Trinity Neptune R Newbe Fragen

midnight3000
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Re: Trinity Neptune R Newbe Fragen

Beitrag von midnight3000 »

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Das Zeichen unten sieht doch irgendwie wie der Neptune aus, oder?

Die nächste mögliche Strasse war dann ganz übles Kopfsteinpflaster. Alles hat ganz schrecklich geschüttelt und mehr als 20kmh ging echt nicht :(

Was ist eigentlich mit 30 wegen Lärmschutz? gilt das auch für mich?

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MEroller
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Re: Trinity Neptune R Newbe Fragen

Beitrag von MEroller »

midnight3000 hat geschrieben:
Do 20. Sep 2018, 20:53
Was ist eigentlich mit 30 wegen Lärmschutz? gilt das auch für mich?
Elektrofahrer haben schon erfolgreich gegen Bußgelder geklagt, die sie für die Übertretung einer Geschwindigkeitsbegrenzung "wegen Luftreinhaltung" aufgebrummt bekommen hatten...
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midnight3000
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Re: Trinity Neptune R Newbe Fragen

Beitrag von midnight3000 »

Bei Zeros ist das in der Vergangenheit schon einige Male passiert.
Wer bezahlt eigentlich den Schaden wenn der Roller beim Laden abbrennt und noch einige andere Autos beschädigt?

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vsm
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Re: Trinity Neptune R Newbe Fragen

Beitrag von vsm »

midnight3000 hat geschrieben:
So 23. Sep 2018, 22:26
[...]
Wer bezahlt eigentlich den Schaden wenn der Roller beim Laden abbrennt und noch einige andere Autos beschädigt?
Den Dritten gegenüber ist zunächst Deine Kfz-Haftpflicht leistungspflichtig. Dies gilt für alle Risiken aus "dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-[...]fahrzeugen [...]". Im weiteren Verlauf entscheidet die genaue Brandursache über eventuelle Regressansprüche der Versicherung gegenüber Dir oder Dritten. Dein eigener Schaden ist allenfalls durch die Vollkasko gedeckt (mit einigen unwahrscheinlichen Ausnahmen, wie z.B. einem direkten Blitzeinschlag während des Ladens, der durch die Teilkasko gedeckt wäre). Auch hier kommt es also auf die genaue Brandursache an.
MEroller hat geschrieben:
Do 20. Sep 2018, 23:12
midnight3000 hat geschrieben:
Do 20. Sep 2018, 20:53
Was ist eigentlich mit 30 wegen Lärmschutz? gilt das auch für mich?
Elektrofahrer haben schon erfolgreich gegen Bußgelder geklagt, die sie für die Übertretung einer Geschwindigkeitsbegrenzung "wegen Luftreinhaltung" aufgebrummt bekommen hatten...
Das fällt dann aber nicht in die Kategorie "Recht gehabt", sondern in die Kategorie "Glück gehabt". Schon vor zwei Jahrzehnten gab es dazu ein obergerichtliches Urteil, das besagt, dass das Zusatzschild "Luftreinhaltung" einen rein informativen Charakter und somit "[...]keine konstitutive Bedeutung für die Wirksamkeit der angeordneten Verkehrsbeschränkung[...]" hat.

Kurzform:
Das OLG Stuttgart (Beschluss vom 12.06.1998 - 1 Ss 338/98) hat entschieden:
Das mit dem Zusatz "Luftreinhaltung" versehene Verkehrsschild Zeichen 274 zur StVO über die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erlaubt auch den Führern von emissionslosen Elektrofahrzeugen nicht, schneller als erlaubt zu fahren.
Und es gibt auch nachvollziehbare Gründe für diese Auslegung. Ein nicht unwesentlicher Anteil der Luftverschmutzung entsteht durch Aufwirbeln von Feinstaub und durch Abrieb von Bremsen und Reifen, wird also auch durch (schnell fahrende) Elektrofahrzeuge gefördert.

Außerdem können es innerhalb einer so begrenzten Strecke noch weitere Umstände nötig machen, die Höchstgeschwindigkeit zu begrenzen, die nicht zusätzlich genannt werden sollen, um den "Schilderwald" zu reduzieren. Man stelle sich eine Strecke von 2 km Länge vor, an deren Beginn die Geschwindigkeit auf 30 km/h mit dem Zusatzschild "Luftreinhaltung" begrenzt wird. Nach 500 m befindet sich eine Schule. Würde die erste Geschwindigkeitsbegrenzung für Elektrofahrzeuge nicht gelten, müsste also nach knapp 500 m das nächste Schild stehen: 30 km/h mit Zusatz "Schule - Mo-Fr 7-17 h". Da dies aber zwischen 17 und 7 Uhr die ursprüngliche Geschwindigkeitsbegrenzung wegen Luftreinhaltung auch für die Fahrer von Verbrennern aufheben würde, müsste die ursprüngliche Begrenzung (also 30 km/h mit Zusatzschild "Luftreinhaltung") bei dieser Begrenzung wiederholt werden. Hinter der Schule müsste dann erneut das Schild 30 km/h mit dem Zusatzschild "Luftreinhaltung" stehen, um die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund der Schule für die Elektromobilisten (zwischen 7 und 17 Uhr), nicht aber die Verbrenner wieder aufzuheben. ;)

skytwo
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Re: Trinity Neptune R Newbe Fragen

Beitrag von skytwo »

Wen das Zusatzschild keine bedeutung hat, könnte man es sich auch ersparen.

Evolution
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Re: Trinity Neptune R Newbe Fragen

Beitrag von Evolution »

Mit dem Zusatzschild soll nur die Akzeptanz der Geschwindigkeitsbeschränkung erreicht werden und bezweckt lediglich die Information des Verkehrsteilnehmers.

Siehe Urteil des OLG Hamm zum Zusatzschild "Schneeflocke".

https://www.n-tv.de/ratgeber/Wann-gilt- ... 76891.html

midnight3000
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Re: Trinity Neptune R Newbe Fragen

Beitrag von midnight3000 »

Nochmal zum Thema brennender Akku (aufgrund eines Fehlers / Defektes von Akku oder Ladegerät).

Wie sieht es dann mit Ansprüchen gegenüber Trinity aus, wenn mein eigenes Fahrzeug oder schlimmstenfalls das ganze Haus (steht in der Garage des Hauses) abbrennt?

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hmpf
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Re: Trinity Neptune R Newbe Fragen

Beitrag von hmpf »

Ich habe mir die Frage auch schon gestellt, und bin zu folgenden Ueberlegungen gekommen:
  • Schaeden durch den Gebrauch des Fahrzeugs (dazu zaehle ich auch Akku-Laden) an fremdem Eigentum sollten eigentlich durch die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung des Rollers gedeckt sein.
  • Schaeden an eigenem Eigentum sollten (vorbehaltlich Selbstbeteiligung) durch die Teilkasko gedeckt sein.
  • Zu den beiden Punkten oben habe ich fuer den Fall eines Batteriebrandes keine Ausschlussklausel bei meinen Versicherungsbedingungen (HUK) gefunden, bin aber kein Jurist und habs nur ueberflogen.
  • Der spezielle Fall "Akku bei Elektroroller" ist wohl noch nie vor Gericht geklaert worden.
  • Vermutlich kannst du / deine Versicherung im Fall der Faelle dann gegen den Hersteller (zB. Trinity) auf Schadensersatz klagen, fraglich ist nur, ob es bei der durchschnittlichen 1-3 Mann Elektroroller-Importeur-Klitsche ueberhaupt was zu holen gibt.
  • Ich versuche unabhaengig von allen Punkten oben das Risiko zu minimieren, indem ich erstens den Akku immer abstecke (auch wenn er im Roller verbleibt), im Haus nur auf Fliesen lade (zB Flur, Bad ist wegen Feuchtigkeit eher suboptimal) und unter einem Rauchmelder. Bei meinen Eltern lade ich draussen unter dem Vordach, solange es zwischen 10-30 Grad hat und trocken ist.
  • Stinker-Roller/Autos sind auch brandgefaehrlich und wenn sie mal brennen mit 5-80 Litern Sprit vermutlich schlimmer als ein Lithium-Akku...
Zur Brandgefahr selber siehe diesen Thread.
Bitte beachte auch, das viele Leute die Brandgefahr von Lithium Akkus meiner Meinung nach ueberschaetzen, zumindest unter "Normalbedingungen" passiert i.A. nicht viel, siehe zB hier.

EDIT: Wie es ausschaut, begrenzt die HUK den Schaden fuer die Kasko doch:
A.2.2.6 Versichert sind Schaeden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Folgeschaeden am Fahrzeug durch Kurzschluss sind bis zu 3.000 Euro je Schadensfall versichert.
Andererseits sind Brandschaeden wieder uneingeschraenkt eingeschlossen.
A.2.2.1 Versichert sind Brand und Explosion. [...] Schmor und Sengschaeden sind mitversichert.
kA was im Zweifelsfall gelten wuerde, ich kann jedenfalls damit ruhig schlafen, da ich das Risiko fuer gering halte 8-)
16.800km (06/22) mit Trinity Uranus 2017, L2 Akku (60V, 40Ah), EZ 8/17, Logbuch siehe hier

midnight3000
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Re: Trinity Neptune R Newbe Fragen

Beitrag von midnight3000 »

Meine Versicherung für den Neptune R hat die DEVK von 86 auf 115 erhöht :|

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