N-GT Schwere Mängel TÜV/§57a

cybergrisu
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N-GT Schwere Mängel TÜV/§57a

Beitrag von cybergrisu »

Ende letzter Woche habe ich meinen N-GT von 2019 nach den ersten drei Jahren zum ersten mal zur §57a Überprüfung (in D TÜV) gebracht und bin gleich mal durchgerasselt.
Der schwerste Mangel ist dass die ganze Gabel vorne wackelt, also zu viel Spiel hat. Evtl. das Lager der Lenkung!?
Weiters passt die Bremsflüssigkeit nicht mehr und der Fernlichtschalter arbeitet nicht mehr zuverlässig.

Ich sag mal Punkt 2 und 3 ist ok, aber das mit der Gabel vorne hat mich schon erschreckt, sowas darf nach ein paar tausend km noch nicht sein.

Hat irgendwer von euch einen Tipp ob man da selbst noch was checken soll oder richten kann oder ab in die Werkstatt damit?

techsoz
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Re: N-GT Schwere Mängel TÜV/§57a

Beitrag von techsoz »

Das Lager vorne muss ja auch beim n1s gerne mal nachgestellt werden, wusste nicht dass das beim ngt auch eine Schwachstelle ist... Ersatzteil falls defekt kostet 10euro

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Mr.Eight
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Re: N-GT Schwere Mängel TÜV/§57a

Beitrag von Mr.Eight »

Wie viel Kilometer hast du denn runter und hast du alle Inspektionen machen lassen? Ich hatte zum Tüv 8000km und keine Probleme.
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Goggl
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Re: N-GT Schwere Mängel TÜV/§57a

Beitrag von Goggl »

Na ja, dass nach drei Jahren mal der Steuerkopf nachgestellt und die Bremsflüssigkeit gewechselt werden sollte ist nachvollziehbar. Da hatte ich in der Vergangenheit mit teuren Qualitätsprodukten aus Westdeutschland oder Japan mehr Probleme.

cybergrisu
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Re: N-GT Schwere Mängel TÜV/§57a

Beitrag von cybergrisu »

Hab jetzt ca. 4.500km drauf, Service habe ich nur die ersten beiden kostenlosen nach einem halben Jahr und nach einem Jahr machen lassen. Nachdem da außer "Sichtkontolle" nicht viel gemacht und auch nie was gefunden wurde habe ich dann auf die weiteren Serviceintervalle verzichtet...

techsoz
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Re: N-GT Schwere Mängel TÜV/§57a

Beitrag von techsoz »

Bei meinem N1s wurde genau bei so einer Inspektion das Lenkkopflager nachgestellt (hat 35€ gekostet, zu den Inspektionskosten, die sind nicht immer kostenlos). Bremsflüssigkeit soll ja auch da alle 2 Jahre gewechselt werden...

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Re: N-GT Schwere Mängel TÜV/§57a

Beitrag von MEroller »

Nur so am Rande: Nur neue AUTOS müssen erstmals 3 Jahre nach Erstzulasung zur HU. Zweiräder leider schon nach 2 Jahren.
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Arctic63
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Re: N-GT Schwere Mängel TÜV/§57a

Beitrag von Arctic63 »

warum 3Jahre?
meiner musste nach 2Jahren zum TÜV.

Peter51
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Re: N-GT Schwere Mängel TÜV/§57a

Beitrag von Peter51 »

Neue Autos 3 Jahre. Neue Zweiräder 2 Jahre ;)
E-Max 90s von 2010 - Vmax>50km/h - km-Stand >11.400 - 4x Greensaver SP50-12 50Ah C20
E-Max 110s von 2010 - Vmax>50km/h - km-Stand >1.800 - 16x LiFePo4 CHL 40Ah
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Goggl
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Re: N-GT Schwere Mängel TÜV/§57a

Beitrag von Goggl »

In Deutschland ! Andere Länder andere ........

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