@Lucky, da scheinst Du was zu verwechseln. Trinity beitet die (programmierbaren) Lingbo Controller natürlich mit Zulassung an. Die Version ohne Programmierbarkeit verfügt nicht über das nötige Interface am Controller. Ob diese auch von Lingbo (bzw. Proud Eagle) kommen, weiß ich nicht, nur sind sie nachträglich nicht aufrüstbar - zumindest war es bisher so, ob es noch der Status Quo ist kann Dir nur Trinity beantworten.
Leider verfüge ich „nur“ über den Jupiter, der standardmäßig mit programmierbaren Lingo Controller kommt, wohl weil es in dieser Leistungsklasse wohl keinen günstigeren Alternativanbieter gibt. Da konnte ich nur wählen, ob ich den Fahrstufenschalter mithaben möchte, der mir die Möglichkeit gibt, drei unterschiedliche Setups zu fahren. Bei den 45er Rollern von Trinity oder gar eine gedrosselte Version auf 25km/h kann man natürlich mit den programmierbaren Controllern „nachoptimieren“ und dabei die Grenze der erlaubten Maximalgeschwindigkeit überschreiten. Daher dürfte die Parametrisierung Bestandteil der Zulassung sein und ggf. im COC (Konformitätserklärung) vermerkt sein. Einer oberflächlichen Überprüfung dürfte abweichende Parameter stand halten, wenn man es nicht übertreibt, da alle Teile Original sind und Abweichungen nicht direkt sichtbar sind. Auf „der Rolle“ kann ruhig 50km/h angezeigt werden, schließlich ist so eine Messung ohne Fahrtwind, es gibt gewisse Tolleranzen und die darf man ruhig ausreizen, wenn die Möglichkeit gegeben ist. Bei höheren Geschwindigkeiten dürften die Kontrolleure skeptisch werden und eine technische Überprüfung anordnen. Spätestens wenn die mit einem Computer (oder Handheld, um zum Thema zurückzukehren) die Parameter auslesen und abgleichen dürfte so eine Manipulation auffallen.
Offiziell werden 10% Abweichung tolleriert. Das heißt, bei einem 45er Roller 49,5km/h per GPS ist das tollerierbare Maximum (ein genau gehender Tacho würde wegen der Rundung dann 50 km/h anzeigen). Beim 25 km/h Mofa wären das dann 27,5 km/h (angezeigt bei genau gehenden Tacho 28km/h).
Lucky hat geschrieben: ↑Di 8. Okt 2019, 16:25
Selbst wenn über den Roller ein LKW walzt, beweisen die Fragmente des Nicht-original Controllers dein Tuning.
Das mit dem Controller wechseln find ich richtig schlecht, ehrlich.
Wenn Du natürlich so blöd bist, nicht die Aufkleber mit der Seriennummer der Controller mit zu tauschen bist Du natürlich in so einem Fall angesch… So eine Untersuchung bei einem Unfall würde nur Erfolgen, wenn überhöhte Geschwindigkeit beim Roller als Unfallursache angenommen wird. Dann stellt sich die Frage, wie vertraut der Sachverständige mit der Elektromobilität ist. Natürlich sind die Controller gut am Rahmen verbunden. Wärend die Plastikteile der Verkleidung sicher bei einem Unfall „zerbröseln“, muß wirklich schon eine Dampfwalze über den Roller bügeln, damit der Controller „platt“ wird. Allerdings könnte er bei einem Unfall so geschädigt werden, das er nicht mehr funktioniert. Dann dürfte auch ein Auslesen der Parameter nicht mehr möglich sein. Kommt der Austauschcontroller von der gleichen Firma, wie der Originalcontroller, muß schon dedektivische Arbeit geleistet werden um so eine Tunigmaßnahme nachzuweisen. Auffällig wird es, wenn zusätzliche Dongle angebracht werden um z. B. die NIU Cloud weiter mit Daten zu füttern, oder ein zugeschalteter Parallelcontroller verbaut ist. Das sind so offensichtliche Tunigmaßnahmen, das es zumindest zu Rückfragen führt, ggf. auch beim Händler oder Importeur. Dann fliegt die Sache natürlich auf.
Es gibt aber auch andere Nachweismöglichkeiten, wie z. B. Bremsspuren. Die können auch den Nachweis einer zu hohen Geschwindigkeit erbringen. Aber sind wir mal ehrlich, bei einem Unfall ist ein Rollerfaher in der Regel eh' der Verlierer. Schlimmstenfalls mit dem Leben oder ein Weiterleben als Schwer(st)behinderter, im günstigsten Fall kommen alle von Roller runter, bervor er überrollt wird. Da wäre dann ein Nachweis einer Tunigmaßnahme und deswegen eine (Teil-)Schuldzuweisung mit Zahlungspflicht weil die Verkehrshaftpflichtversicherung dich in Regress nehmen möchte, nur noch das i-Tüpfelchen um eine Rückkehr zu einem gewohnten Leben endgültig zu begraben.
Die Grenzen des erlaubten Ausloten finde ich durchaus legitim und auch das technisch machbare (idealerweise auf Privatgrundstücken) für entsprechend risikofreudige Elektromobilisten auch. Natürlich würde ich auch gerne ein Diagnosegerät für den NIU in die Hand bekommen, mehrere hundert Euro is es mir aber nicht Wert, sofern ich nicht an entsprechende Dateien kommen kann oder idealerweise selber erstellen kann, die mir solche Experimente an einem aus der Garantie herausgefallenen NIU erlauben. Ist beim NIU halt nicht, beim Jupiter schon, also werde ich mich dort über die Möglichkeiten des Motorcontrollers auseinandersetzten.