan

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Re: StVO Konform Parken mit einem Zweirad

Beitrag von Stivikivi »

der niederrheiner hat geschrieben:
Do 17. Nov 2022, 19:10
Stivikivi hat geschrieben:
Do 17. Nov 2022, 18:16

Theorie und Praxis. Mehr sag ich dazu nicht.
Jep. Und deswegen hab ich die letzten 42 Jahre, noch nie viel drüber nachgedacht. . .


Stephan
Im Endeffekt obliegt es der Behörde. Daher am besten immer abklären. Unsere Behörde hat kein Problem wenn man platzsparende parkt. Das heißt 4 Roller nebeneinander wie halt ein PKW oder auch quer zur Fahrbahn leicht abgeschrägt mit dem Heck nach hinten.
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