NGT Tagfahrlicht ohne Abblendlicht!

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Schobbe69
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Re: NGT Tagfahrlicht ohne Abblendlicht!

Beitrag von Schobbe69 »

TKEDM hat geschrieben:
So 13. Okt 2019, 19:01
@Schobbe69

In einem Forum sollte man davon ausgehen, Reaktionen zu Beiträgen zu bekommen - positiv wie negativ. Dafür ist es da.

Erstmal: Ehrlich gemeinter Respekt dafür, dass du es technisch hinbekommen hast.

Es ist eine Sache, sein Fahrzeug so umzubauen, wie man es haben möchte. Kann und soll jeder gerne machen wie er will. Ob es sinnvoll ist, ist dann ebenfalls Ansichtssache.

Was ich persönlich allerdings sehr kritisch sehe ist, wenn man andere dazu mit so einem Beitrag motiviert es nachzumachen. Wie schon vorher ausführlich von jemandem erklärt, ist es schlicht verboten, so rumzufahren. In diesem Fall ist es natürlich harmlos, aber hier gibt es ja auch ganz andere "Anleitungen."

Über die Sinnhaftigkeit von Gesetzen kann man lang und breit diskutieren, aber sie sind nun mal da und damit hat man sich als Fahrer schlicht zu arrangieren. Wenn hier mal ein aufmerksamer Sheriff reinschaut, kann es schnell eng werden.

Ein negativer Kommentar dazu hat nix mit Hass oder Problemen zu tun - sieh sie einfach als Tipps zum Selbstschutz und zu etwas Verantwortungsbewusstsein gegenüber anderen Lesern hier ;)
Jeder kann es selbst entscheiden, was und ob er/sie es nachmacht. Ich habe es getan und ich stifte niemand zu einer Straftat an. Ich habe den Lichtstromkreis "schaltbar" gemacht. Weiter nichts. Weder an der Motorleistung noch der Bremsanlage gebastelt! Wenn man in einem Filmforum nen Film beschreibt, der Mord enthält, ist dann auch ne Aufforderung zu ner Straftat? Ich wollte lediglich einen bunt illustrierten Beitrag einreichen. Mehr nicht.
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Alf
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Re: NGT Tagfahrlicht ohne Abblendlicht!

Beitrag von Alf »

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chrispiac
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Re: NGT Tagfahrlicht ohne Abblendlicht!

Beitrag von chrispiac »

Mr.Eight hat geschrieben:
So 13. Okt 2019, 19:06
Leute, Bitte laßt dieses ständige gehacke um Recht und Ordnung. Wir reden hier über technische Möglichkeiten.
Jeder weiß es, der es hier liest und schreibt, was erlaubt ist und was nicht.
@Mr.Eight - ich finde es auch gut, wenn hier das technisch machbare diskutiert wird und beteilige mich gerne daran. Wenn es aber nicht rechtlich konform ist, sollte zumindest ein Hinweis erfolgen, idealerweise auch ob man sich im Bereich einer Ordnungswiedrigkeit oder Straftat bewegt.

Dies ist ein öffentliches Forum - zumindest kann man ohne Anmeldung in (fast) allen Bereichen mitlesen und das können auch Jugendliche oder Heranwachsende tun, die vielleicht noch nicht die entsprechende Erfahrung haben und ohne Überprüfung der Konsequenzen zur Tat schreiten.

Auch ich als halbwegs auf den Weg zum „Alten Hasen“ weiß nicht bei allen Anleitungen hier, in wieweit es erlaubt ist oder irgendwo aneckt. Daher halte ich zumindest einen Hinweis, wenn etwas offensichtlich nicht mit Recht einhergeht, nicht nur für legitim sondern für notwendig, damit jeder der die Anleitung folgt, zumindest die Chance hat einzuschätzen, mit welchen Konequenzen man rechnen muß, falls man sich mit der Rennleitung darüber auseinandersetzen muß.

Es macht halt schon einen Unterschied, ob man einfach nur verwarnt wird und gebeten wird es zurückzubauen, oder gleich der Roller sichergestellt, abgeschleppt, einem Gutachter vorgeführt usw. was sich gehörig summieren kann. Daher halte ich zumindest einen Hinweis dazu für richtig. Nur ellenlage „Moraldiskusionen“ in einem Technikthread würde ich gerne vermeiden - womit ich mit diesem Post offensichtlich selber (schon wieder) verstoße.


@Schobbe69, danke für diese Anleitung, die Du schön mit Bildern ausgeführt hast. Laß' Dich bitte nicht von diesen, meinem Beitrag oder anderen beeinflussen, ich sehe keinen Grund, das Du DIch in irgend einer Weise dafür rechtfertigen mußt und laß Dich bitte nicht entmutigen, weitere Beiträge dieser Art zu präsentieren auch wenn Du die rechtlichen Aspekte außen vor läßt, dafür sorgen schon Andere.

Danke auch an @Raudi, für die Link zum Bußgeldkatalog - da weiß man dann genau, womit man rechnen muß, falls man ohne entsprchende Zulassung nur mit der Tagfahrleuchte unterwegs ist

Ebenfalls ein herzliches Dankeschön an @Romiman, ich wußte nicht, inwieweit endlich die Gesetzgebung reagiert hat und Tagfahrleuchten an Motorädern erlaubt, für mich in diesem Thread - nach der Umbauanleitung - der erhellenste Beitrag, der mir persönlich einen Erkenntnisgewinn bringt. Es besteht also Hoffnung, das zukünftig auch Elektroroller mit Tagfahrleuchte kommen können, wenn sie entsprechend zugelassen sind –„R87-Kennung (ECE-R 7)“ – das tun die jetzige Tagfahrleuchte des NIUs wohl nicht, vielleicht aber in Zukunft.
Elektrostehroller:
DocGreen ESA5000/1919 (2019) | DocGreen EWA6000 (2020) | Elektropowerfun EPF-1 (2020)
Skotero Stepley, Bamox, Extreme XR (2021) - testet by https://electric-commuter.de/
Elektrostehroller Wizzard 2.5+ EKFV (2021)
Elektrostehroller NIU KQi3 Max (2022) - testet by https://electric-commuter.de/

Wir treffen uns… wieder (wenn die Erkältungszeit vorbei ist)!

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Mr.Eight
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Re: NGT Tagfahrlicht ohne Abblendlicht!

Beitrag von Mr.Eight »

chrispiac hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 10:38
Mr.Eight hat geschrieben:
So 13. Okt 2019, 19:06
Leute, Bitte laßt dieses ständige gehacke um Recht und Ordnung. Wir reden hier über technische Möglichkeiten.
Jeder weiß es, der es hier liest und schreibt, was erlaubt ist und was nicht.
@Mr.Eight - ich finde es auch gut, wenn hier das technisch machbare diskutiert wird und beteilige mich gerne daran. Wenn es aber nicht rechtlich konform ist, sollte zumindest ein Hinweis erfolgen, idealerweise auch ob man sich im Bereich einer Ordnungswiedrigkeit oder Straftat bewegt.
Chrispiac, ich bin ganz auf deiner Seite, das hier der einmalige Hinweis erlaubt und wichtig ist. Hier uferte es aber danach aus, das sich der TE rechtfertigen muß bis hin, das hier wieder Andeutungen über Bildung und sonst etwas geht. Daher habe ich den Hinweis stehen lassen und wurde vom TE auch gelesen. Gerade mußte ich wieder einen Beitrag entfernen, der nicht zum Thema paßte. Klärt solche Sachen bitte privat, bleibt bitte beim Thema.

Bitte auch bei anderen Beiträgen: Ein Hinweis auf die StVo ist richtig und wichtig, dann ist auch alles gesagt.

Damit sollte das hier wieder rund laufen.
Danke für Euer Verständnis.
Also wo sind wir bei dem Thema stehen geblieben? :mrgreen:
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