Lademöglichkeit Tiefgarage / Stellplatz

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vsm
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Re: Lademöglichkeit Tiefgarage / Stellplatz

Beitrag von vsm »

Ah, jetzt sind wir wieder bei einer ordentlichen Diskussion, sehr schön! ;)

Um mal ein paar Zahlen zu bemühen: Durchschnittlich fährt der Deutsche 49 km pro Tag, aber gehen wir sicherheitshalber von einer Fahrleistung von 100 km pro Tag aus. Das entspricht etwa 20 kWh pro Person und Tag, die in der Nacht ausgeglichen werden müssten. Bei durchschnittlich 12 Stunden Standzeit, entspräche das einer durchschnittlichen, benötigten Ladeleistung von knapp 1,7 kW. Ein Großteil der Ladezeit fällt in Schwachlastzeiten. Wo genau ist jetzt das Problem, das stärkere Transformatoren oder Hausanschlussleitungen als Lösung benötigt?

STW
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Re: Lademöglichkeit Tiefgarage / Stellplatz

Beitrag von STW »

@vsm
"Du Herrn Blüm geglaubt hast, können die jungen Ingenieure nichts." Nope - habe ich nicht. Rechnen konnte ich damals schon, und die demographische Entwicklung war damals schon nachrecherchierbar. Und dem Herrn Riester mit seiner Zusatzrente habe ich auch nicht geglaubt, nur mal so als Ergänzung der Vollständigkeit halber. Lediglich eines stimmt: "MEINE Rente ist relativ sicher". Aber da habe ich mich auch selbst drum gekümmert.

"Du monierst Stereotype wie "Vermieter sind alles böse Turbokapitalisten"" - mein Fehler, ich habe die Sarkasmustags nicht gesetzt. Eigentlich wollte ich mit diesem Spruch deutlich machen, dass die Welt anders ist als durch die "linke Brille" betrachtet. Das hätte aber eigentlich aus dem Kontext erkennbar sein sollen. Aber ich bin mal nicht so, ich nehme es einfach auf meine Kappe, wenn sich damit alle besser fühlen. Ein Vermieter wird sich nie gegen etwas wehren, was er nicht bezahlen muss, ihn nicht in Haftung bringt, und was den Wert der Immobilie steigert. Ganz im Gegenteil. Und das sollte man im Hinterkopf haben, dass eine Absage zu "nur 8m Leitung" eben nicht grundlos aus einer Laune heraus kommt. Es liegt aber am Anfragenden, ob er dann selbst die Gründe dazu nach- und hinterfragt, und was er dann mit diesen neugewonnen Informationen macht. Ein "Nein" kann durchaus lehrreich sein.

Es mag heute nicht mehr den Geschmack der "politisch Korrekten" treffen: aber mir ist ein kurzes, präzises und polemisches Anpflaumen von Alf lieber als manche Unterstellungen, die hier laufen. Dann weiß ich wenigstens, dass ich mal ernsthaft über meinen letzten Beitrag nachdenken sollte. Und ich freue mich, dass Alf es für wert hält, mir seine Zeit und Aufmerksamkeit zu schenken. Und wenn er mich mal zu Unrecht angepflaumt hatte: er kann das Echo dann gut vertragen. Wir kommen in solchen Situationen durchaus ohne Mediator aus, weil wir noch gegenseitig Ratschläge und Tipps annehmen können. Das war hier mal durchaus eine übliche Forenkultur, und wer weiß, was er kann, sollte damit auch klarkommen können und nicht auf das Zuwerfen von Wattebäuschen bestehen.

(Anmerkung: auch mein vermutetes Verhältnis zu Nobbie ist erstmal wieder eine Unterstellung. Das sind Diskussionsmethoden, die nichts bringen außer Diskreditierung. Wir hatten hier im Forum schon bessere Methoden, unsere Argumente überzeugend darzulegen.)
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NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
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STW
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Re: Lademöglichkeit Tiefgarage / Stellplatz

Beitrag von STW »

Und jetzt schreibst Du schneller als ich, also kurzer Nachtrag, weil die Bahn wartet:

In einer Reihe von nebeneinanderstehenden Einfamilienhäusern haben wir wahrscheinlich kein Problem damit, wenn jeder Nachts mit nur 1.7KW am Netz hängt. Stimmt.
In einem Hochhaus sieht es anders aus. Der E-Techniker geht von soundsoviel parallel geschalteten Herden, Kaffeemaschinen, Wäschetrocknern usw. aus. Die Gleichzeitigkeit von 1.7KW pro Haushalt ist mit regulären Elektrogeräten nicht gegeben, sondern es wird von erheblich geringerer Gleichzeitigkeit ausgegangen. Vor ein paar Wochen hatte ich erst so eine Musterberechnung gesehen. Also im Sinne von "70% kochen am Sonntag Mittag", "30% unter der Woche, während gleichzeitig bei 10% die Waschmaschine läuft". Dafür gibt es Normen, von deren Existenz ich zwar weiß, aber die ich nicht auswendig herbeten kann. Der "schlimmste" Wert bestimmt die Gewerkedimensionierung.
Also: jeder mit 1.7KW wird eng. Und wird es so eng, dass nichtmal 10 Kaffemaschinen zeitgleich genutzt werden können, dann ist der schöne Plan dahin.

Ich sage es ungern: aber es gibt Fachplaner, die das Thema beherrschen und das schnell beantworten können. Die könnnen Dir sogar die zum Baujahr des Hauses angenommenen Werte sagen. Ich müßte das erst selbst recherchieren.
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Alf
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Re: Lademöglichkeit Tiefgarage / Stellplatz

Beitrag von Alf »

Jetzt komme ich mal wieder polemisch rüber ( früher hieß das: Fakten.... ).
Der Gleichzeitigkeitsfaktor wird von Energieversorger zu Energieversorger anders festgelegt.
Das hängt davon ab, wie gut der Netzausbau ist. Die schlechtesten Netze haben die öffentlichen Energieversorger, dort ist es nur wichtig, die eigenen Leute lukrativ zu versorgen, und unterklomplexe Ausbildungen sind dort an der Tagesordnung. Bin selbst ein gebranntes Kind dieser Idioten.
RWE, EON usw. haben die besten Netze, weil diese möglichst wenig Personaleinsatz möchten. Wenn linke Honks da reinregieren können, wars das mit Investitionen........
Und, Stefan, recherchieren nützt nix. Perlen vor die Säue.
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Re: Lademöglichkeit Tiefgarage / Stellplatz

Beitrag von Habermaus »

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich informiere mich über einen Anschluss in meiner Eigentumswohnung und bin hierüber gestolpert. Leider ist die Diskussion ja etwas eskaliert, wobei ich nicht verstehe was sie hier haben. Das Gesetz, dass Evolution hier gepostet hat, schreibt doch niemandem vor was er bauen muss?

Ich wohne in einem Haus mit ca 30 Parteien. Das hat eine Garage. Nochn ist mein Roller eines der einzigen E-Fahrzeuge. Ich wäre froh, wenn ich zusammen mit ein paar Nachbarn hier einen anschluss professionell legen lassen koennte, das Geld dafür würde ich ausgeben, wir finden da sicher eine Abrechnungslösung, da sind ja einige Systeme am Markt.

Leider bin ich jedoch mit einem Herrn im Dachgeschoss zerstritten, der mir meinen Antrag (aus purem Hass) sicher bei der Eigentümerversammlung im nächsten August zerreden und vielleicht sogar zerschießen würde. Sie wissen ja vielleicht wie solche Verhandlungen ablaufen, es kommen grad so die notwendigen Anteilsnehmerprozente, und wenn einer irgendwas behauptet was Kosten bedeutet, wird der Antrag sofort abgelehnt, oder es dauert 3 Jahre.

Daher bin ich sehr froh über die Änderungen. Sollten hier irgenwann mal mehr als 2-3 Ladestellen notwendig werden, bin ich sicher dass die Stadtwerke München da mit uns eine Lösung finden. Auch andere Dinge kriegen Ingenieure mit ihrem Fachwissen ja gut hin.

Evolution
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Re: Lademöglichkeit Tiefgarage / Stellplatz

Beitrag von Evolution »

Bis August im nächsten Jahr wird die gesetzliche Neuregelung sicher greifen, dann wird sich Ihre Verhandlungs- und Rechtsposition erheblich verbessern. Das Gesetz soll die Rechtsposition des Mieters/Wohnungseigentümers in Bezug auf die Installation einer Lademöglichkeit verbessern. Über die Art der Lademöglichkeit lässt es sich nicht aus, man kann aber unterstellen, dass nicht der normale Haushaltsanschluß angesprochen ist, sondern eine Schnelllademöglichkeit.

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vsm
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Re: Lademöglichkeit Tiefgarage / Stellplatz

Beitrag von vsm »

STW hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 17:22
Und jetzt schreibst Du schneller als ich, also kurzer Nachtrag, weil die Bahn wartet:

In einer Reihe von nebeneinanderstehenden Einfamilienhäusern haben wir wahrscheinlich kein Problem damit, wenn jeder Nachts mit nur 1.7KW am Netz hängt. Stimmt.
In einem Hochhaus sieht es anders aus. Der E-Techniker geht von soundsoviel parallel geschalteten Herden, Kaffeemaschinen, Wäschetrocknern usw. aus. Die Gleichzeitigkeit von 1.7KW pro Haushalt ist mit regulären Elektrogeräten nicht gegeben, sondern es wird von erheblich geringerer Gleichzeitigkeit ausgegangen. Vor ein paar Wochen hatte ich erst so eine Musterberechnung gesehen. Also im Sinne von "70% kochen am Sonntag Mittag", "30% unter der Woche, während gleichzeitig bei 10% die Waschmaschine läuft". Dafür gibt es Normen, von deren Existenz ich zwar weiß, aber die ich nicht auswendig herbeten kann. [...]
Da helfe ich doch gerne: In der DIN 18015-1 ist die Bemessung der Hauptleitung für Wohngebäude wie folgt festgelegt:
Bis 5 Wohneinheiten: 63 A
6 bis 10 Wohneinheiten: 80 A
11 bis 17 Wohneinheiten: 100 A
18 bis 34 Wohneinheiten: 125 A
36 bis 100 Wohneinheiten: 160 A

D.h. bei mehr als 14 Wohneinheiten wird es knirsch, unter der Voraussetzung, dass keine höhere Bemessung angesetzt wurde (was allerdings sehr häufig der Fall ist), alle ein Elektroauto besitzen, mit dem sie 100 km / Tag fahren und die Warmwasserbereitung nicht elektrisch erfolgt (denn dann wären die Bemessungsgrößen deutlich höher und man könnte das Laden während der Warmwasserbereitung ja durchaus unterbrechen). Du hast also recht, dass das kein Selbstläufer wird, ich behaupte aber, dass das für den großen Teil der Wohngebäude durchaus ausreicht.

Wir hatten die Thematik ja auch früher schon: Da wurden elektrische Nachtspeicherheizungen gefördert, um über Nacht eine gewisse Grundlast im Stromnetz zu erreichen.
Alf hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 17:52
Jetzt komme ich mal wieder polemisch rüber ( früher hieß das: Fakten.... ).
[...]
Den Unterschied erkenne ich durchaus und Fakten fehlten in Deinen vorherigen Posts völlig. Ist also wieder Polemik, dieses mal immerhin mit anschließenden Fakten:
Alf hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 17:52
[...]Der Gleichzeitigkeitsfaktor wird von Energieversorger zu Energieversorger anders festgelegt. [...]
Das ist korrekt, was den Netzausbau angeht, nicht aber was die Anschlussleistung von Gebäuden angeht, die ist, wie gesagt, nach DIN bundeseinheitlich festgelegt. Was natürlich wiederum nicht heißt, dass jedes Gebäude diese Norm unbedingt erfüllt, schließlich gibt es so etwas wie Bestandsschutz. Die momentane Anschlussleistung kann man aber (auch als Mieter) bei seinem Netzbetreiber erfragen.

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Re: Lademöglichkeit Tiefgarage / Stellplatz

Beitrag von Evolution »

Wir hatten die Thematik ja auch früher schon: Da wurden elektrische Nachtspeicherheizungen gefördert, um über Nacht eine gewisse Grundlast im Stromnetz zu erreichen.
Leider sind manche Netzbetreiber nach dem Abbau der Nachtstromspeicherheizungen dazu übergegangen, ihr Netz ebenfalls zu reduzieren.

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Re: Lademöglichkeit Tiefgarage / Stellplatz

Beitrag von vsm »

Evolution hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 19:08
Wir hatten die Thematik ja auch früher schon: Da wurden elektrische Nachtspeicherheizungen gefördert, um über Nacht eine gewisse Grundlast im Stromnetz zu erreichen.
Leider sind manche Netzbetreiber nach dem Abbau der Nachtstromspeicherheizungen dazu übergegangen, ihr Netz ebenfalls zu reduzieren.
Wie Norbert weiter vorne im Thema schon angemerkt hat, haben sich schon einige Netzbetreiber diesbezüglich zu Wort gemeldet und sehen in ihren Netzen keine Kapazitätsprobleme (unter anderem e.on und RWE aber auch Stromnetz Berlin, wo man ja eigentlich [wegen Großstadt]noch am ehesten Probleme erwarten würde). Aber das hat jetzt wieder mit dem Thema nicht so viel zu tun, weil die Anschlussleistung der bestehenden Gebäude ja nicht reduziert wurde.

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Re: Lademöglichkeit Tiefgarage / Stellplatz

Beitrag von Alf »

vsm hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 19:00
STW hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 17:22
Und jetzt schreibst Du schneller als ich, also kurzer Nachtrag, weil die Bahn wartet:

In einer Reihe von nebeneinanderstehenden Einfamilienhäusern haben wir wahrscheinlich kein Problem damit, wenn jeder Nachts mit nur 1.7KW am Netz hängt. Stimmt.
In einem Hochhaus sieht es anders aus. Der E-Techniker geht von soundsoviel parallel geschalteten Herden, Kaffeemaschinen, Wäschetrocknern usw. aus. Die Gleichzeitigkeit von 1.7KW pro Haushalt ist mit regulären Elektrogeräten nicht gegeben, sondern es wird von erheblich geringerer Gleichzeitigkeit ausgegangen. Vor ein paar Wochen hatte ich erst so eine Musterberechnung gesehen. Also im Sinne von "70% kochen am Sonntag Mittag", "30% unter der Woche, während gleichzeitig bei 10% die Waschmaschine läuft". Dafür gibt es Normen, von deren Existenz ich zwar weiß, aber die ich nicht auswendig herbeten kann. [...]
Da helfe ich doch gerne: In der DIN 18015-1 ist die Bemessung der Hauptleitung für Wohngebäude wie folgt festgelegt:
Bis 5 Wohneinheiten: 63 A
6 bis 10 Wohneinheiten: 80 A
11 bis 17 Wohneinheiten: 100 A
18 bis 34 Wohneinheiten: 125 A
36 bis 100 Wohneinheiten: 160 A

D.h. bei mehr als 14 Wohneinheiten wird es knirsch, unter der Voraussetzung, dass keine höhere Bemessung angesetzt wurde (was allerdings sehr häufig der Fall ist), alle ein Elektroauto besitzen, mit dem sie 100 km / Tag fahren und die Warmwasserbereitung nicht elektrisch erfolgt (denn dann wären die Bemessungsgrößen deutlich höher und man könnte das Laden während der Warmwasserbereitung ja durchaus unterbrechen). Du hast also recht, dass das kein Selbstläufer wird, ich behaupte aber, dass das für den großen Teil der Wohngebäude durchaus ausreicht.

Wir hatten die Thematik ja auch früher schon: Da wurden elektrische Nachtspeicherheizungen gefördert, um über Nacht eine gewisse Grundlast im Stromnetz zu erreichen.
Alf hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 17:52
Jetzt komme ich mal wieder polemisch rüber ( früher hieß das: Fakten.... ).
[...]
Den Unterschied erkenne ich durchaus und Fakten fehlten in Deinen vorherigen Posts völlig. Ist also wieder Polemik, dieses mal immerhin mit anschließenden Fakten:
Alf hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 17:52
[...]Der Gleichzeitigkeitsfaktor wird von Energieversorger zu Energieversorger anders festgelegt. [...]
Das ist korrekt, was den Netzausbau angeht, nicht aber was die Anschlussleistung von Gebäuden angeht, die ist, wie gesagt, nach DIN bundeseinheitlich festgelegt. Was natürlich wiederum nicht heißt, dass jedes Gebäude diese Norm unbedingt erfüllt, schließlich gibt es so etwas wie Bestandsschutz. Die momentane Anschlussleistung kann man aber (auch als Mieter) bei seinem Netzbetreiber erfragen.
Pro Anschluß sind 63A für ein normales Einfamilienhaus als Hauptsicherung vorgesehen. Früher waren dafür 50mm² Aluminium vorgesehen, heute sind es 35mm². Jedenfalls hier im RSK.
Absicherungsgrößen für andere Wohneinheiten werden vom Energieversorger individuell bestimmt.

Die Absicherungsgrößen, welche Du da angibst, galten früher für Versorgungsnetzte und nicht für den Anschlußnehmer, und diese richten sich immer an den zur Verfügung stehenden Querschnitt der Hauptleitung. 150mm²Al wird bei uns grundsätzlich mit 160A abgesichert, es sei denn, es sind noch andere Stromkreise angeschlossen, dann gehen wir bis 250A. Und mit ganz viel Bauchschmerzen sind wir auch schonmal bei reiner Erdverlegung bis 300A Absicherung gegangen. 600-1000A hatten wir auch schon bei 120mm² Kupferleiter. War ein Erbe von RWE.
Jetzt erzähle mir noch irgend ein Heini ich wüßte nicht wovon ich rede.
63A auf einer Hauptleitung ist sowas von 1960er...............
Aber ich bin ja bestimmt schon wieder sowas von polemisch..............
Populisten sind jene Menschen, die einen Spaten Spaten und eine Katze Katze nennen William Shakespeare
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darfst Du nicht nur aufwachen,
Du mußt auch Aufstehen!
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