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Fehlendes Fernlicht

Verfasst: Sa 26. Feb 2022, 18:30
von ScooterSeppl
Hi, ich möchte mir einen E-Roller anschaffen und bin zur Zeit noch am überlegen, ob es der UNU sein soll, oder die E-Schwalbe. Der größte Vorteil der Schwabe liegt ja beim Akku, sonst bin ich aber vom UNU mehr überzeugt. Allerdings wohne ich auf dem Dorf und müsste auch mal abends im Dunkeln durch den Wald.
Reicht das normale Licht auch da aus, oder ratet ihr mir lieber vom UNU ab wegen dem fehlenden Fernlicht?

LG Seppl

Re: Fehlendes Fernlicht

Verfasst: Sa 26. Feb 2022, 20:25
von Dortmunda
Am besten eine Testfahrt machen, sofern du einen Standort in der Nähe hast.

https://unumotors.com/de-de/testfahrt/

Re: Fehlendes Fernlicht

Verfasst: So 27. Feb 2022, 09:30
von mike64646
Das Licht ist für nachts nicht stark genug. Da hilft auch kein Fernlicht. Da ich überwiegend in der Stadt fahre, ist das kein Problem.
Für Über Land habe ich mir am Lenker ein starkes Fahrrad Licht mit Akku installiert. Somit ist das Problem erstmal erledigt.
Die Vorteile des Unu überwiegen aber bei weitem den Nachteil des Lichts.

Re: Fehlendes Fernlicht

Verfasst: So 27. Feb 2022, 10:35
von DomeS
Ich habe letztens nochmal darauf geachtet, wie weit der Scheinwerfer vom Unu strahlt. Es sind bei meinem 30m. Auf einer Landstraße mit Seitenstreifen und Leitpfosten ist das überhaupt kein Problem, das reicht dicke! Ich hab auf meinem Weg zur Arbeit ein Stück Straße ohne diese Seitenmarkierungen - ja, da ist das Fahren im Dunkel anstrengender, aber nicht unmöglich. Einen Abend hatte ich auch noch dicken Nebel dazu, da bin ich dann tatsächlich mit 30km/h heim gefahren.

Für meine Bedürfnisse käme die Schwalbe aufgrund des fest verbauten Akkus nicht in Frage, da ich das ganze Jahr fahre, auch bei tiefen Temperaturen. Ich kann die Akkus immer mit ins Warme nehmen. So hab ich auch bei tiefen Temperaturen keinen Reichweiteverlust und minimiere das Risiko von Schäden.

Re: Fehlendes Fernlicht

Verfasst: So 27. Feb 2022, 10:57
von colibri
DomeS hat geschrieben:
So 27. Feb 2022, 10:35
Ich habe letztens nochmal darauf geachtet, wie weit der Scheinwerfer vom Unu strahlt. Es sind bei meinem 30m.
Wie kommst du denn auf 30m? Die unus mit denen ich bis jetzt zu tun hatte haben alle einen relativ hellen Spot 3-4 m vor den Roller auf die Straße projiziert, aber im Leben keine 30m. Das macht selbst ein abgeblendeter PKW-Strahler nicht.

Ich finde der Strahler ist bestenfalls okay, auch in der Stadt. Man wird sehr gut gesehen und das ist zunächst das wichtigste. Die Strahler könnten aber definitiv ein größeres Feld ausleuchten, einem unbekannten Schlagloch kann man damit keinesfalls ausweichen.

Re: Fehlendes Fernlicht

Verfasst: So 27. Feb 2022, 14:10
von DomeS
Etwas über die Hälfte von Leitpfosten zu Leitpfosten ist ausgeleuchtet und auch ohne Reflektierender Linien und Pfosten sichtbar. Vielleicht hängt er ja nur aufgrund meiner 100kg Kampfgewicht hinten runter und leuchtet deshalb so weit. :shock: :lol:

Der Lichtkegel vom Auto bei Abblendlicht muss laut ADAC zwischen 50 und 100m weit strahlen, da sind die 30m meines Erachtens nicht unrealistisch.

Re: Fehlendes Fernlicht

Verfasst: So 27. Feb 2022, 17:02
von Tecx
Kannst das Licht auch runterregeln, hinter der Lampe ist ein Drehregler

Re: Fehlendes Fernlicht

Verfasst: So 27. Feb 2022, 18:43
von Thunder115
Das ist eher ein Tipp für die Anderen, die von wenigen Metern schreiben, das Licht etwas weiter nach vorn leuchten zu lassen. :idea:

Re: Fehlendes Fernlicht

Verfasst: So 27. Feb 2022, 18:58
von Romiman
Bei 45km/h ist ein (gut eingestelltes) Abblendlicht idR ausreichend. Darum in dieser Fahrzeuggattung auch keine Pflicht. Wenn Du nicht gerade viel nachts auf unbeleuchteten Landstraßen fahren musst, würde ich die Rollerwahl nicht davon abängig machen.
Und das sag ich sogar als "Lichtfan", der reichlich Aufgeld in die Beleuchtungstechnik seiner neu bestellten Neufahrzeuge investiert hat.

Re: Fehlendes Fernlicht

Verfasst: Sa 16. Jul 2022, 12:35
von Desert Eagle
Zum Thema Licht kann ich sehr den Umbau auf einen LED-Scheinwerfer empfehlen. Siehe

viewtopic.php?f=56&t=11177&start=80

Das ist zum Originallicht wirklich ein Unterschied wie Tag und Nacht.
Dem Scheinwerfer ist ein Papier beigelegt, in Deutsch und Englisch, wonach der Scheinwerfer allgemein zugelassen ist, keine Eintragungen in die Fahrzeugpapiere erforderlich sind, und auch keinerlei Bestätigungen mitgeführt werden müssen. (Also werde ich diesen Zettel zur Sicherheit mitführen.)
Da auch die Leuchtweiteneinstellung erhalten bleibt, und der Umbau auf den ersten Blick gar nicht erkennbar ist, wird die Rennleitung auch nicht diskutieren.
Nachtfahrten - bisher ein Angstthema - haben sich jedenfalls zu "Ich freu' mich d'rauf!" gemausert.