Rollingbull insolvent

Forum für Alles was sonst nirgends rein passt.
Antworten
kabee
Händler
Beiträge: 2050
Registriert: Mi 23. Aug 2017, 18:23
PLZ: 3
Kontaktdaten:

Rollingbull insolvent

Beitrag von kabee »

Kunden, Besteller und anderweitige Gläubiger aufgepasst…

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 212/21

Über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 86246 eingetragenen BunterStier UG (haftungsbeschränkt), Mathildenstr. 44, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lars-Oliver Thüner, c/o BunterStier UG (haftungsbeschränkt), Mathildenstr. 44, 50259 Pulheim

Geschäftszweig: der Vertrieb von Produkten aus dem Bereich der Elektromobility, insbesondere E-Autos, E-Bikes, E-Einräder, E-Motorräder, E-Scooter und E-Skateboards


wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 23.08.2021, um 11:47 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.08.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Jan Georg Bernsen, Hackenbroicher Straße 125, 50259 Pulheim, Telefon: 02238 305299 8, Fax: 02238 305299 9.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.10.2021 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 17.11.2021.

Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 27.10.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1302 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Die Einlegung eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfes ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich, die über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach erreichbar ist. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.nrw.de.


70a IN 212/21
Amtsgericht Köln, 23.08.2021

STW
Beiträge: 7295
Registriert: So 22. Feb 2009, 11:31
Roller: RGNT Classic NO. 1 SEL
PLZ: 14***
Wohnort: bei Berlin
Kontaktdaten:

Re: Rollingbull insolvent

Beitrag von STW »

Aber wenn ich auf deren Webseite gucke, steht doch da "Wegen Wartungsarbeiten nicht erreichbar!" :roll: Die werden doch wohl nicht die Unwahrheit sagen ... :shock:

:D :D :D
RGNT V2 ab 01/23 > 8000km
NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
Ahamani Swap Bj 2007 - 2.4KW - Vario - Km-Stand > 27.000km - 40AH Thundersky ab 11/08 - CALB 70AH seit 10/11 -Verschrottung 09/19

Evolution
Moderator
Beiträge: 7122
Registriert: So 7. Feb 2016, 15:04
Roller: Vormals Vectrix VX-2 und E-Max 80L
PLZ: 41564
Kontaktdaten:

Re: Rollingbull insolvent

Beitrag von Evolution »

Ich habe deren Ladengeschäft vor einigen Jahren besucht. Ein beschauliches Ambiente von Freunden des alternativen Antriebes.

Benutzeravatar
ducatodriver
Händler
Beiträge: 908
Registriert: Di 26. Dez 2017, 10:31
Roller: Super Soco TC, Super Soco CUx, Silence S01,
PLZ: 44892
Wohnort: Bochum
Tätigkeit: 30 Jahre Tätig, im Bereich Instandsetzung von Elektrisch betriebenen Fahrzeugen.
Kontaktdaten:

Re: Rollingbull insolvent

Beitrag von ducatodriver »

Schade wieder einer weniger, ohne Wertung da ich den Händler nicht persönlich kannte.
Vertragshändler für NIU, Ovaobike, RGNT, TINBOT, Talaria, SUR-RON, Horwin, Yadea, Super Soco, TRITTBRETT, STREETBOOSTER

Herbstangebote: YADEA T9L Trend €2049,- und noch einige andere Roller :idea:

10.12.2018 - 10.12.2023 fünf Jahre Elektromobilität bei Outdoordream :idea:

Antworten

Zurück zu „Sonstiges“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste