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Re: Lademöglichkeit für Mieter und Wohnungseigentümer

Verfasst: Sa 17. Okt 2020, 17:48
von Harraeus
Ich wohne in einer Siedlung, zu der eine große Gemeinschaftstiefgarage mit ca. 250 Plätzen gehört. Wenn man hier für jedes Parkplatzpärchen eine Schnellladewallbox installieren wollte, könnte EON die viele Energie die ja wahrscheinlich über Nacht gebraucht würde, nicht herbringen - zumindest nicht ohne vorher neue Kabel zu vergraben und den Trafo zu ertüchtigen.

Außerdem ist mit dem neuen WEG überhaupt noch nicht geklärt, wie die nachfolgenden Fragen beantwortet werden. Da wird es noch geraume Zeit brauchen, bis die Gerichte das dann letztinstanzlich entschieden haben:
  • Wer zahlt denn die benötigte Infrastruktur? Die ersten Mieter/Eigentümer, die sich eine Wallbox installieren lassen?
  • Wenn dann weitere Leute nachziehen: Lassen diese sich wieder eigenen Kabel durch die TG legen? Dürfen Sie die vorhandenen evtl. mitverwenden? Wie wird dann mit den bereits verauslagten Kosten umgegangen? Hier sehe ich die Gefahr, dass ein Riesenkabelverhau entsteht - auch brandschutztechnisch sicher nicht das Wahre.
  • Wird evtl. die Eigentümergemeinschaft verpflichtet, die Grundinfrastruktur zu zahlen? Was passiert, wenn diese ablehnt?
Diese Fragen lassen sich in kleinen Eigentümergemeinschaften mit weniger Stellplätzen sicher einfach(er) lösen als in so großen Gemeinschaften. Insbesondere wenn in diesen viele Kapitalanleger vertreten sind, die für jede noch so sinnvolle Ausgabe eine Riesendiskussion anfangen... :-(

Das wird die nächsten 10 Jahre sicher noch interessant... Vielleicht (hoffentlich!) irre ich mich auch, und alles wird ganz easy...

Re: Lademöglichkeit für Mieter und Wohnungseigentümer

Verfasst: Sa 17. Okt 2020, 18:36
von Evolution
Nach der in diesem Monat beschlossenen Neufassung des WEG hat jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf, ihm auf eigene Kosten den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, einen barrierefreien Aus- und Umbau, Maßnahmen zum Einbruchsschutz sowie zum Zugang zu einem schnellen Internetanschluss zu gestatten (§ 20 Abs. 2 WEG-neu).

Prinzipiell sollen diejenigen Eigentümer die Kosten zu tragen, die der Maßnahme zugestimmt haben. Jedoch haben alle Wohnungseigentümer die Kosten entsprechend ihrem Miteigentumsanteil zu tragen, wenn die Maßnahme mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile beschlossen worden ist (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 WEG-neu). Die Kostentragung durch sämtliche Eigentümer soll wiederum nicht gelten, wenn die bauliche Veränderung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

Das Gesetz soll überwiegend zum 1. Dezember 2020 in Kraft treten.

Re: Lademöglichkeit für Mieter und Wohnungseigentümer

Verfasst: Sa 17. Okt 2020, 19:05
von Harraeus
Evolution hat geschrieben:
Sa 17. Okt 2020, 18:36
(...) Prinzipiell sollen diejenigen Eigentümer die Kosten zu tragen, die der Maßnahme zugestimmt haben. Jedoch haben alle Wohnungseigentümer die Kosten entsprechend ihrem Miteigentumsanteil zu tragen, wenn die Maßnahme mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile beschlossen worden ist (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 WEG-neu). Die Kostentragung durch sämtliche Eigentümer soll wiederum nicht gelten, wenn die bauliche Veränderung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. (...)
Siehst du - genau das meine ich. Es werden die Gerichte definieren müssen, was "unverhältnismäßig" ist.

Re: Lademöglichkeit für Mieter und Wohnungseigentümer

Verfasst: Sa 17. Okt 2020, 19:28
von Norbert
Harraeus hat geschrieben:
Sa 17. Okt 2020, 17:48
Ich wohne in einer Siedlung, zu der eine große Gemeinschaftstiefgarage mit ca. 250 Plätzen gehört. Wenn man hier für jedes Parkplatzpärchen eine Schnellladewallbox installieren wollte, könnte EON die viele Energie die ja wahrscheinlich über Nacht gebraucht würde, nicht herbringen - zumindest nicht ohne vorher neue Kabel zu vergraben und den Trafo zu ertüchtigen.

Außerdem ist mit dem neuen WEG überhaupt noch nicht geklärt, wie die nachfolgenden Fragen beantwortet werden. Da wird es noch geraume Zeit brauchen, bis die Gerichte das dann letztinstanzlich entschieden haben:
  • Wer zahlt denn die benötigte Infrastruktur? Die ersten Mieter/Eigentümer, die sich eine Wallbox installieren lassen?
  • Wenn dann weitere Leute nachziehen: Lassen diese sich wieder eigenen Kabel durch die TG legen? Dürfen Sie die vorhandenen evtl. mitverwenden? Wie wird dann mit den bereits verauslagten Kosten umgegangen? Hier sehe ich die Gefahr, dass ein Riesenkabelverhau entsteht - auch brandschutztechnisch sicher nicht das Wahre.
  • Wird evtl. die Eigentümergemeinschaft verpflichtet, die Grundinfrastruktur zu zahlen? Was passiert, wenn diese ablehnt?
Diese Fragen lassen sich in kleinen Eigentümergemeinschaften mit weniger Stellplätzen sicher einfach(er) lösen als in so großen Gemeinschaften. Insbesondere wenn in diesen viele Kapitalanleger vertreten sind, die für jede noch so sinnvolle Ausgabe eine Riesendiskussion anfangen... :-(

Das wird die nächsten 10 Jahre sicher noch interessant... Vielleicht (hoffentlich!) irre ich mich auch, und alles wird ganz easy...
Moin,

Schön, daß Du versuchst mitzudenken aber das klappt nur bedingt. Recht hast Du bei dem Problem mit der Infrastruktur in Häusern, wenn da stückweise Leute dazu kommen.

Dein Parkplatz mit 250 Autos ist aber weniger das Problem. Was glaubst Du, wann da auch nur 10% der Autos echte Stromer sind? (und keine Hybriden mit Alibiakku, der sowieso nie genutzt wird)?
Vielleicht in 5 Jahren?
Die kommen auch nicht alle zur gleichen Zeit mit leerem Akku nachhause und müssen laden. Im Schnitt wird jedes Auto pro Tag vielleicht so 6-8kWh brauchen. Das ist ne 3/4h an 11kW.
Wenn das nicht mehr reicht, gibt es Lastmanagement, was praktisch alle neueren Autos und Wallboxen beherrschen. Dann wird eben mal nicht so schnell geladen, wenn alle gleichzeitig ran wollen. Mit Softwareupdates kann man das auch noch preisabhängig machen und so priorisieren.
Danach wird es auch die Möglichkeit geben, aus dem Akku wieder einzuspeisen, je nach aktuellem Preis. Ganz neu ist auch diese Idee nicht.
Die Versorger haben das alles schon durchgerechnet. Wenn man das schlau macht - und es ist ja noch Zeit - muss man die Infrastruktur so gut wie gar nicht ausbauen, da die Leistung sehr gut plan- und steuerbar wäre.
Die Krönung dieser Infrastrukturskeptikeridioten war ein Politiker-Volltrottel aus dem Süden, der bei spekulierten 20 Mio. E-Autos diese Zahl einfach mal mit der Ladeleistung von 50kW eines Tesla multipliziert hat. Wo die Leistung denn herkommen solle?
Tja, wenn alle Tankstellen nur ne halbe Stunde pro Woche auf hätten, wäre das auch ein massives Problem, wer soll so viele Tankstellen bauen?

Gruß,
Norbert

Re: Lademöglichkeit für Mieter und Wohnungseigentümer

Verfasst: Sa 17. Okt 2020, 19:45
von Harraeus
Wäre wirklich schön, wenn das in absehbarer Zeit so gelöst würde. Wir hatten jedenfalls schon mal bei EON (der Netzbetreiber bei uns) angefragt. Die sagten, mehr als max. 6-9 Wallboxen würden sie bei uns nicht anschließen... Aber - und da gebe ich dir Recht - wahrscheinlich kommen nicht gleich 50 Leute auf einmal. Obwohl... hier im Münchner "Speckgürtel" wundert man sich manchmal...
Dass wir die Technik hinbekommen, bezweifle ich auch nicht. Aber in diesem unserem Lande machen wir uns das Leben halt leider viel zu oft mit Bürokratie und (vermeintlich) rechtlichen Bedenken das Leben schwer. :-(

Die Ertüchtigung der Tiefgarage - also Leitungen verlegen - die Zähler anschließen, aber ohne Montage von Wallboxen würde bei uns auf ca. 250 T€ kommen. So zumindest eine erste Einschätzung unseres Elektrikers. Macht pro Stellplatz ca. 2.000€.

Daher müsste dieser Autolobbyschmuser-Politiker :-) #lost eher dafür sorgen, dass die Ladeinfrastruktur für Mehrfamilienhäuser gefördert würde...

Zum Glück grenzt die Rückwand meines Kellerabteils (in dem ich privaten Strom habe), direkt an meinen TG-Stellplatz. D.h. die Versorgung mit haushaltsüblichen 230V/16A ist kein Problem und das reicht mir für meinen E-Roller.

Re: Lademöglichkeit für Mieter und Wohnungseigentümer

Verfasst: Sa 17. Okt 2020, 20:11
von Norbert
Moin,

Jo, technisch alles kein echtes Problem aber in D wird das alles ein Drama werden.
Ich bin in der Tiefgarage ähnlich gesegnet und werde mir aus meinem Keller meinen Strom mit 230V 16A oder von mir aus auch nur 12A amtlich an den Stellplatz legen lassen. Das sind nur 8m an der Wand lang in der TG.
Das reicht auch für ein E-Auto. Über Nacht 150km Reichweite über den Daumen laden, mehr brauche ich nie.
Und bevor die alle auf die Idee mit der Kostenbeteiligung kommen oder "geht jetzt technisch nicht mehr" habe ich lieber meine Steckdose am Stellplatz für den Silence. Daß ich den Akku vom Silence auch per Fahrstuhl mit in die Wohnung nehmen kann, muss ich bei der Nummer ja nicht breittreten :D
KFZ mit E-Kennzeichen - zack feddich, ich darf das!
In vielleicht 3-4 Jahren kommt dann wohl ein E-Auto und wie gesagt, mit 230V komme ich immer hin.

Gruß,
Norbert

Re: Lademöglichkeit für Mieter und Wohnungseigentümer

Verfasst: Sa 17. Okt 2020, 20:12
von Evolution
Hier gibt es noch weitere Informationen auch zur technischen Realisierung:

viewtopic.php?f=44&t=10240

Wie bereits zutreffend erkannt, wird es in der Realisierung zu Engpässen kommen, deswegen wer zuerst kommt, hat die besseren Karten.

Re: Lademöglichkeit für Mieter und Wohnungseigentümer

Verfasst: Sa 17. Okt 2020, 20:45
von achim
In vielen Gemeinden kriegt man nicht mal einen Durchlauferhitzer genehmigt weil das Netz das nicht hergibt.

Re: Lademöglichkeit für Mieter und Wohnungseigentümer

Verfasst: So 18. Okt 2020, 13:57
von Afunker
Harraeus hat geschrieben:
Sa 17. Okt 2020, 19:45
-(

Die Ertüchtigung der Tiefgarage - also Leitungen verlegen - die Zähler anschließen, aber ohne Montage von Wallboxen würde bei uns auf ca. 250 T€ kommen. So zumindest eine erste Einschätzung unseres Elektrikers. Macht pro Stellplatz ca. 2.000€.

Daher müsste dieser Autolobbyschmuser-Politiker :-) #lost eher dafür sorgen, dass die Ladeinfrastruktur für Mehrfamilienhäuser gefördert würde...
Völlig überzogen! Der Haus und Hof Elektriker eueres Hauses, muss mit dem Netzanbieter sprechen.
Die machen eine Vorgabe, welche Gesamtanschlussleistung bei euch möglich ist.
Daraus resultiert die Anzahl der Wallboxen mit welcher Anschlussleistung (meistens nur 11 KW).
Die Gesamtkosten des Hauptanschlusses bis zu den einzelnen Zählern (inkl. Überspannungsschutz, Sicherungen und Fehlerstromschutzschalter) kommen vom Netzanbieter und werden auf die einzelnen Anschlüsse verteilt.

Nehmen wir mal an, der Netzanbieter kann bei euch eine Gesamtleistung von 150 KW anbieten.
Das sind dann ca. 12 x 11KW oder 6 x 22 KW (Reserve beachten!). Das sind bei 12 x 11 KW so 2000 € x 12 = 24000 €
Diese 24000 € werden nun unter den Anschlussteilnehmern (die ein E-PKW oder E-Roller oder E-Motorrad haben und dort anschliessen) aufgeteilt.

Nehmen wir mal weiter an, es werden (hoch gegriffen) insgesamt 25 Anschlussteilnehmer,
die zu verschiedenen Zeiten (unter Berücksichtigung des Lastmanagments) laden.
Dann werden diese 24000 € auf diese 25 "Teilnehmer" aufgeteilt. Macht pro Anschlussteilnehmer ca. 960 €...
Hinzu kommen dann die Kosten für die Wallbox, die unterschiedlich (je nach Anbieter) sind.

Die Kosten für diese Wallbox muss jeder mit einem anderen Nutzer dieser Wallbox vertraglich vereinbaren.
Wird diese Wallbox später mal von dem alten Mieter nicht mehr genutzt (ausgezogen) und der neue Mieter braucht diese nicht,
kann der Käufer/Nutzer der die Wallbox weiter benutzt hat, die Nutzung an einen anderen weitergeben.
Abrechnung? Dafür gibt es die Möglichkeit zeitgenau per Aufnahme (Foto, intelligenter Smartmeter) den Nutzer festzuhalten
und am Jahresende die Nutzung über das ganze Jahr abzurechnen.

Einfacher geht es nicht. Auch in grösseren Mietshäusern mit grossen Tiefgaragen oder Einzelgaragen aussen.

Re: Lademöglichkeit für Mieter und Wohnungseigentümer

Verfasst: So 18. Okt 2020, 14:06
von Afunker
achim hat geschrieben:
Sa 17. Okt 2020, 20:45
In vielen Gemeinden kriegt man nicht mal einen Durchlauferhitzer genehmigt weil das Netz das nicht hergibt.
Das hat grösstenteils damit zu tun, dass es kleine Gemeinden sind und deren Trafostation inkl. Zuführung
(z.B. anstatt 20 KV "nur" 10 KV; sieht man der Leitung auf dem Freileitungsmast nicht an) ebenso ist.
Dort kann dann nicht jedes Haus einen Durchlauferhitzer mit 22 KW Spitze neben dem E-Herd mit ebenfalls 22 KW in der Spitze haben.

Wie gesagt: Der Netzanbieter regelt die max. Zuführungsleistung.
Gerade da, wäre es bei Eigenheimbesitzern nötig, auf mind. 60 % Eigenversorgung per PV und Wärmepumpe zu setzen....