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Freigabe von Radwegen für schnelle E-bikes?
Verfasst: Mo 27. Jul 2015, 18:09
von dirk74
Diese Diskussion haben wir uns doch gewünscht:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/regi ... 45518.html
Gruß
Dirk
Re: Freigabe von Radwegen für schnelle E-bikes?
Verfasst: Mo 27. Jul 2015, 19:30
von LoWess - König der Friesen
Moin-Moin.
Deratige Überlegungen sind mir auch schon seit einigen Monaten bekannt. Irgendwann und irgendwie wird das in der Endstufe auf eine einheitliche EU-Regelung hinauslaufen. Zumindest wird man aber in Deutschland den Weg ähnlich wie in Österreich gehen.
Das würde bedeuten, E-Bikes und E-Mofas mit maximal 25 km/h nur mit Leistung des E-Motors dürfen auf Radwegen fahren, wo diese vorhanden sind. Ob dann auch keine Helmpflicht bis 25 km/h erforderlich ist (Beispiel Österreich), sei dahin gestellt, laufen doch auch ständig die Diskussionen darüber, ob nicht eine generelle Helmpflicht für alle Zweiradfahrer eingeführt wird. Keinesfalls wird es, wie in Österreich, zu einer Versicherungsfreiheit der alleine aus Motorkraft fahrenden Fahrzeuge kommen. Wie ein Haftpflichtanspruch in Österreich abgedeckt wird, ist mir unbekannt. In Deutschland könnte das nur über eine Erweiterung des Privathaftpflichtschutzes geschehen. Diese müsste dann zwingend für alle vorgeschrieben sein. Ich bin ohnehin der Auffassung, dass jeder Mitbürger eine solche Versicherung haben sollte, denn auch als Fußgänger kann ich viel Mist bauen. Aber solch eine Änderung würde eine erhebliche Überarbeitung der Versicherungsbedingungen nach sich ziehen und würde die Beiträge für solch einen Versicherungsumfang deutlich erhöhen.
Die Hersteller der hier im Forum sogenannten E-Scootern werden sich auch Gedanken machen müssen, ob sie noch Modelle bis 20 km/h anbieten.
Am Beispiel der Fa. Eneway mit Revoluzzi (20 km/h) und Revoluzzer 1 (32 km/h) und Revoluzzer 2 (45 km/h) kann ich nach mir vorliegenden Informationen sagen, dass im Falle einer Gesetzesänderung nur noch zwei Modelle auf dem Markt wären, nämlich der Revoluzzi mit 25 km/h und der Revoluzzer mit 45 km/h.
Re: Freigabe von Radwegen für schnelle E-bikes?
Verfasst: Mo 27. Jul 2015, 20:19
von LoWess - König der Friesen
ja, ne, ist klar. Deswegen habe ich ja auch geschrieben, dass ich mir bezüglich der Versicherungspflicht mit kleinem Kennzeichen auch keine Änderung vorstellen kann. Oder hatte ich etwas anderes geschrieben?
Zitat LoWess, ich darselbst: Keinesfalls wird es, wie in Österreich, zu einer Versicherungsfreiheit der alleine aus Motorkraft fahrenden Fahrzeuge kommen. Wie ein Haftpflichtanspruch in Österreich abgedeckt wird, ist mir unbekannt.
Re: Freigabe von Radwegen für schnelle E-bikes?
Verfasst: Mi 23. Mär 2016, 12:32
von Domino
Gibt es dazu inzwischen eigentlich die neue gesetzliche Regelung?
Ich finde leider keine aktuellen Artikel mehr zu dem Thema..