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Neues VKz und Abo-Rate bei UNU Insolvent
Verfasst: Do 15. Feb 2024, 19:06
von Chris de Fork
Hallo UNU Fans
Mein 2. UNU Scooter Pro ist Dank Scooter-Abo bei mir.
Nun, wo UNU insolvent ist, wurde meine Abo-Rate nicht eingezogen.
Im Abo ist normalerweise auch das jährliche neue Versicherungskennzeichen inbegriffen.
Noch habe ich keins erhalten.
Hat jemand von Euch dieselben Probleme?
Was kann ich machen?
Re: Neues VKz und Abo-Rate bei UNU Insolvent
Verfasst: Do 15. Feb 2024, 19:13
von rainer*
Keine Ahnung, ob es rechtlich sauber ist, aber ich würde erst mal UNU mit Einwurfeinschreiben mahnen und Ersatzvornahme androhen. Wenn kein Schild kommt, mir beim Versicherungsvertreter des Vertrauens ein Schild holen, UNU informieren und das Geld von der nächsten Rate einbehalten.
Natürlich nur, wenn UNU auch Dein Vertragspartner ist. Der Vertragspartner für das Abo sollte ja im Vertrag stehen.
Re: Neues VKz und Abo-Rate bei UNU Insolvent
Verfasst: Do 15. Feb 2024, 19:19
von Horninho
Chris de Fork hat geschrieben: ↑Do 15. Feb 2024, 19:06
Nun, wo UNU insolvent ist, wurde meine Abo-Rate nicht eingezogen.
da wundert es einen dann überhaupt nicht mehr, warum die Insolvent sind.
Re: Neues VKz und Abo-Rate bei UNU Insolvent
Verfasst: Fr 16. Feb 2024, 12:38
von Chris de Fork
rainer* hat geschrieben: ↑Do 15. Feb 2024, 19:13
Keine Ahnung, ob es rechtlich sauber ist, aber ich würde erst mal UNU mit Einwurfeinschreiben mahnen und Ersatzvornahme androhen. Wenn kein Schild kommt, mir beim Versicherungsvertreter des Vertrauens ein Schild holen, UNU informieren und das Geld von der nächsten Rate einbehalten.
Natürlich nur, wenn UNU auch Dein Vertragspartner ist. Der Vertragspartner für das Abo sollte ja im Vertrag stehen.
Wenn das nötig werden sollte, ziehe ich es in Betracht.
Bin ich denn echt der einzige Abo Nutzer, dem es so ergeht?

Re: Neues VKz und Abo-Rate bei UNU Insolvent
Verfasst: Fr 16. Feb 2024, 17:08
von tmrw
ich habe das Batterie-Abo und Ende Januar wurde noch ganz normal eingezogen. Schauen wir mal was nächste Woche passiert...
Zum Thema Abo grundsätzlich: Unu hat mir schriftlich jegliche Abo-Leistung außer eben die Überlassung der Batterie verweigert. Ich Frage mich ob das überhaupt rechtens ist. Schließlich wird eine Leistung in Rechnung gestellt die nicht erfolgt.
Re: Neues VKz und Abo-Rate bei UNU Insolvent
Verfasst: Fr 16. Feb 2024, 17:23
von STW
Tja, ohne Versicherungskennzeichen ist der Roller ja ab dem 1.3. nicht mehr brauchbar. Also kein Grund, weiter die Abo-Gebühren zu zahlen, meine ich, denn der Vertragspartner kommt seinen Vertragspflichten nicht hinterher.
Auf eigene Kosten würde ich den nicht versichern, wenn der Roller laut Vertrag noch Eigentum von Unu ist. Und wenn der Eigentum von UNU ist und auf eigenem Grundstück steht, dann kann man durchaus darüber nachdenken, ob einem nicht eine Aufbewahrungsgebühr für ein nicht nutzbares Fahrzeug zusteht. Ist man Laternenparker, dann EMail an UNU bzw. den Insolvenzverwalter, wo die Karre abgeholt werden kann ab dem 1.3.
Ich wäre bei sowas recht hartherzig.
Re: Neues VKz und Abo-Rate bei UNU Insolvent
Verfasst: Fr 16. Feb 2024, 18:38
von Chris de Fork
tmrw hat geschrieben: ↑Fr 16. Feb 2024, 17:08
ich habe das Batterie-Abo und Ende Januar wurde noch ganz normal eingezogen. Schauen wir mal was nächste Woche passiert...
Zum Thema Abo grundsätzlich: Unu hat mir schriftlich jegliche Abo-Leistung außer eben die Überlassung der Batterie verweigert. Ich Frage mich ob das überhaupt rechtens ist. Schließlich wird eine Leistung in Rechnung gestellt die nicht erfolgt.
Das kann ich rechtlich nicht wirklich bewerten
Re: Neues VKz und Abo-Rate bei UNU Insolvent
Verfasst: Fr 16. Feb 2024, 18:38
von Chris de Fork
STW hat geschrieben: ↑Fr 16. Feb 2024, 17:23
Tja, ohne Versicherungskennzeichen ist der Roller ja ab dem 1.3. nicht mehr brauchbar. Also kein Grund, weiter die Abo-Gebühren zu zahlen, meine ich, denn der Vertragspartner kommt seinen Vertragspflichten nicht hinterher.
Auf eigene Kosten würde ich den nicht versichern, wenn der Roller laut Vertrag noch Eigentum von Unu ist. Und wenn der Eigentum von UNU ist und auf eigenem Grundstück steht, dann kann man durchaus darüber nachdenken, ob einem nicht eine Aufbewahrungsgebühr für ein nicht nutzbares Fahrzeug zusteht. Ist man Laternenparker, dann EMail an UNU bzw. den Insolvenzverwalter, wo die Karre abgeholt werden kann ab dem 1.3.
Ich wäre bei sowas recht hartherzig.
Da hatte ich auch schon mal drüber nachgedacht
Re: Neues VKz und Abo-Rate bei UNU Insolvent
Verfasst: Sa 17. Feb 2024, 08:55
von Horninho
STW hat geschrieben: ↑Fr 16. Feb 2024, 17:23
Auf eigene Kosten würde ich den nicht versichern, wenn der Roller laut Vertrag noch Eigentum von Unu ist. Und wenn der Eigentum von UNU ist und auf eigenem Grundstück steht, dann kann man durchaus darüber nachdenken, ob einem nicht eine Aufbewahrungsgebühr für ein nicht nutzbares Fahrzeug zusteht.
auch wenn du damit Recht hättest, es würde in der aktuellen Insolvenzsituation null Sinn machen, auf eine Aufbewahrungsgebühr zu hoffen. Wo nix ist, is nix.
STW hat geschrieben: ↑Fr 16. Feb 2024, 17:23
Ist man Laternenparker, dann EMail an UNU bzw. den Insolvenzverwalter, wo die Karre abgeholt werden kann ab dem 1.3.
das wird dann ewig bei dir rumgammeln!
So oder so : Schade um das (noch) funktionierende Gerät, dann zahl doch lieber ein billiges Haftpflichtversicherungskennzeichen selber, nur für dich, damit du den Haufen Schrott wenigstens noch bewegen/nutzen kannst so lange ihn niemand abholt
Re: Neues VKz und Abo-Rate bei UNU Insolvent
Verfasst: Sa 17. Feb 2024, 09:45
von STW
Schon mal auf die Idee gekommen, die Aufbewahrungsgebühr gegen den Restwert des Rollers aufzurechnen?
Wenn Du selbst versicherst und am 3. März oder später der Insolvenzverwalter die Karre abholen läßt, weil er sie zusammen mit der Konkursmasse verwerten will, dann bleibst Du auf den Kosten hängen.
Wenn das Dingen laternenmäßig geparkt ist und Du Dich nicht als Besitzer distanzierst vom Besitz (Eigentum ist es ja weiterhin vom Insolvenzverwalter), dann gehen eventuelle Schäden am Fahrzeug oder die das Fahrzeug verursacht oder auch solche Sachen wie Einbringen in den Verkehrsraum ohne Versicherungsschutz möglicherweise auf Deine Kappe. Also sollte man sich vom Besitz distanzieren.