NIU Auslieferinspektion neue Regeln seit 30. August 2019

kabee
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NIU Auslieferinspektion neue Regeln seit 30. August 2019

Beitrag von kabee »

Hallo zusammen,

seit 30. August haben KSR und NIU das Thema Auslieferinspektion aufgegriffen und eine Checkliste erarbeitet, die vor Auslieferung eines Neufahrzeugs an Endkunden abzuarbeiten und vom Händler und Kunden zu unterschreiben ist. Die Checkliste umfasst 29 Punkte, die die Funktionsfähigkeit und den Zustand des Fahrzeugs umfassen, mit einem besonderen Augenmerk auf die Aktualität der Softwareversionen von ECU, Controller, LCU und Display.

Wer sich also einen neuen NIU kauft, sollte nun grundsätzlich eine zweiseitige Liste zur Unterschrift vorgelegt bekommen, die ebenfalls vom Händler gegengezeichnet ist. Wir rechnen damit, dass NIU bzw. KSR bei vielen Arbeiten nun auf den Nachweis der verpflichtenden Auslieferinspektion besteht und nehmen nurmehr nur noch Garantieanträge an, wenn diese Auslieferinspektion entsprechend nachgewiesen wurde. Bei der Lieferung durch unseren Hausspediteur haben wir sichergestellt, dass die Dokumentation bei der Fahrzeugübergabe erfolgt und die Rückführung der unterschriebenen Dokumente gewährleistet ist.

Für euch bedeutet das im Umkehrschluss, dass ihr skeptisch sein solltet, wenn ihr eine solche Checkliste nicht ausgehändigt bekommt, denn das bringt eure Garantie in Gefahr. Insbesondere der Zugang zur Software durch NIU ist entsprechend reglementiert, sodass ihr mit Einführung dieses neuen Verfahrens zumindest sicher gehen könnt, dass euer Händler weiß, wo er seine Schulungsunterlagen findet. Eine Gewähr, dass er sie auch gelesen hat ist das zwar nicht, aber Schlamperei fällt nun deutlich früher und offensichtlicher auf.

Viele Grüße und Happy Silent riding
kabee

STW
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Re: NIU Auslieferinspektion neue Regeln seit 30. August 2019

Beitrag von STW »

Jetzt mal dumm nachgefragt, weil das doch recht abstrakt ist: wie soll ich als Kunde die Funktionsfähigkeit bestätigen, falls noch gar nicht die Cloudanbindung richtig steht? Woher soll ich wissen, ob die Firmwarestände wirklich aktuell sind? Wieso sollte ich etwas bestätigen, was ich in der Kürze der Zeit ohne weitere Recherchen und funktionierender App usw. gar nicht prüfen kann? Stehe ich bei der Auslieferungsinspektion daneben und kann beurteilen, was der Händler da tatsächlich gemacht und geprüft hat und ob das den Regeln der Kunst nach KSR-Vorstellung entspricht? Wieso sollte ich mich in eine Mitverantwortung bringen und durch Unterschrift irgendwas bestätigen, was ich gar nicht kann - wenn dann drei Tage später die Alarmanlage und Pushnachrichten immer noch nicht funktionieren oder der Roller auch weiterhin das Internet nicht findet, ich aber blöd genug war, die Funktionsfähigkeit bei Auslieferung unterschrieben zu haben, dann soll ich mir künftig anhören: "das hätten sie aber bei der Übergabe bemängeln müssen."

Ich sage es mal ganz nett: was KSR und NIU unter sich ausmachen, das ist mir völlig egal, denn Verträge zu Lasten Dritter dürfen sie ja nun nicht abschließen. Meine Garantie mache ich bei meinem Händler geltend, wie der das dann bei KSR durchboxt, falls er keine Auslieferungsinspektion durchgezogen hat oder keine Unterschrift über 29 korrekt abgearbeitete Punkte von mir bekommt, kann mir recht egal sein. Wenn er sich von dem Laden übern Tisch ziehen lässt: tja, Pech für ihn.

Sorry, das klingt für mich wie "jetzt haben wir soviele Garantiefälle z.B. durch defekte oder bislang nie funktionierende FCUs, da müssen wir uns rausmogeln. Entweder lassen wir als KSR den Händler oder der Händler den Kunden blöd darstehen." Ich stelle mir das schön vor: der Spediteur kommt - und ich lasse ihn mit seinem LKW da stehen und solange auf die Unterschrift warten, bis ich in aller Ruhe alle (!) Funktionen des Rollers bzw. der Checkliste genüßlich geprüft habe. Und erst wenn ich damit fertig bin gibt es eine Unterschrift. Ein Spediteur, für den Zeit = Geld ist, wird bestimmt viel Verständnis dafür haben ...

Ich werde es voraussichtlich ja am Freitag erleben, was mir mein Händler da vorlegen wird und welche Unterschriften er mir abluchsen möchte. Aber ich werde weder meinen Händler (noch indirekt KSR) per Unterschrift entlasten.
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Re: NIU Auslieferinspektion neue Regeln seit 30. August 2019

Beitrag von kabee »

Darum geht es bei der PDI doch gar nicht. Es geht darum, dass der Händler mit seiner Unterschrift bestätigt die Punkte abgearbeitet zu haben. Du unterschreibst, dass du zu einem Datum das Fahrzeug übernommen hast. Wenn offensichtliche Mängel vorliegen, werden die ggf. vermerkt oder es findet keine Abnahme statt.

Was die Garantie betrifft: Die Bedingungen schreiben Hersteller und Importeur vor. Wenn die Spielregeln nicht eingehalten werden, kann man auf Kulanz hoffen oder muss damit leben, eben keine Garantie mehr zu haben. Der Händler muss dir lediglich eine Gewährleistung geben. Wenn er natürlich auf eigenes Risiko eine Garantie gibt... Naja, muss man selbst wissen.

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Re: NIU Auslieferinspektion neue Regeln seit 30. August 2019

Beitrag von blackblade »

Vielleicht kann ein Moderator, diese Info gut wahrnehmbar anheften. Das erscheint mir wichtig für Käufer.

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Re: NIU Auslieferinspektion neue Regeln seit 30. August 2019

Beitrag von ducatodriver »

kabee hat geschrieben:
Mo 2. Sep 2019, 17:22
Darum geht es bei der PDI doch gar nicht. Es geht darum, dass der Händler mit seiner Unterschrift bestätigt die Punkte abgearbeitet zu haben.
Hallo kabee,
du hast noch Hoffnung :D habe erst letzte Woche ein Fahrzeug (Anderer Hersteller) zur Inspektion (da ist die Überhabe-Inspektion schon länger vorgeschrieben) du ahnst es, keine Vin Aufkleber, keine Übergabe Inspektion abgestempelt unterschrieben.....
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Re: NIU Auslieferinspektion neue Regeln seit 30. August 2019

Beitrag von STW »

Vielleicht spreche ich ja fremdländisch ...
a) Es gibt 24 Monate gesetzliche Gewährleistung. Die ersten 6 Monate blabal, danach Beweislastumkehr. Gewährleistung mache ich gegenüber dem Händler geltend, denn der (und nur der) ist mein Vertragspartner. Das eigentlich Angenehme an der Beweislastumkehr: im Zweifelsfall entscheiden Gerichte für den Verbraucher. Ein Controller, der nach 7 Monaten defekt geht, ist nicht Stand der Technik und geht nicht gemäß allgemeiner Lebenserfahrung (und den Sachverständigen nach) so schnell kaputt, also ist davon auszugehen, dass der Mangel beim Kauf schon vorhanden war. Ansprechpartner und notfalls Gerichtsgegner ist mein Händler. Wie und was der mit KSR abmacht, ist mir völlig egal. Das ist nicht mein Vertragsverhältnis. Mangelhafte FCUs, bei denen allgemein der Austausch verweigert wurde oder, wenn die Kunden sich nicht ausreichend beschweren, weiterhin verweigert wird, sind ein Musterbeispiel für Importeure, die sich aus der Verantwortung stehlen wollen und die Händler dumm da stehen lassen. Monatelang dann auf Ersatzteile warten gäbe es bei mir auch nicht, erste Fristsetzung, zweite Fristsetzung, Rückabwicklung. Wenn KSR nicht genug Teile am Lager hat: das darf dann der Händler mit KSR abmachen, wenn es zur Rückgabe des Fahrzeugs kommt. Mich interessieren die Gründe nicht.
b) Beim Kauf habe ich mich auf die Niu-Webseite bezogen, da steht z,B, auf Akku 2 Jahre Garantie - und das steht da ohne Wenn und Aber und Einschränkungen oder Geschäftsbedingungen usw., da steht auch nichts von Auslieferungsinspektion oder irgendwelchen Kundenpflichten. Keine AGBs, nichts. Also sind jetzt, nach der Bestellannahme durch meinen Händler, alle "Nachschübe", die Niu oder KSR loslassen, nichtig für mich. Mich interessieren nur die Vertragsbedingungen meines Händlers.
c) Im Manual, wie es derzeit downloadbar ist, stehen alle Inspektionen ab 1000km gelistet. Aber keine Auslieferungsinspektion.

Nochmals: ich unterschreibe keinen Auslieferungsinspektionsnachweis, wo Dinge draufstehen, die ich als Laie gar nicht beurteilen kann. Ich weiß nicht, was eine LCU ist, ich will nicht wissen, was eine FCU ist oder ein BMS. Ich kenne auch die Steuergeräte in meinem Auto nicht beim Vornamen, das interessiert mich genauso wenig wie Firmwarestände irgendwelcher Steuergeräte. Ich bestätige dem Händler die Auslieferung eines Rollers mit dem bestellten und montiertem Zubehör. Und wenn ich schon um die 5K€ für einen 45er-Roller hinblättere, dann erwarte ich einfach nur, dass ich bei der Summe als Kunde von vorn bis hinten gepampert werde. Mich interessiert absolut nicht, ob irgendeine PDI (was soll das schon wieder sein?) 24 oder 29 Punkte enthält und welche das sind.

Wenn Du als Händler irgendwem irgendwas per Unterschrift bestätigen mußt, damit Dein Vertrag mit KSR "funktioniert", dann ist das für mich als Kunde eine Null-Information - Deine Vertragsverhältnisse und Pflichten gegenüber Deinem Lieferanten interessieren den Kunden gar nicht.
Wenn es jetzt in irgendeinem Forum heißt (was nicht mal ein halbwegs offizieller Kanal irgendeines Herstellers, Importeurs oder Händler ist), dass ich als Kunde irgendwas bestätigen soll: das erregt dann gleich den Verdacht, dass hier der Kunde verarscht werden soll, weil der ja irgendwas nicht unterschrieben hat, von dem er nichts wußte. Wenn der Kunde nicht darauf achtet, dass der Händler irgendwas macht, was er hätte gegenüber seinem Lieferanten hätte tun müssen, dann soll der Kunde künftig der Gearschte sein und seine Gewährleistung verlieren? Sorry, nein, so läuft das nicht.
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Re: NIU Auslieferinspektion neue Regeln seit 30. August 2019

Beitrag von kabee »

Ganz ruhig, scheinbar scheint dir der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht ganz bewusst zu sein. Es geht bei dieser Geschichte auch darum, dass einige Händler den NIU (oder auch die SOCO) von irgendwoher deutlich unter Preis verkauft haben, in ihrer Herstellerverpackung zum Kunden geschickt haben und sich im Fehlerfall gern auf die ortsansässigen Vertragshändler berufen haben. Das läuft so nicht mehr. Ein gewisser Teil der hier in diesem Forum und auch bei Facebook aufgelaufenen Beschwerden sind nämlich genau darauf zurückzuführen - oder auch darauf, dass der jeweilige Händler zwar gern verkauft hat, aber von der Technik null Plan hatte und sich nach dem Kauf lieber damit beschäftigt hat Serviceanfragen möglichst arbeitsneutral zu handhaben.
Du kannst dich beim Kauf übrigens gern auf die NIU-Website beziehen, letztlich maßgebend ist ob das dann wirksamer Bestandteil deines Kaufvertrags wird. Du hast ja selbst geschrieben, dass du einen Vertrag mit deinem Händler hast und nicht mit NIU.

Meine Info war nur als das gemeint, was ich da geschrieben habe. Da wir als Vertragspartner ja alle geschäftsfähig sind und es mir fern liegt irgendjemandem - speziell dir - Lebensweisheiten und konkrete Ratschläge zu geben, sind wir auch alle alt genug mit der Info etwas anzufangen oder bleiben zu lassen.

Mir persönlich ist es als Käufer irgendeines Produkts jedenfalls am liebsten, wenn der Verkäufer weiß, was er tut und ich nicht vorsorglich eine Rechtsschutzversicherung abschließen muss, damit ich bei Reklamationen zu meinem Recht komme. :roll:
ducatodriver hat geschrieben:
Mo 2. Sep 2019, 19:12
Hallo kabee,
du hast noch Hoffnung :D habe erst letzte Woche ein Fahrzeug (Anderer Hersteller) zur Inspektion (da ist die Überhabe-Inspektion schon länger vorgeschrieben) du ahnst es, keine Vin Aufkleber, keine Übergabe Inspektion abgestempelt unterschrieben.....
Achja, Super SOCO... ich bin doch milde überrascht, wie viele in meinem Umkreis letztes Jahr (natürlich von irgendwo und natürlich direkt aus der Holzkiste) eine SOCO gekauft haben und jetzt jammernd bei mir in der Tür stehen...

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Re: NIU Auslieferinspektion neue Regeln seit 30. August 2019

Beitrag von STW »

Kabee, sag doch einfach, dass wir als Kunden bei einem Vertragshändler besser aufgehoben sind als beim Kistenschieber. Das glaube ich Dir doch auch gerne, auch aus der eigenen Erfahrung heraus. Ich habe 11 Jahre lang einen Kistenschieber-Roller gefahren, mußte meine Ersatzteile in Taiwan bestellen und selbst verbauen (bis auf die Mechanik, die habe ich meinem Niu-Händler schon vor Jahren übergestülpt).
Der Grund des Kaufs bei einem Vertragshändler ist doch für mich, dass ich mich jetzt dort auf ein Rundum-Sorglospaket verlassen möchte. Ich weiß auch, dass ich die Kiste woanders mit 10-20% Ersparnis bekäme und möglicherweise dann die A-Karte habe, und genau darauf habe ich keinen Bock mehr. Ich möchte nicht mehr selbst basteln und Reparaturen hinterher laufen. Aber mich interessiert wirklich nicht die Bohne, ob mein Händler eine Auslieferungsinspektion macht oder machen muss, wie es KSR gerne hätte, solange alle Reparaturen und Gewährleistungsfälle bei ihm problemlos und zügig abgefrühstückt werden in der Form, wie ich mir das vorstelle.

Mein Händler ist bei Niu / KSR gelistet - ich gehe also mal davon aus, dass er dann auch entsprechend geschult und informiert ist und den Mindeststandards des Importeurs genügt. Die Anzahl der im Schaufenster stehenden bzw. in der Vergangenheit wechselnden Roller spricht dafür, dass dort schon einige über die Theke verkauft worden sind.Sollte er mir aber Probleme machen, dann sehe ich eine Mitschuld bei Niu / KSR, weil die bei Händlerauswahl dann nicht sorgfältig genug gewesen sind (manche Dinge sind aus meiner Sicht wichtiger als eine Mindestgröße für den Verkaufsraum ...).
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Tätigkeit: Elektroinstallateur, durch Wegeunfall Arbeitslos

Re: NIU Auslieferinspektion neue Regeln seit 30. August 2019

Beitrag von Alf »

Yeah, Stefan is back......

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Re: NIU Auslieferinspektion neue Regeln seit 30. August 2019

Beitrag von kabee »

STW hat geschrieben:
Mo 2. Sep 2019, 21:34
(manche Dinge sind aus meiner Sicht wichtiger als eine Mindestgröße für den Verkaufsraum ...).
Das sehe ich auch so, aber es ist halt nicht so leicht. Ich habe vor 18 Monaten mit NIU angefangenImporteur will verkaufen, Hersteller natürlich auch, aber sorgt sich auch ums Markenimage. Importeur muss Verkaufsziele erfüllen und Abnahme garantieren. Als NIU-Vertragshändler musst du bestimmte Vorgaben erfüllen und damit es wirtschaftlich überhaupt darzustellen ist brauchst du einen gewissen, für den allgemeinen Marktanteil von Elektrorollern recht hohen Durchsatz.

Als Importeur willst du die Händler vielleicht auch nicht zu allem zwingen, was du und was die Kunden für am besten erachten, weil das dann vielleicht kaum noch jemand machen will.

Es ist eine Gratwanderung. Irgendwie müssen da alle Seiten einen Weg finden. Dass serviceseitig jetzt die Anforderungen hochgezogen werden ist ganz gut. Ob es funktioniert, weiß man nicht. Wenn ich mir überlege wie groß die Zurückhaltung mit dem Diagnosegerät war... Das hat zu besten Zeiten keine 200€ gekostet. Trotzdem haben es viele nicht gekauft...

Schuld kann sich jeder auf die Fahnen schreiben. NIU ist komplett unerfahren, die gibt es erst seit 2013. Der erste Roller kam 2015 auf den Markt. Dafür läufts ganz ordentlich und die Quali ist toll. Und als Importeur mit jahrzehntelanger Erfahrung raufst du dir die Haare um den wilden Haufen im Zaum zu halten... Man muss halt auch aufpassen, dass jede Partei nicht den Spaß dran verliert und weiter Gas gibt.

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