Liefertermin (alter Thread)

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Valheru

Re: Infos zum Liefertermin (Stand: 18.08.2015)

Beitrag von Valheru »

Die Situation ist gerade sehr unbefriedigend.
Da kommt meine Kaufentscheidung doch wieder ins schwanken.

Ich wollte ja ein Gefährt mit dem ich eben nicht zum TÜV muss.

Und eingetragene 110er schränken die Auswahl der Reifen doch erheblich ein. :(
Keiner der 4 für mich in Frage kommenden Reifen gibt es als 110/70er.

Das heisst, ich müsste entweder mit Reifen fahren die ich nicht möchte oder ich müsste zum TÜV und eine Abnahme des Rollers riskieren.(Controller/Geschwindigkeit!!!)
Oder mache ich mich hier viel zu verrückt und den TÜV interessiert sowas beim Eintragen der Reifen gar nicht?
Bleibt immer noch der Aufwand und der Preis (laut tcj ca. 100+€).

Oder ich muss mich auf eine, selbst schriftliche, windige Aussage der Versicherung verlassen. Ob das reicht, wenn es im Härtefall für die Versicherung um Millionen geht?

Oder ich hoffe einfach darauf das nie etwas passiert und es nie zu einer Kontrolle kommt…

Es führt wohl kein Weg daran vorbei sich vorab mit TÜV und Herrn Richert zu beraten.

Alles in allem ein Dämpfer auf die Vorfreude.
MEroller hat geschrieben:Gescheiter wäre es weiterhin, wenn Trinity mit einer konzertierten Aktion die Falschbereifung schlicht korrigieren würde.
Sehe ich auch so!
Für die Kunden sicher die zufriedenstellendste Lösung.
Zuletzt geändert von Valheru am Di 22. Sep 2015, 11:01, insgesamt 1-mal geändert.

Badeente

Re: Infos zum Liefertermin (Stand: 18.08.2015)

Beitrag von Badeente »

Ich habe jetzt schon eine Antwort von HUK erhalten und werde mich auf diese Aussage verlassen bzw. im Schadensfall berufen.
Für die HUK stellt die ganze Problematik also meiner Ansicht nach kein größeres Problem dar.
Für alle interessierten hier der wörtliche Laut des Anwortschreibens:

Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Gern bestätigen wir Ihnen, dass die Reifengröße keine Auswirkung auf den Beitrag oder Versicherungsschutz
hat. Der Beitrag wird nach dem Fahrerkreisalter und dem Beginn berechnet.
Mit freundlichen Grüßen
HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG

tcj
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Re: Infos zum Liefertermin (Stand: 18.08.2015)

Beitrag von tcj »

Badeente/HUK hat geschrieben: Gern bestätigen wir Ihnen, dass die Reifengröße keine Auswirkung auf den Beitrag oder Versicherungsschutz
hat. Der Beitrag wird nach dem Fahrerkreisalter und dem Beginn berechnet.
Man lese genau, wenn man sich mit Versicherungen einlässt (lassen muss)
Ich lese darin nur, das Beitrag und Versicherungsschutz vom Reifen unabhängig seien.
D.h. es ist der Versicherung egal, ob dein Roller 10, 12 oder 38" Reifen hat.

Es steht dort nicht, das es kein Problem sei, wenn CoC und tatsächlich montierter Reifen nicht übereinstimmen.

Nachtigall ick hör dir trapsen. :roll:


Wobei ich auch sehr froh wäre, wenn wir uns alle unnötig Gedanken machen ;)
LG
Thomas

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ist es noch nicht das Ende.“

tcj
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Re: Infos zum Liefertermin (Stand: 18.08.2015)

Beitrag von tcj »

Ich habe gerade nochmals mit Herrn Richert telefoniert.

Wir sind überein gekommen, dass sie mir Heidenau K58 Winterreifen aufziehen.
Sowas habe Herby ihm auch empfohlen, die hätten zwar etwas mehr Rollwiderstand, aber sonst wären sie bei einem 50er Roller schneller alt+mürbe als heruntergefahren.

So oder so ist bald Winterreifen-Saison (O bis O), somit muss/möchte ich eh Winter- oder Ganzjahresreifen haben.

Ich habe jetzt
Vorne K58 M+S Snowtex 110/70 - 12 56M TL
Hinten K58 mod. M+S Snowtex 120/70 - 12 58S TL
bestellt und hoffe damit die richtige Entscheidung getroffen zu haben.
LG
Thomas

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Re: Infos zum Liefertermin (Stand: 18.08.2015)

Beitrag von Uwe »

tcj hat geschrieben:die hätten zwar etwas mehr Rollwiderstand
Das sollte doch eigentlich auch positiv sein, da die dann auch etwas mehr Grip haben.

Oder bring ich da jetzt was durcheinander. :?: :?: :?:

Gruß Uwe

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Re: Infos zum Liefertermin (Stand: 18.08.2015)

Beitrag von MEroller »

2Alf20658 hat geschrieben:Leute:
Tut Euch doch einen vernünftigen Sommerreifen drauf, den könnt Ihr das ganze Jahr fahren.
Gefährlich, gefährlich, diese viel zu stark generalisierende Aussage :evil: Ich widerspreche hiermit vehement - semi-Slicks für den Sommer haben in der kälteren Jahreszeit in der Garage zu bleiben, weil zu wenig Grip bei Nässe und Kälte.

Nur weil Du einmal auf Eis fast den Abflug gemacht hast ist auch Deine Reifengesinnung total ins andere Extrem gekippt.
Klar ist die Zweiradfahrerei auf Eis und Schnee kein Kinderspiel und grundsätzlich nicht zu empfehlen, da sind wir uns absolut einig, aber gering profilierte Sommerreifen für den Ganzjahreseinsatz zu postulieren ist unverantwortlich.
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Valheru

Re: Infos zum Liefertermin (Stand: 18.08.2015)

Beitrag von Valheru »

tcj hat geschrieben: Vorne K58 M+S Snowtex 110/70 - 12 56M TL
Hinten K58 mod. M+S Snowtex 120/70 - 12 58S TL
:cry:
Dann wohl doch zum TÜV :evil:

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Re: Infos zum Liefertermin (Stand: 18.08.2015)

Beitrag von dirk74 »

Die Snowtex sind angenehmer als die Sommervariante zu fahren - dämpfen besser. Grip ist gut, übermässigen Verschleiß konnte ich (zumindest in der kalten Jahreszeit) nicht feststellen. Habe zwei separate Räder für den saisonalen Wechsel.

Gruß
Dirk
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2.250-36.872 km: L2-Akku 60V / 40Ah (Lithium)
aktuell: L3-Akku 60V / 50Ah (Lithium)
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Re: Infos zum Liefertermin (Stand: 18.08.2015)

Beitrag von tcj »

Valheru hat geschrieben:
tcj hat geschrieben: Vorne K58 M+S Snowtex 110/70 - 12 56M TL
Hinten K58 mod. M+S Snowtex 120/70 - 12 58S TL
:cry:
Dann wohl doch zum TÜV :evil:
Versteh dich jetzt gerade nicht :roll:
Die Reifendimensionen entsprechen dann ja denen im CoC
Oder passt dir die Marke Heidenau nicht?
LG
Thomas

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Wenn es nicht gut wird,
ist es noch nicht das Ende.“

Valheru

Re: Infos zum Liefertermin (Stand: 18.08.2015)

Beitrag von Valheru »

tcj hat geschrieben: Versteh dich jetzt gerade nicht :roll:
Die Reifendimensionen entsprechen dann ja denen im CoC
Oder passt dir die Marke Heidenau nicht?
jup :D

Problem:
CoC = 110er vorne
Gewünschter Reifen nur in 120er verfügbar

Frage:
Greift hier diese Regelung?;
"Mit einem Schreiben vom 1. Juli 2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) eine rechtliche Bewertung im Zusammenhang mit Reifenumrüstungen bei Motorrädern abgegeben.
Im Jahr 2011 kam es wiederholt zu Anfragen an die AG Motorrad zu diesem Thema. Deshalb haben wir die bewerteten vier Fälle von Änderungen an der Bereifung kurz zusammengefasst.
In all diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.
...
...
Fall 3:
Es gibt keine Fabrikatsbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten:
Liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers für die Umrüstung auf eine andere Dimension vor, ist eine Änderungsabnahme oder Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.
Es besteht zwar keine Mitführpflicht der Unbedenklichkeitsbescheinigung, es ist aber empfehlenswert.
...
"

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