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Re: CE 04 Drosselung entfernen

Verfasst: So 14. Apr 2024, 11:31
von Norbert
Stivikivi hat geschrieben:
So 14. Apr 2024, 10:37
Héroe del Silencio hat geschrieben:
So 14. Apr 2024, 10:17
Guggki hat geschrieben:
Sa 13. Apr 2024, 21:37
Also wenn einer von Euch zufällig einen Rechtsschutzvertrag sein Eigen nennt, dann verklagt doch den Laden mal…
Eine Rechtsschutzversicherung zahlt nur bei Aussicht auf Erfolg und nicht bei Spaßklagen.
Und die Aussicht auf Erfolg attestiert der Anwalt.
Genau, und die Rechtsschutzversicherung hält sich dann daran. Weil der, den sie bezahlen sollen das sagt.

Re: CE 04 Drosselung entfernen

Verfasst: So 14. Apr 2024, 11:54
von Stivikivi
Norbert hat geschrieben:
So 14. Apr 2024, 11:31
Stivikivi hat geschrieben:
So 14. Apr 2024, 10:37
Héroe del Silencio hat geschrieben:
So 14. Apr 2024, 10:17
Guggki hat geschrieben:
Sa 13. Apr 2024, 21:37
Also wenn einer von Euch zufällig einen Rechtsschutzvertrag sein Eigen nennt, dann verklagt doch den Laden mal…
Eine Rechtsschutzversicherung zahlt nur bei Aussicht auf Erfolg und nicht bei Spaßklagen.
Und die Aussicht auf Erfolg attestiert der Anwalt.
Genau, und die Rechtsschutzversicherung hält sich dann daran. Weil der, den sie bezahlen sollen das sagt.
Tut Sie auch.

Re: CE 04 Drosselung entfernen

Verfasst: So 14. Apr 2024, 12:24
von Norbert
Stivikivi hat geschrieben:
So 14. Apr 2024, 11:54
Norbert hat geschrieben:
So 14. Apr 2024, 11:31
Stivikivi hat geschrieben:
So 14. Apr 2024, 10:37
Héroe del Silencio hat geschrieben:
So 14. Apr 2024, 10:17
Guggki hat geschrieben:
Sa 13. Apr 2024, 21:37
Also wenn einer von Euch zufällig einen Rechtsschutzvertrag sein Eigen nennt, dann verklagt doch den Laden mal…
Eine Rechtsschutzversicherung zahlt nur bei Aussicht auf Erfolg und nicht bei Spaßklagen.
Und die Aussicht auf Erfolg attestiert der Anwalt.
Genau, und die Rechtsschutzversicherung hält sich dann daran. Weil der, den sie bezahlen sollen das sagt.
Tut Sie auch.
Du glaubst das wirklich, oder?
Der schreibt ne Begründung, warum sie das tun sollen, nach seiner Meinung.
Dann prüfen das Juristen bei der RSV und entweder sagen sie zu oder zeigen ihm nen Piepvogel.

Re: CE 04 Drosselung entfernen

Verfasst: So 14. Apr 2024, 15:01
von Guggki
Also ich hab jetzt glücklicherweise das Problem nicht. Aber statt sich hier die Finger wund zu schreiben, sollte doch einer einfach mal zu einem Verkehrsanwalt laufen und den befragen. Eine Beratungsstunde trägt jede Rechtsschutzversicherung. Alternativ ist das auch eine Sache für den Verbraucherschutz, von wegen Mogelpackung und irreführende Werbung.

Re: CE 04 Drosselung entfernen

Verfasst: So 14. Apr 2024, 15:08
von Héroe del Silencio
Was hat den das nun wieder mit Verkehrsrecht zu tun? Der Mandant kauft etwas und bemängelt das Verhalten des Vertragspartners. Hier greift das Vertragsrecht.

Welche Werbung ist denn irreführend?

Re: CE 04 Drosselung entfernen

Verfasst: So 14. Apr 2024, 15:16
von Norbert
Héroe del Silencio hat geschrieben:
So 14. Apr 2024, 15:08
Was hat den das nun wieder mit Verkehrsrecht zu tun? Der Mandant kauft etwas und bemängelt das Verhalten des Vertragspartners. Hier greift das Vertragsrecht.

Welche Werbung ist denn irreführend?
Mit Verkehrsrecht hat das hier natürlich nullkommanix zu tun.
Die irreführende Werbung ist das BMW-Video bei Youtube (auf dem BMW-Kanal immer noch online!), in dem immer noch behauptet wird, daß man die Drosselung natürlich jederzeit bei seinem Händler rückgängig machen könnte.

Re: CE 04 Drosselung entfernen

Verfasst: So 14. Apr 2024, 15:55
von Kadett 1
Norbert hat geschrieben:
So 14. Apr 2024, 15:16
Héroe del Silencio hat geschrieben:
So 14. Apr 2024, 15:08
Was hat den das nun wieder mit Verkehrsrecht zu tun? Der Mandant kauft etwas und bemängelt das Verhalten des Vertragspartners. Hier greift das Vertragsrecht.

Welche Werbung ist denn irreführend?
Mit Verkehrsrecht hat das hier natürlich nullkommanix zu tun.
Die irreführende Werbung ist das BMW-Video bei Youtube (auf dem BMW-Kanal immer noch online!), in dem immer noch behauptet wird, daß man die Drosselung natürlich jederzeit bei seinem Händler rückgängig machen könnte.
Nicht so kleinlich sein...du kannst dir jederzeit beim BMW Händler deine Entscheidung rückgängig machen und deine gegen eine offene tauschen, kostet was aber geht. ;)

Re: CE 04 Drosselung entfernen

Verfasst: Mo 29. Apr 2024, 11:52
von Héroe del Silencio
Norbert hat geschrieben:
So 14. Apr 2024, 15:16
Héroe del Silencio hat geschrieben:
So 14. Apr 2024, 15:08
Was hat den das nun wieder mit Verkehrsrecht zu tun? Der Mandant kauft etwas und bemängelt das Verhalten des Vertragspartners. Hier greift das Vertragsrecht.

Welche Werbung ist denn irreführend?
Mit Verkehrsrecht hat das hier natürlich nullkommanix zu tun.
Die irreführende Werbung ist das BMW-Video bei Youtube (auf dem BMW-Kanal immer noch online!), in dem immer noch behauptet wird, daß man die Drosselung natürlich jederzeit bei seinem Händler rückgängig machen könnte.
Da fehlt mit der Kontext. War wohl damals so geplant. War das echt ein Werbefilm, mit dem noch geworben wird? Sonst würd ich das nicht unter "irreführende geschäftliche Handlung" sehen.

Re: CE 04 Drosselung entfernen

Verfasst: Mo 29. Apr 2024, 12:49
von Norbert
Der Film ist immer noch online, auf dem Kanal von BMW-Motorrad.
https://www.youtube.com/watch?v=KUrRL979gHk
Ab 2:20
Der Film war auch bereits vor der Auslieferung der ersten CE 04 online.

Re: CE 04 Drosselung entfernen

Verfasst: Mo 29. Apr 2024, 13:49
von Héroe del Silencio
Das ist ein aktuelles Werbevideo und kein "Das kommt und das würden wir gerne machen"-Video. Da sehe auch ich* einen Verstoß gegen § 3 UWG



Der User hat sich auch drüber beschwert. ;)

Screenshot 2024-04-29 134551.png

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*) Stammtischjurist