Blöde Frage: Vermieter kann meckern?

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Dejo
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Blöde Frage: Vermieter kann meckern?

Beitrag von Dejo »

Angestachelt von COUP (e-roller-sharing) werde ich mir wohl ein eigenes Gefährt, wahrscheinlich unu, zulegen. Wer die Wahl hat, hat die Qual.

Ganz dumme Frage, vielleicht weiss jemand mehr: So einen Elektroroller müsste man doch auch mit in die Wohnung (Mietwohnung) nehmen können/dürfen??? Bei einem Verbrennungsmotor sollte dies schon aus Gründen der Sicherheit nicht gemacht werden, aber bei einem e-Roller?? Die "brand-gefährlichen" Teile (Akkus) muss man ja eh zum Laden in die Wohnung mitnehmen, warum dann nicht gleich den ganzen Roller, wenn man weiss, dass man wochenlang eh nicht fährt/fahren kann?? Natürlich müsste für einen geeigneten Untergrund gesorgt werden, also ich würde ihn nicht auf den schutzlosen (Wohnungs-)Boden abstellen und aufbocken. Aber sonstige Hinderungsgründe? Aufzug vorhanden :lol:

Nice day!
Meine unu-Elektroschnecke fährt mit Strom aus Wasserkraft, was weitere Klimaveränderungen leider auch nicht verhindern wird.

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stromtanker
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Re: Blöde Frage: Vermieter kann meckern?

Beitrag von stromtanker »

Ich hatte mich mal mit meinem Hausmeister einer gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft darüber unterhalten: Der sagte eRoller sind erlaubt, Benzin-Roller nicht! Drücke dir die Daumen, daß du im Aufzug nicht die zulässige Maximal-Masse überschreitest. ;)
Unter den Roller habe ich einfach einen Rasen-Teppich 1,3 x 2,0 m darunter gelegt. Der Schmutz, selbst nach Regen und Schnee ist überschaubar. Einfach trocknen lassen, und mit Staubsauger entfernen. "Gefahr" droht nur durch deinen Partner/In und durch Nachbarn wegen dem Schmutz im Treppenhaus/Aufzug. :P
Zuletzt geändert von stromtanker am So 24. Jun 2018, 13:41, insgesamt 1-mal geändert.
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tba
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Re: Blöde Frage: Vermieter kann meckern?

Beitrag von tba »

Das sollte tatsächlich kein Problem sein, solange der Vermieter den Unterschied zu einem Benziner versteht. Wenn Fahrräder erlaubt sind, warum keine E-Roller? Aber letztendlich muss das wohl mit dem Vermieter direkt geklärt werden. Und solange der unu in den Aufzug passt: An den 67kg sollte es wohl nicht scheitern. ;)

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Fotomanni
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Re: Blöde Frage: Vermieter kann meckern?

Beitrag von Fotomanni »

Ich habe für meinen, hoffentlich bald kommenden unu, ein warmes Winterplätzchen im Wohnzimmer geplant. Allerdings habe ich Fliesen da kann er direkt drauf stehen.
Viele Grüße vom Rand der Welt
Manfred

(Der Rand der Welt ist mitten in Hessen 10km vom geografischen Mittelpunkt der Eu entfernt)

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vsm
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Re: Blöde Frage: Vermieter kann meckern?

Beitrag von vsm »

Mein unu steht auch gerne mal im Wohnzimmer, vor allem während ich im Urlaub bin. Im letzten Winter saßen wir auch schon gemeinsam vor dem Kamin. :D Ist zwar Eigentum, aber ich sehe auch in einer Mietwohnung keine rechtlichen Hindernisse. Meckern kann so ein Vermieter natürlich trotzdem (und manche machen das ja auch richtig gerne). Da müsste man sich dann schon überlegen, ob man es um des Friedens Willen aufgibt. ;)

Ich habe auch Fliesen, lege nur ein Stück Pappe unter den Seitenständer, damit es keine Kratzer gibt. Vom Gewicht her ist jeder Bodenbelag geeignet. Der unu belastet ihn ja nicht mehr ein ein durchschnittlicher, erwachsender Mann. Gleiches gilt für den Aufzug.

chrispiac
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Re: Blöde Frage: Vermieter kann meckern?

Beitrag von chrispiac »

Ich würde mal den Mietvertrag durchlesen, wie Regelungen für Fahrräder, Kinderwagen etc. aussehen und vor der Bestellung aktiv werden, bevor Du für ein Fahrzeug einige tausend Euro hingelegt hast und es dann nicht am vorgesehenen Ort unterbringen kannst. Auch wenn es vielleicht unangenehm ist, besser man hat vorher ein OK vom Vermieter dazu, dann können Dir auch die Nachbarn nicht so ohne weiteres blöd kommen.
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Re: Blöde Frage: Vermieter kann meckern?

Beitrag von TheCherry »

ich würde auch einfach mal nachfragen, selbst bei nem Benziner sehe ich nun kein Problem ihn im Fahrradkeller etc abzustellen (wer macht das Teil schon drinnen an?) In der Wohnung selbst, kann der Vermieter dir das sicherlich eh nicht verbieten, wenn du den Boden beschädigen würdest, müsstest du das eh beim Auszug bezahlen.
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Re: Blöde Frage: Vermieter kann meckern?

Beitrag von Evolution »

Das es nicht immer ohne Ärger abgeht, zeigt diese Gerichtsentscheidung:

https://www.handelsblatt.com/auto/ratge ... A4d7jb-ap2

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Alf
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Re: Blöde Frage: Vermieter kann meckern?

Beitrag von Alf »

chrispiac » So 24. Jun 2018, 14:16
Ich würde mal den Mietvertrag durchlesen, wie Regelungen für Fahrräder, Kinderwagen etc. aussehen und vor der Bestellung aktiv werden, bevor Du für ein Fahrzeug einige tausend Euro hingelegt hast und es dann nicht am vorgesehenen Ort unterbringen kannst. Auch wenn es vielleicht unangenehm ist, besser man hat vorher ein OK vom Vermieter dazu, dann können Dir auch die Nachbarn nicht so ohne weiteres blöd kommen.
Diese Fragen beziehen sich auf den öffentliche Teil des Mietobjekts.
Grundsätzlich kann jeder in seiner Wohnung machen was er will................
Außer Sarin herzustellen.... :oops:
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Lieber aufrecht sterben, als auf Knien leben. Albert Camus

Wenn Du schläfst,
darfst Du nicht nur aufwachen,
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Fotomanni
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Re: Blöde Frage: Vermieter kann meckern?

Beitrag von Fotomanni »

Da gehts aber nicht um Abstellen in der eigenen Wohnung: "Ein über Jahre auf dem Grundstück eines Mietshauses abgestellter Motorroller "
Viele Grüße vom Rand der Welt
Manfred

(Der Rand der Welt ist mitten in Hessen 10km vom geografischen Mittelpunkt der Eu entfernt)

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