Elektroroller Versicherung

Forum für Alles was sonst nirgends rein passt.
B2000

Re: Elektroroller Versicherung

Beitrag von B2000 »

Hallo,
fahre seit 6 Jahren einen B2000, den ich auch bei der e-scooter-gmbh gekauft habe. Versichert wurde der Roller von der AXA Versicherung.
Grüße

eradler

Re: Elektroroller Versicherung

Beitrag von eradler »

Hey- ich hätte im Zusammenhang mit Rollern auch eine Versicherungsfrage. Ich möchte demnächst eine neue Hausratversicherung abschließen und hab gelesen, dass manche Versicherer wie Cosmos Direkt im Zusammenhang mit dem Einbruchschutz den Diebstahl von Kraftfahrzeugen mitversichern. Mich würde nun interessieren, ob das bedeutet, dass ich meinen Roller mitabsichern kann. Und ob sich die Versicherung noch anpassen lässt, wenn ich mir einen neueren, wertvolleren zulege. Hat zufällig jemand Erfahrung damit?

Benutzeravatar
wiewennzefliechs
Beiträge: 2150
Registriert: So 24. Nov 2013, 20:41
Roller: Emco Nova R2000
PLZ: 135
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Re: Elektroroller Versicherung

Beitrag von wiewennzefliechs »

Da hast du was falsch verstanden. Eine Hausratversicherung versichert keine Kraftfahrzeuge, sondern allenfalls Fahrräder (die aber bekanntlich nicht zu den Kraftfahrzeugen gehören). Lediglich der Diebstahl von Hausrat aus einem Kraftfahrzeug ist u. U. versichert.

Gruß

Michael
Emco Novantic C2000 25.11.2013 - 24.10.2017 R. I. P.
Emco Nova R2000 seit 28.12.2023 2 kW - 48 V / 2 x 37 Ah (=3,552 kWh) Cleantron Li(NiCoMn)O2

Funny
Beiträge: 273
Registriert: Mi 6. Feb 2013, 13:29
Roller: Emco Nova
PLZ: 7
Kontaktdaten:

Re: Elektroroller Versicherung

Beitrag von Funny »

Also gegen Diebstahl ist man doch automatisch bei der Teilkasko versichert?! Die Hausrat habe ich aber auch, u. a. weil die z. B. bei einem Defekt mit Brandgefahr am/im Haus einsetzen würde, der durch den Roller bzw. dessen Komponenten ausgelöst würde. Normalerweise gehen wir ja nicht davon aus bzw. dass die Hersteller die Teile alle soweit ausgetestet haben - aber sicher ist sicher. Bei meinem letzten Roller ist das alte Ladegerät auch durchgebrannt bzw. gleich mehrere davon, ich habe den zuletzt draußen geladen, weil ich wusste, dass das passieren würde bzw. es sich durch den zunehmenden Gestank angekündigt hatte. Dieses letzte Ladegerät brannte innen und hat ne heftige Rauchwolke hinterlassen und zweimal hats gekracht im Gerät, so dass ich dann schnell zur Steckdose gerannt bin, um den Stecker zu ziehen, damit nicht noch mehr passiert. Den Akku hatte ich extra fast 2 Meter entfernt vom Ladegerät hingestellt, damit da hoffentlich nix passiert. Echt heftig, am liebsten würde ich den Roller-Hersteller wegen Lebensgefährdung verklagen, aber da die pleite sind, ist da leider nix mehr zu holen.

Ansonsten würde ich die Ebike-Versicherung vom ADAC empfehlen, die schließe ich nach Ablauf der 2 Jahre Gewährleistung für meinen Emco-Roller ab, wenn bis dahin noch alles in Ordnung ist. Dann kann man sich auch gegen sowas, was eben einem unserer User mit seinem Novax passiert ist, dass kurz nach 2 Jahren die Akkus defekt sind, absichern. Das ist wirklich echt der Hammer bei über 5000 Euro Kaufpreis, würde ich auch explodieren, aber davon muss man ausgehen, wenn man das Ding kauft, dann lieber leasen und durch das Leasing in der Zeit die Sicherheit der Reparaturgewähr haben. Mein Discounter-Ebike von Mifa ist auch ständig kaputt gewesen und kurz nach 2 Jahren Gewährleistung brannte der Controller durch, wegen der möglichen Personengefährdung haben die das auf Kulanz noch repariert. Aber leider ging dann der Motor kurz danach noch kaputt, von daher hab ich da auch schon die Erfahrung gemacht, dass man nach den 2 Jahren richtig Pech haben kann. Aber das ist kein Bike, das ich nochmal kaufen würde, von daher auch niemals so einen Billigschrott versichern.
Emco Nova R 2000 - 2x 37 Ah 48 V (seit 2018) / 2x 28 Ah 48 V (bis 2018) - seit 03/2015, Ladegerät seit 2017: 8 A Filon - Eeeefun GT 45 27 Ah 60V von 06/2013 - 02/2015; Cemoto City Cruiser OS-110 Blei Akkus (gebraucht) 06/2010 - 11/2010

eradler

Re: Elektroroller Versicherung

Beitrag von eradler »

@funny oh mann, das klingt ja heftig! mit sowas rechnet man ja echt nicht... o.o kein wunder- und im grunde gut, dass die pleite gegangen sind- auch wenn es ärgerlich ist, dass sie dir nichts zahlen können- das wichtigste ist ja, dass dir nichts passiert ist und andere menschen nicht mehr durch solche technischen fehler gefährdet werden können.

danke übrigens für den hinweis auf die teilkasko und den tipp mit der ebike versicherung- die schaue ich mir gleich mal an!

hey wiewennzefliechs, danke für den hinweis.. ich hatte das so verstanden, dass hausratversicherungen kraftfahrzeuge normalerweise nicht versichern und es manche ausnahmen gibt, die das zusätzlich machen bei diebstahl- darum gings mir- ich hab halt gehofft, dass einer hier bei so einem versicherer ist und erfahrungen damit gemacht hat.

Karlo

Re: Elektroroller Versicherung

Beitrag von Karlo »

2Alf20658 hat geschrieben: Bei uns in der Flotte ist noch nie jemand wegen der Kopie des Fahrzeugscheins zur Kasse gebeten worden, und wenn würden diese aus der Portokasse ersetzt..........
Ich wurde letzens von einem Polizisten angehalten und hatte nur eine Kopie des Fahrzeugscheines dabei. Ich wurde auch nicht zur Kasse gebeten, aber er hat mich drauf hingewiesen das man eine Kopie beglaubigen lassen kann. Man kann das das Original also zu Hause liegen lassen und mit der beglaubigten Kopie ganz legal herumfahren.

Evolution
Moderator
Beiträge: 7124
Registriert: So 7. Feb 2016, 15:04
Roller: Vormals Vectrix VX-2 und E-Max 80L
PLZ: 41564
Kontaktdaten:

Re: Elektroroller Versicherung

Beitrag von Evolution »

§ 11 Abs. 5 FZV

(5) Die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie das Anhängerverzeichnis nach Absatz 1 Satz 2 ist vom jeweiligen Fahrer des Kraftfahrzeugs mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Im Gesetz steht nicht, dass eine Kopie (beglaubigt) ausreicht.

Bei der Beglaubigung einer Abschrift wird die Übereinstimmung mit der Hauptschrift bestätigt. Die Hauptschrift kann Urschrift, ihrerseits beglaubigte Abschrift oder eine Ausfertigung sein. Mit der Beglaubigung wird öffentlich bestätigt, dass eine Abschrift inhaltlich mit der Vorlage (Urschrift) identisch ist. Diese Beglaubigung bescheinigt nicht zugleich die Echtheit oder Gültigkeit der Vorlage, sondern lediglich die inhaltliche Übereinstimmung zwischen der Vorlage und der Abschrift. Eine beglaubigte Kopie einer Kopie der Urschrift/des Originals ist indes nicht möglich.

Der Beglaubigungsvermerk enthält
die Feststellung, dass die beglaubigte Abschrift/Kopie mit dem vorgelegten Schriftstück übereinstimmt,
die genaue Bezeichnung des Schriftstückes, dessen Abschrift/Kopie beglaubigt wird (außer der Beglaubigungsvermerk wird auf der Kopie selbst angebracht),
den Ort und den Tag der Beglaubigung, die Unterschrift des die Beglaubigung durchführenden Notars und das Dienstsiegel.

Nur anhand der Originalpapiere kann zweifelsfrei festgestellt werden, ob der Fahrer im Besitz der entsprechenden Berechtigung ist oder ob es sich um eine Fälschung handelt.

Eine Kopie genügt also nicht den gesetzlichen Anforderungen, auch wenn sie beglaubigt ist.

STW
Beiträge: 7331
Registriert: So 22. Feb 2009, 11:31
Roller: RGNT Classic NO. 1 SEL
PLZ: 14***
Wohnort: bei Berlin
Kontaktdaten:

Re: Elektroroller Versicherung

Beitrag von STW »

Im Zweifelsfall hat man eh Diskussionen mit der Rennleitung.
Meine CoC hat 3 Seiten oder so im Din-A4 - Format. Wenn ich die jetzt seit 9 Jahren mitführen würde als Orginal, dann würde die aussehen wie Schlunz. Also ist sie auf ein Din-A4-Blatt herunterkopiert, handschriftlich als "Kopie" gekennzeichnet (würde mögliche Unterstellugen wegen Urkundenfälschung verhindern), mehrfach gefaltet und ab in die Brieftasche. Ich hätte zwar eine Chance, mir kostenfrei eine Beglaubigung einzuholen, aber ... ich sehe das unter Kosten-/Nutzenaspekten:

a) wie groß ist die Möglichkeit einer Verkehrskontrolle
b) wie groß ich die Wahrscheinlichkeit, das die Rennleitung 10€ einkassiert
c) wie hoch ist der Aufwand, eine verschlissene CoC ersetzen zu lassen bzw. eine Beglaubigung durchzuführen
d) wie lange ist die Nutzungsdauer des Rollers

Da Fall a) noch nicht eingetreten ist: alles ok.
Im Fall b) hat der Vor-Vorposter genau gar nichts gezahlt: alles ok
Kosten Beglaubigung gemäß c) geschätzt zwischen 0 - 20€ (ist bislang gespart)
Lebensdauer Roller: ???

Wichtig ist mir, die Versicherungsbescheinigung im Orginal mitzuführen. Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafrechtlich relevant und daher für die Rennleitung von deutlich höherem Interesse als eine CoC oder ABE. Im Zweifelsfall latze ich 10€, fahre mit der Orginal-CoC einmal zum Revier, hole mir wichtige Ermahnungen ab und mache weiter danach wie bisher.
RGNT V2 ab 01/23 > 8000km
NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
Ahamani Swap Bj 2007 - 2.4KW - Vario - Km-Stand > 27.000km - 40AH Thundersky ab 11/08 - CALB 70AH seit 10/11 -Verschrottung 09/19

Evolution
Moderator
Beiträge: 7124
Registriert: So 7. Feb 2016, 15:04
Roller: Vormals Vectrix VX-2 und E-Max 80L
PLZ: 41564
Kontaktdaten:

Re: Elektroroller Versicherung

Beitrag von Evolution »

Es gibt auch Kunststoffhüllen, mit denen man wichtige Dokumente aufbewahren kann. Zum Beispiel Dokumententaschen

http://www.sprintis.de/Huellen-Taschen- ... entaschen/

Damit kann man diese Dokumente vor Verschleiß schützen. Wie gesagt die Beglaubigung ist hinausgeschmissenes Geld, da die beglaubigte Kopie bei der Zulassungsbescheinigung nicht das Original ersetzen kann.

Antworten

Zurück zu „Sonstiges“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste