Lademöglichkeit Tiefgarage / Stellplatz

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Evolution
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Re: Lademöglichkeit Tiefgarage / Stellplatz

Beitrag von Evolution »

Landgericht München I (Az. 36 S 2041/15).

https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... eSupport=1

Diese Entscheidung ist wohl der Auslöser für die Gesetzesvorlage. In dem Urteil wird ausführlich die Problematik im Zusammenhang mit dem Aufbau einer Ladestation beschrieben.

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Norbert
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Re: Lademöglichkeit Tiefgarage / Stellplatz

Beitrag von Norbert »

Moin,

Falsch verstanden, das ist noch lange nicht in trockenen Tüchern. Die Zustimmung habe ich noch nicht und noch ist das Gesetz nicht in Kraft, das ist nur meine Vorstellung wie das laufen müsste oder könnte.
Ich wollte nur damit darstellen, daß ich da nicht mit Lüsterklemmen herumliegendes Kabel anklemme und einfach die Dose an die Wand schraube.
Sowas geht bei so einer Genossenschaft sowieso nicht, das ist fast wie ein Beamtenapparat. Deswegen wird es auch diese sicherheitstechnischen Schreckensszenarien, wie Du sie befürchtet hast, nicht geben.
Rein technisch und rechtlich ist mir aber grob klar, was da auf mich zukommt und das habe ich der Genossenschafft auch klar gemacht. Jetzt rauchen da wohl erstmal die Köpfe.
Vielleicht macht die Genossenschaft angesichts der neuen Rechtslage dann auch gleich eine umfassende zukunftsfähige Lösung. Zuzutrauen ist das denen.
Sicher ist nur, daß ich nächstes Jahr meinen NGT in der Tiefgarage laden werde.

Daß ich aber die NUR vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionen einhalten muss um vor dem Strafrecht sicher sein zu können ist aber eine sehr steile These. :lol:

Gruß,
Norbert
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Norbert
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Re: Lademöglichkeit Tiefgarage / Stellplatz

Beitrag von Norbert »

Evolution hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 22:24
Landgericht München I (Az. 36 S 2041/15).

https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... eSupport=1

Diese Entscheidung ist wohl der Auslöser für die Gesetzesvorlage. In dem Urteil wird ausführlich die Problematik im Zusammenhang mit dem Aufbau einer Ladestation beschrieben.
Jepp, das wird ja auch so in der Begründung des Entwurfs aufgeführt. Also nicht explizit dieses Urteil sondern "die Rechtssprechung".
Was Anderes gab die Gesetzeslage bisher nicht her.

Gruß,
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Alf
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Re: Lademöglichkeit Tiefgarage / Stellplatz

Beitrag von Alf »

vsm hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 20:17
Alf hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 19:26
[...]
Die Absicherungsgrößen, welche Du da angibst, galten früher für Versorgungsnetzte und nicht für den Anschlußnehmer, und diese richten sich immer an den zur Verfügung stehenden Querschnitt der Hauptleitung.
[...]
Jetzt erzähle mir noch irgend ein Heini ich wüßte nicht wovon ich rede.
63A auf einer Hauptleitung ist sowas von 1960er...............
Aber ich bin ja bestimmt schon wieder sowas von polemisch..............
Nö, jetzt liegst Du einfach nur falsch: Die DIN 18015-1 (aus der ich abgeschrieben habe) regelt unter anderem den "Leistungsbedarf für Wohngebäude und Bemessung der Hauptleitungen" und bestimmt natürlich, wie üblich, nur das Minimum. Die von mir zitierten Zahlen gelten für "Gebäude mit Wohnungen ohne elektrische Warmwasserbereitung für Bade- oder Duschzwecke". Der Netzbetreiber darf natürlich nach oben hin davon abweichen (und das wird aus Gründen der Zukunftssicherheit in der Norm auch explizit empfohlen). Die Querschnitte der Hauptleitung(en) sind natürlich analog in der selben Norm geregelt (und natürlich auch, dass nur noch Cu verwendet werden darf).
Ich schrieb von Versorgungsleitungen vom Umspannwerk bis in den Hausanschlußkasten. Mit Hausinstallation habe ich seit über 25Jahren nix mehr zu tun. Natürlich hat sich seitdem dort in den Normen einiges getan, das weiß ich auch.
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Re: Lademöglichkeit Tiefgarage / Stellplatz

Beitrag von STW »

"Daß ich aber die NUR vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionen einhalten muss um vor dem Strafrecht sicher sein zu können ist aber eine sehr steile These."

Ist nicht so steil, wie Du glaubst. Natürlich machst Du das, was jeder mit etwas Sicherheitsbewußtsein tut, Du guckst regelmäßig nach offensichtlichen Kabelschäden, auffälligen Gerüchen usw., und hälst Dich an die Bedienungsanleitung. Kurzum: Du machst das, was der Hersteller sagt, denn Du musst es ja nicht besser als der Hersteller und der Verkäufer wissen - das würde kein Richter von Dir verlangen. Als Laie (wenn Du nicht gerade beruflich selbst E-Fahrzeuge reparierst und wartest) musst Du es auch nicht besser wissen als Dein Händler, der für Dich die Inspektion durchführt. Macht er diese, ohne hinreichend selbst qualifiziert zu sein, ist das sein Problem.

Beispiel: Dein Roller fängt bei km-Stand 5000 Feuer in der Tiefgarage, es kommt in der Folge zu Personenschäden. Also Ermittlungsverfahren (Körperverletzung, Brandstiftung, ...). Erste Prüfung, wenn der Brand vom Roller ausgeht: war er in einem sicheren Zustand?
Hast Du die von Niu vorgeschriebene 4000km-Inspektion nicht gemacht, und der Hersteller schreibt dort eine wie auch immer gerartete elektrische Prüfung vor: Du bist dran, wenn dann noch ein Gutachter als theoretische Möglichkeit äußert, der Brand wäre nicht entstanden, wenn Du die Kiste rechtzeitig zum Händler geschoben hättest.
Hast Du die Inspektion machen lassen, dann wird der Händler befragt: kann er eine hinreichende Qualifikation nachweisen und dass er nach Herstellervorgabe arbeitet, dann ist er fein raus. Wenn nicht, hat er ein Problem.
Jetzt geht es nach Lust und Laune der Juristen weiter, Einstellung wegen höherer Gewalt, oder der Importeur / Inverkehrbringer wird geärgert, ggf. prüft noch ein Sachverständiger, ob sich eine Brandursache ermitteln läßt und wem die wohl zuzuschreiben wäre. Siehe Elmotobrand vor ein paar Jahren.

Die Analogie ist wie beim Auto mit schlecht gewarteten Bremsen. Wenn Du jemanden übermüllerst, weil Deine Bremsen nicht funktionieren, dann hast Du ein Problem. Ziehst Du den letzten Inspektionsnachweis aus der Tasche, der innerhalb der vom Hersteller vorgesehenen Fristen und Kilometerstände erzeugt wurde, dann ist Deine Werkstatt dran. Du als Laie musst den Zustand der Bremsen nicht erkennen können, aber die. Sind die Bremsen gemacht worden und es liegt ein Materialfehler vor, dann dürfte der Zulieferer Besuch erwarten. Usw. usf..

Ich habe mir letztes Jahr eine neue Heizungsanlage einbauen lassen müssen, weil ein Kondensator auf einer Platine offensichtlich defekt war. Hersteller hat keine Platinen mehr, repariert auch nicht. Gleichzeitig sitzt auf der Platine die Steuerung für die Gaszufuhr. Der Monteur hat grinsend abgelehnt, am nächsten Tag zum Einbau einer dann reparierten Platine und zur Inbetriebnahme wiederzukommen - er baut nur vom Hersteller freigegebene und geprüfte Ersatzteile ein. Das gleiche Spiel also hier: ich repariere, ein paar Tage später wird (auch aus irgendeinem anderen Grund) die Gaszufuhr nicht mehr unterbrochen, Peng, Haus kaputt und Mitbewohner tot/verletzt, und ich habe keine Zertifizierung für die Reparatur an diesen Anlagen. Dem Monteur kann ich es nicht in die Schuhe schieben, weil dieser nichts getan hat. Und der tut nichts, weil er es dem Hersteller nicht in die Schuhe schieben kann. Und der Hersteller will neue Anlagen verkaufen.

Ich will Dich nicht entmutigen: genauso wird der Beamtenapparat Deiner Genossenschaft arbeiten, weil jeder Beamtemappeaat so arbeitet. Jedem Beteiligten ist wichtig, dass er keine Schuld haben könnte und versucht daher, die Last der Verantwortung auf ganz viele Schultern zu verteilen. Also prüft jeder in seinem Aufgabengebiet gegen die dort geltenden Vorschriften und Normen, hängt sich bei keiner Entscheidung aus dem Fenster, und fordert im Zeifelsfall ein Gutachten an, dass seiner späteren möglichen Entlastung dient. Der Gutachter hält sich an DIN-Normen oder andere anerkannte Standards und zaubert damit Auflagen. Die darfst Du dann erfüllen und bezahlen. Allen Beteiligten ist wichtig, dass im Katastrophenfall jemand anders vor den Kadi kommt (Love Parade in Duisburg ist ein, leider unglückliches, Beispiel dafür, wie schwarze Peter weitergereicht werden. Die Grenzöffnung in 2015 ist so ein Beipiel: niemand hätte mitgespielt, wenn Mutti das nicht (m.E. gesetzeswidrig) angeordnet hätte. Also trägt Mutti die Verantwortung.).
Nun kommt ein Gesetz, dessen einzige Wirkung ist, dass Deine Genossenschaft Deinen Antrag zur Prüfung annimmt, ohne gleich Nein sagen zu dürfen. Der Rest der Prüfungen Vorarbeiten läuft genauso mit Gesetz wie ohne Gesetz ab. Manchmal hat man Glück und der ein oder andere Bearbeiter ist risikofreudiger, aber ich würde erstmal mit dem Schlimmsten rechnen.
RGNT V2 ab 01/23 > 8000km
NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
Ahamani Swap Bj 2007 - 2.4KW - Vario - Km-Stand > 27.000km - 40AH Thundersky ab 11/08 - CALB 70AH seit 10/11 -Verschrottung 09/19

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Norbert
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Re: Lademöglichkeit Tiefgarage / Stellplatz

Beitrag von Norbert »

Moin,

Sagen wir mal so: Es ist ein guter Rat für alle, immer schön alles so zu machen wie es gesagt wird.
Wenn man betrunken einen Unfall verursacht, bezahlt man alles, wer einen Schlag an der Steckdose bekommt stirbt und solche Sachen.
Wenn man mit Funksachen rumspielt kommt der Messwagen von der Post und es gibt bösen Ärger.
Und wenn man mit dem E-Roller was nicht richtig macht und die Tiefgarage brennt aus, kommt man vielleicht in den Knast.

Das lassen wir für alle einfach mal so stehen, wir haben ja gewarnt.

Jeder, der - sagen wir mal nicht in den letzten Jahren erst sein Abi gemacht hat - weiß es vielleicht etwas besser und kann das ev. selbst besser beurteilen.
Mir fehlen nur wenige Jahre Lebensalter, um wenigstens etwas früher in Rente zu gehen als mit 67. Also mach Dir keine Sorgen um mich und um meine Kenntnisse/Lebenserfahrung.

Die Inspektionen lasse ich aber tatsächlich machen - für den Stempel im Heftchen = 2 Jahre Garantie. Wenn die rum sind aber garantiert nicht mehr. :lol: (no pun intended...)

Daß dieses Gesetz noch einen Rattenschwanz an Problemen hinter sich herziehen wird war mir übrigens am Anfang schon klar.
Nämlich dann, wenn der Hausanschluss das wirklich nicht mehr hergibt und erweitert werden muss. Das macht man dann ja nicht für den Einen, der jetzt zuviel wäre aber auch nicht für die, die das vielleicht morgen nutzen werden. Oder die, die es als Erste genutzt haben, als das noch kein Problem war. Letzteres trifft auf mich zu.
Da ist das unausgegoren aber das ist bei Gesetzen die so neu sind (vom Thema her) oder neuen Technologien eigentlich immer so.
Ich glaube das ist hier keinen Streit wert. Zumindest nicht mit mir.
Ich wollte nur über das kommende Gesetz informieren. Zumindest Habermaus dürfte das ja schonmal helfen.

Gruß,
Norbert
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