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45 km/h-Roller: mit Kennzeichen weiterverkaufen?

Verfasst: Fr 18. Mai 2018, 14:58
von muenchenlaim
Hallo,
ich werde wohl in Kürze meinen 45km/h-Roller verkaufen. Beim Auto ist die Sache ja klar: Abmelden - Kennzeichen runter.
Wie ist das beim Roller: Gehe ich da ein Risiko ein, wenn ich es dranlasse? Bezahlt ist es ohnehin. Und so etwas wie Schadensfreiheitsrabatt, der steigen könnte, gibt es ja nicht.

Christoph

Re: 45 km/h-Roller: mit Kennzeichen weiterverkaufen?

Verfasst: Fr 18. Mai 2018, 15:50
von Ganter Ingo™
Du musst den Besitzerwechsel bei Deiner Versicherung unter Angabe von Namen und Anschrift des neuen Eigentümers melden.

Re: 45 km/h-Roller: mit Kennzeichen weiterverkaufen?

Verfasst: Fr 18. Mai 2018, 16:49
von Fasemann
Habe beim letzten Kauf auch das Schild mit übernommen, es sei denn du hast ein anderes Gerät welches es brauchen könnte. Kurze Mail an die Versicherung und nach ein paar Tagen kam ein neuer Zettel mit der Post.

Re: 45 km/h-Roller: mit Kennzeichen weiterverkaufen?

Verfasst: Fr 18. Mai 2018, 17:43
von Ganter Ingo™
Fasemann hat geschrieben:
Fr 18. Mai 2018, 16:49
..., es sei denn du hast ein anderes Gerät welches es brauchen könnte.
Das geht nicht. Wenn die technischen- und Fahrzeugdaten anders sind, muss bei der Versicherung ein neues Kennzeichen im System erfasst werden. Wird das alte Versicherungskennzeichen nicht mehr benötigt (zum Beispiel Verschrottung usw.), dann wird das nicht mehr benötigte Kennzeichen zurück genommen und der noch nicht verbrauchte Beitragsanteil erstattet. Für das Nachfolgefahrzeug gibt es zwangsläufig ein anderes Kennzeichen.

Re: 45 km/h-Roller: mit Kennzeichen weiterverkaufen?

Verfasst: Fr 18. Mai 2018, 18:35
von muenchenlaim
Danke Ingo,

"Info an Versicherung" - so werde ich es machen.

Schönes WE. Christoph