Regulierung von Versicherungsschäden gleich wie bei Benzinern?

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AkkuSchrauber

Regulierung von Versicherungsschäden gleich wie bei Benzinern?

Beitrag von AkkuSchrauber »

Nachdem die E-Roller bis zu einem Mehrfachen eines Benziners kosten, würde mich interessieren in wieweit das eine eventuelle Schadensregulierung des Versicherers berührt.
Ein normaler Benziner mit ~2000€ und ein E-Roller für bei Vespa ~6500€ kosten ja i.d.R nur ~ 40€ Versicherungsgebühr.
Wie sieht da die Auszahlung bei Diebstahl wohl aus?
Gibt es dazu Erfahrungen?

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Ganter Ingo™
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Re: Regulierung von Versicherungsschäden gleich wie bei Benzinern?

Beitrag von Ganter Ingo™ »

Das ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Steht dort in deren jeweiligen Bedingungen. Eine Pauschalaussage kann man daher nicht geben. Bitte die jeweilige Versicherungsgesellschaft fragen. :|
Gruß vom Ganter Ingo™ - Ingo Gänsfuß
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AkkuSchrauber

Re: Regulierung von Versicherungsschäden gleich wie bei Benzinern?

Beitrag von AkkuSchrauber »

wir sind hier in einem Forum für u.a. Elektroroller und mit der gesammelten Kompetenz aller E-Rolleros kommt nur diie Antwort "bitte draußen Fragen"?
da muss doch mehr drin sein! ;)

Also:

welche Versicherungen haben sich durch besonders besitzerfreundliche Regulierung oder Vertragsbedingungen hervorgetan?
welche guten oder schlechte Erfahrungen wurden gemacht?
gibt es was zu beachten?

ich würde mich echt freuen, mehr als ein Achselzucken zu bekommen! 8-)


Edit: z.B hier ist schon mal etwas nützliches geschrieben worden -> viewtopic.php?t=5576

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vsm
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Re: Regulierung von Versicherungsschäden gleich wie bei Benzinern?

Beitrag von vsm »

Grundsätzlich unterscheidet sich die Regulierung nicht. Übrigens ja auch nicht unter den verschiedenen Benzinern, egal ob der Anschaffungspreis bei 500 oder 5000 EUR lag. Bei den meisten Gesellschaften gibt's auch nicht viel mehr als ein Achselzucken, wenn man nachfragt. Die sind sich nicht mal einig, wie ein Akku-Diebstahl zu handhaben ist (also ob das ein fest verbundenes Teil ist, das mitversichert ist). Einige Gesellschaften, wie die HUK, haben explizit bestätigt, dass der Akku enthalten ist, andere haben ihn schon ausgeschlossen (bzw. auszuschließen versucht).

Wir hatten hier auch letztens einen Fall von einem unu mit Totalschaden. Selbst der Gutachter wusste nicht so ganz genau, was er da bei einem Elektroroller ansetzen sollte. Ist aber wohl positiv für den Versicherungsnehmer ausgegangen.

Mir persönlich ist bisher einfach kein einziger Fall bekannt, wo es wirklich mal zu einem Diebstahl von Elektroroller oder Akku kam. Vielen Versicherungsmaklern wird es ähnlich gehen...

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Ganter Ingo™
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Re: Regulierung von Versicherungsschäden gleich wie bei Benzinern?

Beitrag von Ganter Ingo™ »

Ich sag mal, da haut ein gerade 6 Tage altes Forenkind aber mächtig auf die Trommel. :cry:

Also erstens, für 40 Euro bekommt man gerade so die Haftpflichtversicherung.

Die Teilkasko gegen Diebstahl kostet je nach Gesellschaft etliches mehr an Euro pro Jahr. Wie hoch die Selbstbeteiligung bei Diebstahl oder Teildiebstahl ist, hängt von den Konditionen der jeweiligen Gesellschaft ab. Bei der Kasko gibt es keine einheitlichen Regelungen und keine Vorschriften des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen.

Hier können nur die Erfahrungen einzelner Forenmitglieder helfen, die bei diversen Gesellschaften versichert sind und ihre Bedingungen kennen oder raussuchen können. Ansonsten muss man halt selbst im Internet suchen und den Kaskoversicherungsschutzumfang der diversen Gesellschaften mal vergleichen. Ich mache das jedenfalls nicht um es dann hier vorgekaut zu präsentieren. Ein bisschen Eigeninitiative für Recherchen im Internet muss auch sein. :roll:
Gruß vom Ganter Ingo™ - Ingo Gänsfuß
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AkkuSchrauber

Re: Regulierung von Versicherungsschäden gleich wie bei Benzinern?

Beitrag von AkkuSchrauber »

Ganter Ingo™ hat geschrieben:
Mi 5. Jun 2019, 21:41
Ich sag mal, da haut ein gerade 6 Tage altes Forenkind aber mächtig auf die Trommel. :cry:
ich habe lediglich als unerfahrener Neuuser eine Frage gestellt und darauf zunächst keine befriedigende Antwort erhalten.
Ganter Ingo™ hat geschrieben:
Mi 5. Jun 2019, 21:41
Hier können nur die Erfahrungen einzelner Forenmitglieder helfen, die bei diversen Gesellschaften versichert sind und ihre Bedingungen kennen oder raussuchen können.
ach? Daher ja meine Frage!
Ganter Ingo™ hat geschrieben:
Mi 5. Jun 2019, 21:41
Ansonsten muss man halt selbst im Internet suchen und den Kaskoversicherungsschutzumfang der diversen Gesellschaften mal vergleichen. Ich mache das jedenfalls nicht um es dann hier vorgekaut zu präsentieren. Ein bisschen Eigeninitiative für Recherchen im Internet muss auch sein. :roll:
danke, sehr freundlich! Schön zu sehen, wie das für Neulinge so laufen kann.
Hätte ich die Reaktion hier vorraussehen können, ich hätte mir meine Frage verkniffen.


an dleser Stelle meinen Dank an @vsm für seine Antwort. Es geht also wohl auch anders. ;)

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Ganter Ingo™
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Re: Regulierung von Versicherungsschäden gleich wie bei Benzinern?

Beitrag von Ganter Ingo™ »

Der Ton macht die Musik. Es gibt schöne Töne und es gibt schräge Töne.

Leider stelle ich hier im Forum immer mehr eine neue Generation von Internetnutzern fest, die gerne schräge Töne anschlägt. Und die will, gerade wohl dem Hotel Mama entsprungen, alles fertig serviert bekommen. Wofür hat man eigentlich die Internetsuchmaschinen? Einfach mal benutzen, Namen von Versicherungsgesellschaften eingeben, die Angebote für die Teilkasko einsehen und dann weiß man, was man wissen möchte. Zeitaufwand so zirka eine halbe Stunde. Ist das so schlimm? :roll:
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Evolution
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Re: Regulierung von Versicherungsschäden gleich wie bei Benzinern?

Beitrag von Evolution »

Ich kann die HUK empfehlen. Die Konditionen sind günstig und das Regulierungsverhalten untadelig. Über andere Versicherungen habe ich keine Erfahrungswerte.

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Ganter Ingo™
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Re: Regulierung von Versicherungsschäden gleich wie bei Benzinern?

Beitrag von Ganter Ingo™ »

Ja, die HUK ist gut.

Aber damit ist die grundsätzliche Frage, die da lautete Wie sieht da die Auszahlung bei Diebstahl wohl aus?" natürlich auch nicht beantwortet.

Bei der HUK sind die Teilkaskobedingungen wie folgt:

Selbstbeteiligung in der Teilkasko in Höhe von 150 €
Bei einer Entwendung des Fahrzeugs erhöht sich die Selbstbeteiligung auf 300 €

So, und dann geht mal hin und sucht bei VGH, Provinzial, DEVK, LVM, Allianz und vielen andere, die in ihren angeblichen Glaspalästen sitzen. :lol:
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AkkuSchrauber

Re: Regulierung von Versicherungsschäden gleich wie bei Benzinern?

Beitrag von AkkuSchrauber »

Ganter Ingo™ hat geschrieben:
Do 6. Jun 2019, 06:44
...gerade wohl dem Hotel Mama entsprungen...


also ich habe die 60 schon voll im Blick!

@Ganter Ingo

bevor du jetzt auch noch das Verhalten der Senioren verunglimpfst, würde ich sagen wir beenden das jetzt hier als nicht besonders zielführendund und du benutzt zukünftig einfach die "Ingnorieren"-Funktion für meine Posts.

@Evolution

Danke für die Info. Leider läßt sich auch im Internet so gut wie nix über die Situation geklauter Roller oder entwendete Batterie und deren Versicherungsschutz in Erfahrung bringen. Lediglich beim ADAC findet sich ein Hinweis auf eine "Elektro-Kasko" :shock:
Welchen Mehrwert eine solche Option hat ist damit leider auch nicht zu erkennen.

ansonsten werde ich - wie mir hier ja schon empfohlen wurde - der Sache nun sebst nachgehen. ;)

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