Vorgehen bei Verkauf

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Stivikivi
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Vorgehen bei Verkauf

Beitrag von Stivikivi »

Wie geht ihr in der Regel beim Verkauf vor?

Vor allem wenn das Fahrzeug nicht Vollkasko versichert ist und der Probefahrer sich entsprechend mit dem Bike ablegt?

Probefahrtvertrag? Hinterlassung Kaution / Voller Kaufpreis?

Haltet ihr da generell schriftlich was fest? Oder lasst ihr die Leute überhaupt Probefahren?
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conny-r
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Re: Vorgehen bei Verkauf

Beitrag von conny-r »

Würde den Käufer erst mal eine 8 mit dem alten Fahrrad fahren lassen. :lol:
Gruß Conny

Stivikivi
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Re: Vorgehen bei Verkauf

Beitrag von Stivikivi »

conny-r hat geschrieben:
Mi 8. Feb 2023, 16:44
Würde den Käufer erst mal eine 8 mit dem alten Fahrrad fahren lassen. :lol:
Da muss man sich schon drauf gefasst sein das der Käufer einem auf die Nase gibt.
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der niederrheiner
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Re: Vorgehen bei Verkauf

Beitrag von der niederrheiner »

Eigentlich muss man einen Probefahrtvertrag machen. Mal so ganz korrekt betrachtet. Aber das muss jeder selber wissen.

Bei mir isses bisher immer gut gegangen. Zu bedenken geb ich auch, dem vielleichtKäufer nicht sehen zu lassen, wo das Moped schläft. Wenn schon misstrauisch, dann richtig. . .


Stephan

achim
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Re: Vorgehen bei Verkauf

Beitrag von achim »

Und vorsichtshalber den Ausweis des potentiellen Käufers einkassieren, ihn fotografieren und Fingerabdrücke nehmen - sicher ist sicher.... :mrgreen:

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HerbyK
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Re: Vorgehen bei Verkauf

Beitrag von HerbyK »

der niederrheiner hat geschrieben:
Mi 8. Feb 2023, 21:39
Eigentlich muss man einen Probefahrtvertrag machen. Mal so ganz korrekt betrachtet. ...
Stephan
@Achim das ist ein ernstes Thema!
Da pflichte ich Stephan bei.
Bei einer Probefahrt kann, je nach Typ des Käufers, viel schief gehen. Nicht umsonst gibt es die Probefahrtvereinbarung zB bei Versicherung oder Automobilclubs. Eine Auswahl findest du hier
https://www.ecosia.org/search?q=probefa ... rung%20pdf
zB die vom ADAC wo wichtige Punkte, wie keine Vorschäden und und die Sache mit den Verstößen gg. die StVO, aber auch der Besitz des gültigen Führerschrins festgehalten werden. Ich bin kein Rechtsverdreher, aber ich glaube, du kannst auch belangt werden, wenn du wissentlich jmd in den öffentl. Verkehr lässt, der keinen FS hat.
Wenn du mit dem Smartphone eine Panorama Aufnahme von deinem Gefährt gemacht hast, wo man sieht, dass keine Schäden vorliegen, bist du immer fein raus. Visueller PA/FS-Fotoabgleich würde ich bei zwiellichten typen auch machen. Im Auto als Beifahrer ohne den Vertrag mitfahren: unbedingt.
Ich habe eine Probefahrt beendet, als ich sah, wie er mein FHZ getestet hat, bzw. unfähig war, es zu fahren. Da war Fahrerwechsel angesagt, bevor das Getriebe am A oder B ist. So jmd. muss ich mein bisher geschontes Gefährt nicht verkaufen. Oder du kannst ihm vorschlagen: kostenpflichtiger Check beim Händler (Verkehrsclub macht das auch, haben aber lange Warte/Vorlaufzeit bei uns.) Bei 2-Rad kann STIVIKI ja hinterherfahren.
Zuletzt geändert von HerbyK am Fr 10. Feb 2023, 19:43, insgesamt 1-mal geändert.
Ich steh' wohl manchmal auf der Leitung, aber immer gerne auf Strom :lol:
Will ich Ventile hören, dann nur von meiner Pan European :mrgreen:

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Mr.Eight
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Re: Vorgehen bei Verkauf

Beitrag von Mr.Eight »

Wir reden von Fahrzeugen die nicht Warmlaufen müssen, ihre Spitzengeschwindigkeit in einem Fenster von gut 50 - 100 Metern schaffen. Ich denke eine Probefahrt kann auf einer einfachen einsehbaren Straße durchgeführt werden, ohne das der Fahrer sich aus dem Augenwinkel des Verkäufers bewegen muß. Bei meinem Händler fährt man auf dem Hof ohne Kennzeichen und gut ist, wer da nicht kaufen will muß sich eine andere Lösung suchen und genauso hatte ich das auch mit meinem Motorrad gemacht. Auf der Straße hin und her fahren und gut ist.
Meine Fahrzeuge haben alle Vollkasko ( Auch nach 20 Jahren), daher hatte ich mir da noch nie Gedanken gemacht. Aber vielleicht ist so ein Probefahrvertrag eine gute Idee für die Zukunft.
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der niederrheiner
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Re: Vorgehen bei Verkauf

Beitrag von der niederrheiner »

Wissentlich oder nicht, das spielt beim Führerschein keine Rolle. Im negativsten Falle (von echten Fällen hab ich keine Kenntniss) hat auch der Eigentümer des Kfz seinen amtlichen Spaß, wenn er sich den Lappen vorher nicht hat zeigen lassen. Wenn es denn auf "öffentliche" Wege geht.

Das gilt wohl auch für den Fall, das man sich mit dem Kumpel auf Langstrecke mal, beim PKW, beim Fahren abwechselt. Arbeitgeber haben den sich sowieso in Abständen zeigen zu lassen, wenn jemand Firmen-Kfz bewegt. . .

Aber das ist nur das amtliche Ende. Es muß ja nicht so kommen.


Stephan

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