Begrenzter Akku der A1 11kW Version

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Zerginator
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Re: Begrenzter Akku der A1 11kW Version

Beitrag von Zerginator »

Meine auch. Vorallem da wie befürchtet ich meine doch regelmäßige Fahrstrecke neben dem täglichen Pendlen ich un gerade 10 km nicht schaffe. Mit Laden geht es, aber ist nervig wenn man weiß das genug Akku da wäre..

Stivikivi
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Re: Begrenzter Akku der A1 11kW Version

Beitrag von Stivikivi »

Zerginator hat geschrieben:
So 31. Jul 2022, 22:01
Meine auch. Vorallem da wie befürchtet ich meine doch regelmäßige Fahrstrecke neben dem täglichen Pendlen ich un gerade 10 km nicht schaffe. Mit Laden geht es, aber ist nervig wenn man weiß das genug Akku da wäre..
Wie sieht denn deine Strecke aus? Im Winter kannst du sicherlich zusätzlich mit einbußen rechnen.
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Peter51
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Re: Begrenzter Akku der A1 11kW Version

Beitrag von Peter51 »

Eine Möglichkeit ware sicher den Controller zubegrenzen, damit der Motor maximal 11kW auf dem Asphalt bringt. Dann könnte die Akkiuleistung größer als 6,5kWh sein. Aber, das wollt ihr CE04-A1 Fahrer ja auch nicht....
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Re: Begrenzter Akku der A1 11kW Version

Beitrag von Der mit dem Strom fährt »

Ich denke, da muss eine Gesetzesänderung her. Die 11 kW Varianten sollten nie mehr als 11 kW zur Verfügung stellen dürfen. Sonst kommt bald jemand auf die Idee und baut ein 11 kW Motorrad, welches kurzfristig 100 kW liefert und der 16 jährige darf es legal fahren.
(Die 100 kW sind natürlich übertrieben, wäre aber nach meinem Wissensstand legal)
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Re: Begrenzter Akku der A1 11kW Version

Beitrag von PhilGHP »

Einer der spannenden Punkte der aktuellen Regelung bei der Homologation solcher Fahrzeuge ist die Frage, wie jemals irgendwer das Leistungslimit unterwegs prüfen will. Frisierte Mopeds kamen auf einen mobilen Prüfstand, das ging relativ einfach. Aber Fahrzeuge mit den komplexen Kriterien der elektrischen Nennleistung kann man nicht mal schnell prüfen. Man kann frisierte Fahrzeuge letztendlich nicht erkennen.
Im Moment sehe ich das Klientel eher bei betuchteren B196 Fahrer/innen, die aufgrund mentaler Reife nicht extrem unfallgefährdet sind. Das ist nur eine Theorie. Sollte sich das ändern, so wird es einen Peak in den Unfallzahlen geben, und es wird auf hoher Ebene hinterfragt werden.

Das trifft dann alle Limitversionen, und es treibt die Versicherungsbeiträge der offenen Versionen hoch, die ja dank lächerlicher Nennleistung in den Papieren sehr niedrig sind.

Es gibt also durchaus Gründe, early Adopter zu sein. Bei jedem Beschleunigen mit dem 240kg Fahrzeug freue ich mich, wie schön 20 Papier-PS sind.
Im Fall des CE 04 kann man erleichternd sagen, daß die degressive Beschleunigung die potentiellen Überraschungseffekte in den Bereich mit niedrigerer Geschwindigkeit legt. Bei großen Zero usw. gibts so einen doppelten Boden nicht, die können aber nicht für A1 "gedrosselt" werden. Wie es bei A1 Zero ist, weiss ich nicht.
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Re: Begrenzter Akku der A1 11kW Version

Beitrag von STW »

Die A1-Zeros mit 11KW haben eine Spitzenleistung von 44KW. Also durchaus heftig. Nach Infos hier im Forum scheint die maximale Zeit für die Spitzenlast durch die Motortemperatur begrenzt zu sein, die regelt herunter weil zu heiß.
Einen etwas anderen Weg scheint RGNT zu gehen: Nennleistung 9.5KWh, Spitzenlast 23KW, die aber nur zwischen Akkuladestand 100% und 60% aktivierbar ist. Eine grobe Hochrrechnung aus Akkupapzität / Spitzengeschwindigkeit usw. ergibt, dass das ungefähr 20 - 25 Minuten mit 23KW sind, danach geht es mit 9.5KW weiter. Rein formal sind damit auch die Kriterien für den A1-Lappen eingehalten, und wenn man den Akku erstmal rund 20 Minuten mit 300A = 3C gequält hat, dann kann man die restlichen 60% des Akkus noch gemütlich abfahren.ist also pfiffiger gelöst als bei BMW.

Und ja, auch ich frage mich, wie das alles bei einer Homologation geprüft werden soll. Eine mobile Nachprüfung auf der Straße durch die blau-silberne Rennleitung ist ja nun nicht möglich ohne einen Dauertest, der mit einem vollen Akku startet.
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Re: Begrenzter Akku der A1 11kW Version

Beitrag von Stivikivi »

Der mit dem Strom fährt hat geschrieben:
Fr 23. Sep 2022, 10:26
Ich denke, da muss eine Gesetzesänderung her. Die 11 kW Varianten sollten nie mehr als 11 kW zur Verfügung stellen dürfen. Sonst kommt bald jemand auf die Idee und baut ein 11 kW Motorrad, welches kurzfristig 100 kW liefert und der 16 jährige darf es legal fahren.
(Die 100 kW sind natürlich übertrieben, wäre aber nach meinem Wissensstand legal)
Und wenn schon? Einige sind auch dafür das 16 jährige wählen dürfen und noch wichtigere Entscheidungen treffen von daher. Jeder ist seines eigen Glückes Schmied.
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Re: Begrenzter Akku der A1 11kW Version

Beitrag von Norbert »

Einige glauben scheinbar wirklich immer noch das Märchen mit der halben Stunde Vollast für 11kW.
Das ist Unsinn!
Es gilt 11kW Dauerleistung als Grenze, die einzige Lücke im Gesetz ist, daß man das kurzzeitig überschreiten darf.
Das hat alles nichts mit dem Akku zu tun, gar nichts! BMW hat sich da geirrt und will den Fehler nicht zugeben.
Kann man hier alles längst nachlesen.
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Re: Begrenzter Akku der A1 11kW Version

Beitrag von STW »

Definiere "kurzzeitig". Und dann stellt man gar fest, dass der Begriff juristisch nicht hinreichend definiert ist.

Ansonsten gilt, was in der Zeitschrift Motorrad zum E-Motor geschrieben worden ist:
"Hier definiere sich die Nennleistung als die mittlere Leistung, die der Motor bei der vom Hersteller genannten Drehzahl über die Dauer von 30 Minuten leisten könne, nachdem er bereits drei Minuten bei 80 Prozent der Höchstleistung gelaufen sei, so das Fachblatt. Die Drehzahl müsse dann mindestens 90 Prozent der Drehzahl der Höchstleistung entsprechen."

Da ist es recht egal, ob die "30 Minuten" mißverstanden werden oder nicht. Zero hat es am besten verstanden, wie man das werbewirksam und technisch gut umsetzt, BMW hat es nunmal gar nicht verstanden *), und ob und was sich RGNT gedacht hat sei dahingestellt. Zumindest haben die das so gelöst, dass der Motor nicht 30 Minuten lang 23KW abgeben kann im Mittel, weil dann (zufällig? aus Akkuschutzgründen ?) bei 60% ladezustand abgeregelt wird, sondern lediglich < 11KW über die 30 Minuten bei den geltenden Konditionen geliefert werden.

*) oder eben doch und sich gesagt: ich drossel die Akkukapazität, damit die 30 Minuten mit voller Leistung nie erreicht werden, aber die 30 Minuten mit 11KW zzgl. die Vorlaufzeit erreichbar sind.
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Re: Begrenzter Akku der A1 11kW Version

Beitrag von Norbert »

Moin,

das liest sich immer alles so, als wenn es ein Problem wäre, die Leistung eines E-Motors definiert zu drosseln.
Einige hier scheinen da sehr merkwürdige Vorstellungen zu haben, was sich auch an der Frage ablesen lässt, wie man das denn kontrollieren solle.
Es steht an der OBD-Schnittstelle zur Verfügung! Alle Daten!

Es ist technisch ein Witz, eine Selbstverständlichkeit, daß die Elektronik für x Minuten innerhalb einer bestimmten Zeit mehr als 11kW abgibt, ansonsten wird bei 11kW abgeregelt. Niemand muss da mit dem Akku hantieren und davon steht auch in den Vorschriften nichts. Im Gegenteil, diese Tests für die Homologation werden mit irgendeiner DC-Quelle gemacht, nicht mit dem Akku!

BMW hat sich da grob geirrt weil das alles Petrolheads sind, die Entwickler des EVO sind in Rente. Jetzt ist das so und BMW will diesen peinlichen Fehler nicht zugeben. Mehr ist an dem kastrierten Akku nicht dran, das ist alles.

Gruß,
Norbert
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