N-Pro + B196 zu N-GT machen?

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chrispeter_pdm
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Re: N-Pro + B196 zu N-GT machen?

Beitrag von chrispeter_pdm »

So, ich hole das Thema mal wieder hoch. Die KSR hat nicht grundsätzlich bei meiner ersten Mail die Umstellung abgelehnt, wenn sie auch nicht sonderlich begeistert war. Sie gab mir den Rat zum TÜV/DEKRA zu fahren und das zu klären.
Und das habe ich heute gemacht. Ich war bei der DEKRA und habe nachgefragt. Sie möchten von der KSR eine Bestätigung, dass für mein Fahrzeug die notwendigen Änderungen vorgenommen wurden und möchten auch wissen, welche Änderungen das waren. Dieses Schreiben muss sich explizit auf meine Fahrgestellnummer beziehen.
Und genau das habe ich nun der KSR zugemailt. Mal schauen, ob nun eine grundsätzliche Ablehnung kommt oder sie mir entgegen kommen. Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Gruß Chris
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chrispiac
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Re: N-Pro + B196 zu N-GT machen?

Beitrag von chrispiac »

guro hat geschrieben:
Do 9. Apr 2020, 11:20

(B196 ist der A1-Führerschein für B-Besitzer nach kurzer Theorie und Praxis in der Fahrschule ohne Prüfung; den echten A1 bekommt man nicht)
Doch, wenn man eine entsprechende Ausbildung in der Fahrschule macht, bekommt man auch den A1. Der ist wegen der vielen Pflichtstunden und den deutlich höheren Anzahl an Theoriestunden + Sehtest, + Erste Hilfe Kurs (zumindest Sofortmaßnahmen am Unfallort), + Theorie und Praxosprüfung deutlich teurer. Der B196 Schlüsseleintrag wird mit Kosten um 600€ von der Politik im Schnitt angenommen, ggf. noch ca. 30€ für einen neuen Führerschein (+ biometrischens Passbild) und max. 15jähriger Gültigkeit, danach muß man den sich ohne Prüfung neu ausstellen lassen.

Bei einem vollständigen A1 (mit internationaler Gültigkeit) muß man von den 3-4fachen Kosten ausgehen. Die max. 15 Jahre gelten auch hier.

Ich meine irgendwo gelesen zu haben, das NPro und NGT unterschiedliche Motorcontroller haben. Von den Abmaßen sind sie gleich, aber der NPro soll weniger Strom vertragen. Bei Gasgriff.com haben sie unterschiedliche Teilenummern:

NPro: NIU284 Controller N1SP, Herstellernummer: 10203074 (609,76€).
N-GT: NIU406 Controller N-GT, Herstellernummer: 10203064 (634,15€).

Ich gehe davon aus, das sich trotzdem ein NPro auf N-GT flashen läßt, dürfte aber in der Stromannahme begrenzter sein, als der N-GT. Wahscheinlich kommen sie vom gleichen Hersteller. Der Unterschied dürfte marginal sein, zumindest was die Motorcontroller angeht.
Anders könnte es mit der Geschwindigkeitsermittlung aussehen. Haben die N Pros nicht den gleichen Magneten am Vorderrad wie die N1S/NLite etc.? Das hat der N-GT nicht. In sofern könnten noch weitere, kleinere Unterschiede bestehen, die eine einfache Umschlüsselung von L1e auf L3e verhindert. Hier im Forum gab es einen anderen Thread, wo @kabee die Möglichkeit durchrechnete. Da kam er zu dem Ergebnis, das es wohl günstiger ist, den NPro zu verkaufen und einen neuen NGT zu erwerben, als die Kosten der Umschlüsselung zu tragen, da dazu andere Controller schon über 600€ kostet, dann Umbaukosten beim Händler die er gegenüber KSR bestätigen muß, Kosten für die neuen Papiere beim Hersteller in China ausgestellt und deren Bestätigung beim TÜV etc. pp.. Das summiet sich.

Ob sich inzwischen was an der Situation geändert hat, weiß ich nicht
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Wir treffen uns… wieder (wenn die Erkältungszeit vorbei ist)!

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Re: N-Pro + B196 zu N-GT machen?

Beitrag von guro »

@chrispeter_pdm
dann drück ich mal die daumen und hoffe das was rauskommt :)

@chrispiac
Was du initial schreibst ist der klassische A1 - den kann man natürlich immer machen, dann aber wie du schreibst mit hohen Kosten und vorallen - Theorie und Praxisprüfung!

Zum Controller: Für 600€ würde ich es ehrlich gesagt einfach riskieren das der in ein paar Jährchen abraucht. Ich denke wenn man nicht ständig Vollgas von 0-80 sprintet und auch nicht dauerhaft 100% Leistung will dann passt das schon.
Außerdem halte ich die Webseite nicht wirklich für vertrauenswürdig: Controller unter "N-Pro" als "N1S" Controller gelistet, Beschreibung ist ein "Sitzbankschloss" für den "M1 Pro" - :lol: :lol: :lol: Was jetzt? (s. Anhang)
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kabee
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Re: N-Pro + B196 zu N-GT machen?

Beitrag von kabee »

chrispeter_pdm hat geschrieben:
Mo 4. Mai 2020, 15:04
Und genau das habe ich nun der KSR zugemailt. Mal schauen, ob nun eine grundsätzliche Ablehnung kommt oder sie mir entgegen kommen. Ich halte Euch auf dem Laufenden.
KSR ist der Importeur, der für NIU den Kopf hinhält. KSR wird sich von NIU diese Dokumente ausstellen lassen (wollen). NIU macht das nicht. Im Rahmen der Einzelabnahme kannst du natürlich selbst bei TÜV/Dekra die Baugleichheit feststellen lassen. Aber auch das wird dir nicht gelingen, da beide Baureihen in zulassungsrelevanten Einzelheiten nicht baugleich sind. Die Homologationsanforderungen für die beiden Fahrzeugklassen sind unterschiedlich. Es gibt so gewisse Sachen, die sich nicht ändern indem man die Anzahl der Nachfragen erhöht. Und in die Nesseln mit der Eintragung setzt sich in Zeiten, in denen zurückgezogene Gutachten in einer Datenbank zum Abruf stehen, kein Prüfer mehr.
Tote Pferde reitet man nicht, bei KSR nicht und bei NIU auch nicht. Der NQi Pro wird weiter seine Berechtigung in der Fahrzeugklasse 45km/h haben, der NQi GT Pro wird durch die Varianten NQi GTS Sport und Pro abgelöst. Im Bereich >45km/h wird es in Deutschland keine neuen NIUs mit 12"-Rädern mehr geben. Schade ist das für die Wohnmobilisten, die in ihrer Heckgarage unter Umständen ein Platz- oder Verladeproblem haben.

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chrispeter_pdm
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Re: N-Pro + B196 zu N-GT machen?

Beitrag von chrispeter_pdm »

So, gestern kam nun die Aussage von KSR, die Eure und meine Vermutungen bestätigen. Ich habe hier nur die relevanten Informationen hinterlegt:

"...Leider liegt uns nicht vor, welche Bauteile (abgesehen von der Programmierung des FOC Controllers) zwischen NPro und NGT noch unterschiedlich sind.

Diese zwei Fahrzeugklassen haben eine ganz unterschiedliche Prüfanforderung bei der Erstellung der Homologationsunterlagen.

Somit kann von unserer Seite leider nicht bestätigt werden, welche fahrzeugspezifischen Änderungen hier gemacht wurden bzw. erforderlich sind.

Mfg"

Damit ist dann dieser Wunsch gestorben :cry:
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Re: N-Pro + B196 zu N-GT machen?

Beitrag von Mr.Eight »

HEy. Kopf hoch.
Das ist doch ein Erfolg.
Obwohl wir davon ausgingen, das alles irgendwie gleich ist, wissen wir jetzt das es doch nicht möglich ist und müssen uns nicht mit dem Gedanken plagen... ob man den Umbau wagt oder nicht, An der Stelle möchte ich dir Danke sagen, das du dich da so hinein gehängt hast und die Fragen vieler Pro Fahrer geklärt hast.
*Daumenhoch*
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Re: N-Pro + B196 zu N-GT machen?

Beitrag von kabee »

Ich möchte nochmal kurz darauf hinweisen, dass meine Aussage keine Vermutung war. Wir sind da schon länger dran, auch wenn sowas jetzt nicht gerade Top-Priorität genießt. Wenn ich behaupte, dass das nicht geht, dann hat das seinen Ursprung in der Auskunft desjenigen bei KSR, der das ggf. verantwortet oder in der Auskunft desjenigen bei NIU, der das entscheiden kann. Es gab von Anfang an bereits logische Gründe, die dem Ansinnen entgegenstanden, wie z. B. der Aufbau der Fahrgestellnummern.

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Re: N-Pro + B196 zu N-GT machen?

Beitrag von ABC123 »

Ganz doof gefragt:
All deinen Ergeiz in Ehren, aber als Vorreiter eine Lösung zu finden wird dich wohl viele Nerven und anschliessend Geld in noch unbekannter Höhe kosten.
Warum verkaufst du deine N-Pro nicht einfach, legst ggf. ein paar Scheine (hast dann ja was gespart) drauf und kaufst dir eine N-GT?
Früher gab es für Eintragungen bei Verbrennern den Freund eines Freundes der jemanden kennt der sich um den Papierkram kümmerte, Beziehungen sind halt Gold Wert.
Zum einen haben sich die Zeiten geändert, zum anderen traut sich anscheinend keiner der eigentlich zuständigen Stellen an dieses neue Thema heran.

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Re: N-Pro + B196 zu N-GT machen?

Beitrag von kabee »

Unabhängig von der wirtschaftlichen Vernunft ist das eigene Fahrzeug halt das eigene Fahrzeug. Man kennt es und weiß, dass es funktioniert. Der Sattel ist eingesessen, an den einen oder anderen Kratzer hat man sich gewöhnt. Der Rand am Spiegel hat ne unschöne Stelle, aber wenn’s weiter nichts ist... man hat die Akkus gut behandelt und beim Blick ins Forum bleibt das gute Gefühl, dass man von dem Wahnsinn hier verschont wurde.

Wenn man Gebraucht gegen Gebraucht tauscht ist das Obige natürlich viel präsenter. Beim Neukauf geht schon ein Batzen Geld verloren. Und ein ungutes Gefühl bleibt trotzdem.

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chrispeter_pdm
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Re: N-Pro + B196 zu N-GT machen?

Beitrag von chrispeter_pdm »

ABC123 hat geschrieben:
Mi 13. Mai 2020, 18:43
Ganz doof gefragt:
All deinen Ergeiz in Ehren, aber als Vorreiter eine Lösung zu finden wird dich wohl viele Nerven und anschliessend Geld in noch unbekannter Höhe kosten.
Warum verkaufst du deine N-Pro nicht einfach, legst ggf. ein paar Scheine (hast dann ja was gespart) drauf und kaufst dir eine N-GT?
Früher gab es für Eintragungen bei Verbrennern den Freund eines Freundes der jemanden kennt der sich um den Papierkram kümmerte, Beziehungen sind halt Gold Wert.
Zum einen haben sich die Zeiten geändert, zum anderen traut sich anscheinend keiner der eigentlich zuständigen Stellen an dieses neue Thema heran.
Das wollte ich auch nicht ausschließen, aber wie Kabee schon schrieb, ich bin mit meinem NPro zufrieden und dachte, ein Update ist kein so großes Problem. Aber nun ist es die rechtliche Seite, die das verhindert.
Und "einfach verkaufen" ist nicht so einfach, wie Du denkst. Irgendwie liegen die Dinger wie Blei, bisher gibt es keine Interessenten. Mittlerweile bin ich soweit, dass ich noch einen Monat warte und dann den Neukauf beerdige. Verschenken möchte ich den NPro nicht. Dann behalte ich ihn eben und verzichte auf die höhere Geschwindigkeit.
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