Habe in einer Anzeige ( Ebay Kleinanzeigen ) gelesen das man eine Geschwindigkeitsbegrenzung ausschalten kann bzw. umprogrammieren.
Somit würde der Roller ca. 60 Km schnell laufen.Frage wird sowas am Roller oder am Akku gemacht ?
Hat jemand schon davon gehört bzw. Erfahrungen gemacht ? Gerne kann mir auch jemand eine P.N. schicken.
Das dies nicht erlaubt ist bzw. der Versicherungsschutz erlischt ist mir schon klar.
Unu Geschwindigkeitsbegrenzung
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Re: Unu Geschwindigkeitsbegrenzung
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Mein letzter Stand war mit den älteren Unus gehts. Brauchst nur das Kabel und die relativ leicht zu beschaffende Controller Software.
Seit irgend einem roller Revisionsupdate ging es dann nicht mehr, da anderer Controller, da hilft nur Controller Umbau.
Bei dem neuen Unu geht das sowieso (noch) nicht.
Mein letzter Stand war mit den älteren Unus gehts. Brauchst nur das Kabel und die relativ leicht zu beschaffende Controller Software.
Seit irgend einem roller Revisionsupdate ging es dann nicht mehr, da anderer Controller, da hilft nur Controller Umbau.
Bei dem neuen Unu geht das sowieso (noch) nicht.
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Re: Unu Geschwindigkeitsbegrenzung
"älter" heißt dann vor 2018 mit dem Update auf Bosch-Controller und Bosch-Motor. Version Classic 2.0
Wobei die Fahrbarkeit mit dem neuen Update damals drastisch besser wurde. Roller fährt auch so bei mir knapp 49 km/h, was in der Stadt immer reicht, dass man eben nicht überholt wird. Liegt damit noch in der Toleranz. Dazu kommt eine gute Programmierung des neueren Controllers bei nachlassendem Akkustand, sprich auch unter 20% beschleunigt er zwar weniger aber die Endgeschwindigkeit wird weiterhin erreicht.
Davon ab, wer wirklich mehr als 45er Roller will, hat mittlerweile ein gutes Angebot am Markt und mit dem 196er eine Möglichkeit mehr.
Wobei die Fahrbarkeit mit dem neuen Update damals drastisch besser wurde. Roller fährt auch so bei mir knapp 49 km/h, was in der Stadt immer reicht, dass man eben nicht überholt wird. Liegt damit noch in der Toleranz. Dazu kommt eine gute Programmierung des neueren Controllers bei nachlassendem Akkustand, sprich auch unter 20% beschleunigt er zwar weniger aber die Endgeschwindigkeit wird weiterhin erreicht.
Davon ab, wer wirklich mehr als 45er Roller will, hat mittlerweile ein gutes Angebot am Markt und mit dem 196er eine Möglichkeit mehr.
20.05.19 1000,0km - 7,65€; 24.10.19 2000,0km -15,93€
10.08.20 3000,0km - 24,40€; 17.06.21 4000,0 km 32,36€; 08.11.21 5000 km, 15.08.22 6000km
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Re: Unu Geschwindigkeitsbegrenzung
Das mit der Toleranz ist ein sehr weit verbreiteter Irrglaube!
Wenn das Teil auf einem geeichten Rollenprüfstand kommt und dann mehr als 45 km/h anzeigt, dann gibt es Ärger, vor allem wenn man keinen größeren Führerschein hat.
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Re: Unu Geschwindigkeitsbegrenzung
So ist es. Darüberhinaus wird man auch mit einem Leichtkraftroller bei Tempo 70km/h noch überholt.
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Re: Unu Geschwindigkeitsbegrenzung
Ich zitiere mal aus:
Richtlinie 95/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Februar 1995 über die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sowie das maximale Drehmoment und die maximale Nutzleistung des Motors von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen
8. TOLERANZEN BEI DER ERMITTLUNG DER HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT
8.1. Die vom technischen Dienst ermittelte Hoechstgeschwindigkeit darf um ± 5% von dem vom Hersteller angegebenen Wert abweichen.
8.2. Im Rahmen einer Konformitätsprüfung der Produktion darf die Hoechstgeschwindigkeit um ± 5% von dem bei der Bauartgenehmigungsprüfung ermittelten Wert abweichen. Für Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von <= 30 km/h wird diese Toleranz auf ± 10 % erhöht.
Falls die Richtlinie zu alt oder überholt ist, findet ihr sicher die passende neue, wo dann andere Toleranzen vermerkt sind. Ich hab in aktualisierten Richtlinien nur gefunden, dass der Hersteller es technisch verhindern muß, dass das Fahrzeug hinsichtlich Leistung Drehmoment oder Höchstgeschwindgkeit manipuliert werden kann.
Es sind zwar Elektrokleinstfahrzeuge, aber hier ist z.B. ausdrücklich von 10% die Rede!
https://www.buzer.de/Anlage_eKFV.htm Punkt 2.1.3
Am Ende sind natürlich alle Regelungen nur für Roller ohne Tuning oder Manipulation gültig.
Neuestes Fundstück:
https://docplayer.org/75988816-Erlass-m ... -2017.html
Punkt 2.4 Ist zwar Österreich, aber weiterhin EU und damit anzunehmen, dass dies EU weit gültig ist.
Richtlinie 95/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Februar 1995 über die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sowie das maximale Drehmoment und die maximale Nutzleistung des Motors von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen
8. TOLERANZEN BEI DER ERMITTLUNG DER HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT
8.1. Die vom technischen Dienst ermittelte Hoechstgeschwindigkeit darf um ± 5% von dem vom Hersteller angegebenen Wert abweichen.
8.2. Im Rahmen einer Konformitätsprüfung der Produktion darf die Hoechstgeschwindigkeit um ± 5% von dem bei der Bauartgenehmigungsprüfung ermittelten Wert abweichen. Für Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von <= 30 km/h wird diese Toleranz auf ± 10 % erhöht.
Falls die Richtlinie zu alt oder überholt ist, findet ihr sicher die passende neue, wo dann andere Toleranzen vermerkt sind. Ich hab in aktualisierten Richtlinien nur gefunden, dass der Hersteller es technisch verhindern muß, dass das Fahrzeug hinsichtlich Leistung Drehmoment oder Höchstgeschwindgkeit manipuliert werden kann.
Es sind zwar Elektrokleinstfahrzeuge, aber hier ist z.B. ausdrücklich von 10% die Rede!
https://www.buzer.de/Anlage_eKFV.htm Punkt 2.1.3
Am Ende sind natürlich alle Regelungen nur für Roller ohne Tuning oder Manipulation gültig.
Neuestes Fundstück:
https://docplayer.org/75988816-Erlass-m ... -2017.html
Punkt 2.4 Ist zwar Österreich, aber weiterhin EU und damit anzunehmen, dass dies EU weit gültig ist.
Interessant an dem Erlaß ist Punkt 4 besonders für Niu-Fahrer, die den Magneten am Vorderrad abbauen. Den dieser verhindert eine Messung am Rollenprüfstand sofern er vorhanden ist.2.4.
Die Bauartgeschwindigkeit darf im Rahmen der Prüfung der Übereinstimmung der
Produktion gemäß Richtlinie 95/1/EG und Delegierter Verordnung (EU) Nr. 44/2014 um
± 5% von dem bei der Typprüfung ermittelten Wert abweichen, wobei dieser selbst
wiederum um maximal 5% über dem vom Hersteller angegebenen Wert liegen darf
(daraus ergibt sich ein praktischer Wert von 49,6 km/h)
20.05.19 1000,0km - 7,65€; 24.10.19 2000,0km -15,93€
10.08.20 3000,0km - 24,40€; 17.06.21 4000,0 km 32,36€; 08.11.21 5000 km, 15.08.22 6000km
10.08.20 3000,0km - 24,40€; 17.06.21 4000,0 km 32,36€; 08.11.21 5000 km, 15.08.22 6000km
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Re: Unu Geschwindigkeitsbegrenzung
Hallo, gibt es inzwischen eine Möglichkeit die Maximalgeschwindigkeit für den UNU 2 zu erhöhen? Grüße
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Re: Unu Geschwindigkeitsbegrenzung
Ich glaube wir sind weit davon entfernt das sowas geht. Aber schön wärs
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