STvO und Versicherung eines Wheels

Für alles was Ein-Rädrig ist, Airwheeler usw.
RentaKilla

STvO und Versicherung eines Wheels

Beitrag von RentaKilla »

Hier haben wir uns mal über das Thema
Versicherung und STvO gekümmert...

Da wir unser Wheel versichert haben ist es für dein ein
Oder anderen bestimmt interessant

https://youtu.be/gIx1H-C6pA0

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Schmendrik
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Re: STvO und Versicherung eines Wheels

Beitrag von Schmendrik »

Vielen Dank für den Beitrag. Damit der aber auch bei Youtube besser gefunden wird, solltet ihr dem "eleltrisch" noch ein "k" spendieren.
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RentaKilla

Re: STvO und Versicherung eines Wheels

Beitrag von RentaKilla »

Schmendrik hat geschrieben:Vielen Dank für den Beitrag. Damit der aber auch bei Youtube besser gefunden wird, solltet ihr dem "eleltrisch" noch ein "k" spendieren.
Vielen Dank :)
Wir werden es ändern :)

erollerprofi

Re: STvO und Versicherung eines Wheels

Beitrag von erollerprofi »

AUA !!!!!!!

Tu mir bitte einen Gefallen und verbreite nicht solchen Unsinn !!!!!!!!!!!!!

Das Kennzeichen von der Versicherung ist NICHTS, aber auch GARNICHTS wert. Denn die Versicherung ist von einer Versicherungspflicht vollständig befreit!
Lese das Kleingedruckte auf der Police (der bunte Zettel): Dort steht drin: Keine ABE, keine Versicherung. Punkt.

Mit den Angaben zum Führerschein wäre ich auch vorsichtig. Den kann man Dir nämlich gleich Abnehmen, wenn es hart auf hart geht. Dann lieber dem Polizisten sagen, man hätte keinen (grins). Fahren mit diesen Einrädern im Straßenverkehr ist und bleibt ein "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr", wenn Du damit Mist baust. Damit hat Dich jeder Wachtmeister sofort wieder beim Straftatbestand, von wegen Orndungswidrigkeit. Vor allem mit Vorsatz!

Und wenn Du jemanden Schaden zufügst, dann bleibt der Schaden an DIR hängen. Niemanden sonst. Die Versicherung lacht kurz auf, aber zahlt Null komma Null.

Ich bin ein Fan der alternativen urbanen Transportmöglichkeiten, fahre selber Monowheel und freue mich, daß wir eine Art Duldung für unser Spielzeug haben und in der Praxis kaum belästigt werden. Aber ich hasse es, wenn manche Leute unhaltbare Halbwahrheiten verbreiten, die dann seriöse Nachfrager abschrecken, wenn sie merken, daß die Aussagen nicht stimmen.

Mudi Manni

Re: STvO und Versicherung eines Wheels

Beitrag von Mudi Manni »

absoluter Schwachsinn!!! es wird nicht ein Fahrzeug nur wegen einer Motornummer Versichert!!! maßgeblich ist die Fahrgestellnummer mit ABE oder COC Papieren!!! denn geprüft wird: Bremsen, Beleuchtung, Stabilität und Tragfähigkeit des Rahmens usw. Da ein Kennzeichen dran machen ist absolut nichts wert und man hat auf keinen Fall einen Versicherungsschutz. Das ganze so ins Netz zu stellen, ist einfach nur fahrlässig und Lug und trug!!! LG,
Mudi Manni :evil: :twisted: :roll:

achim
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Re: STvO und Versicherung eines Wheels

Beitrag von achim »

Wenn es so einfach wäre hätten längst unzählige chinesische Fahrzeuge den Weg auf unsere Straßen gefunden.
Das so ein Einrad niemals zulassungsfähig sein kann sollte jedem einleuchten.
Allerdings wäre ich mir in diesem Fall im Schadensfall nicht sicher, ob die Versicherung nicht zumindest in Vorleistung treten müsste.
Denn der Versicherungsnehmer hat nach Treu und Glauben gehandelt und keine falsche Angaben gemacht.
Die Versicherung hat das Kennzeichen herausgegeben was sie nicht hätte tun dürfen.
Ein Gericht könnte durchaus im Sinne des Versicherungsnehmers urteilen weil bei ihm, im Gegensatz zur Versicherung, keine Fachkenntnis vorausgesetzt werden kann.
Ohne gültige Begleitpapiere hätte die Versicherung das Freizeitgerät keinesfalls versichern dürfen.
Meiner laienhaften Auffassung nach müsste die Versicherung einen Schaden begleichen, würde aber den Versicherungsnehmer in Regress nehmen.
Das ginge dann vor Gericht und wenn der Versicherungsnehmer überzeugend darlegen kann dass er nach Treu und Glauben gehandelt hat, dann könnte er mit einem blauen Auge davonkommen.
Ganz anders läge der Fall wenn er der Versicherung falsche oder manipulierte Papiere vorgelegt hätte und damit vorsätzlich und/oder in betrügerischer Absicht gehandelt hätte.

Gruß,
Achim

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wiewennzefliechs
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Re: STvO und Versicherung eines Wheels

Beitrag von wiewennzefliechs »

Es wird schlicht keine Versicherung geben, die in Vorleistung treten könnte. Begründung: bei jeder Versicherung lachen die sich schlapp, wenn da einer kommt und ein Versicherungskennzeichen haben möchte und als einziges Dokument nur eine handschriftlich notierte Fahrgestell- oder Motornummer vorlegt. Es ist daher gar nicht möglich, so ein Einrad zu versichern.

Ohne CoC läuft versicherungstechnisch gar nichts. Bei einem Fahrzeug ohne Straßenzulassung (und dabei handelt es sich bei diesen Einrädern) dürfte aber kein CoC dabei sein, jedenfalls keines, das von den Versicherungen akzeptiert wird.

Gruß

Michael
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Schmendrik
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Re: STvO und Versicherung eines Wheels

Beitrag von Schmendrik »

Moment... Wenn man zur Versicherung geht und sagt, ich brauche so ein Kennzeichen, nehmen die doch nicht 50€ in bar und lassen einen mit dem Kennzeichen ziehen?!
Man muss doch schon vorweisen, was man da versichern will. Und nur wenn es versicherbar ist, bekommt man doch auch den Versicherungsschutz?! Insofern ist doch alles gut?!!
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achim
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Re: STvO und Versicherung eines Wheels

Beitrag von achim »

Ich hab das so aufgefasst dass die Versicherung das Kennzeichen ausgegeben und damit einen vertrag mit dem Versicherungsnehmer abgeschlossen hat. Oder ist das alles nur angedacht gewesen?

Gruß,
Achim

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wiewennzefliechs
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Re: STvO und Versicherung eines Wheels

Beitrag von wiewennzefliechs »

Bis zum Beweis des Gegenteils gehe ich erst einmal davon aus, dass das ausgedacht oder zumindest ein absoluter Einzelfall ist, in dem der gute RentaKilla einen eher uninformierten, unvorsichtigen oder auch einfach nur provisionsgeilen Versicherungsvertreter gefunden hat, der bereit war, das Teil auch dann zu versichern, wenn entscheidende Dokumente fehlen. Wobei die Motornummer als "Fahrgestellnummer" auszugeben ja noch irgendwie naheliegt. Im Video ist aber die Rede davon, dass man auch die MAC-Adresse des eingebauten Bluetooth-Moduls als Fahrgestellnummer verwenden kann. Das wäre ungefähr so, als würde man die Seriennummer eines Autoradios als eindeutige Identifikation für ein bestimmtes Auto verwenden. Ab da wird's dann endgültig unglaubwürdig.

Meine Versicherung (die HUK) hat jedenfalls ein CoC oder zumindest eine Kopie davon verlangt, und zwar nicht irgendeines CoC, sondern genau desjenigen, das zu meinem Roller gehört. Eben deswegen bin ich nochmal zu meinem Händler getigert (wo der Roller noch übergabefertig gemacht wurde) und habe mir eine Kopie des CoC geben lassen. Nur so bekam ich das Kennzeichen und konnte am darauffolgenden Tag, als ich den Roller abgeholt habe, gleich nach Hause rollern.

Übrigens hat es mich große Überwindung gekostet, das Video bis zum Ende anzusehen. Grund ist der miserable, hallige Ton. Wenn man sich schon kein besseres Mikro leisten kann, dann sollte man solche Aufnahmen einfach in einem Raum machen, in dem es weniger hallt.

Gruß

Michael
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