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Frage zur Zulassung

Verfasst: Mo 7. Jul 2025, 15:48
von TLandi
Moin,

meinen 500er NIU will ich durch meinen Vater und auch auf ihn zulassen. Wie ist das möglich, da das Ding ja mir gehört. Was muss ich ihm mitgeben an Vollmacht oder Überlassungs dings bums damit das geht? Denn auf der Rechnung steht ja mein Name. Kennt sich da jemand aus?

Grüße vom Andi

Re: Frage zur Zulassung

Verfasst: Mo 7. Jul 2025, 16:00
von Fasemann
Die lokale Zulassungstelle hat meist einen Merkzettel , aber Ausweis, Vollmacht, Kaufvertrag, COC und evB ist das mindeste

Re: Frage zur Zulassung

Verfasst: Mo 7. Jul 2025, 17:43
von Basti80
TLandi hat geschrieben:
Mo 7. Jul 2025, 15:48
Moin,

meinen 500er NIU will ich durch meinen Vater und auch auf ihn zulassen. Wie ist das möglich, da das Ding ja mir gehört. Was muss ich ihm mitgeben an Vollmacht oder Überlassungs dings bums damit das geht? Denn auf der Rechnung steht ja mein Name. Kennt sich da jemand aus?

Grüße vom Andi
Ich verstehe die Frage nicht. Wenn der Roller noch nie zugelassen wurde, kann Dein Vater den doch ganz normal auf sich zulassen? Es steht doch kein Name im Fahrzeugbrief vor der Zulassung. Wer den Roller gekauft hat, interessiert die Zulassungsstelle auch nicht. Rechtlich gesehen, gehört der Roller nach der Zulassung dann aber Deinem Vater. Nur das macht doch eh keinen Unterschied.

Gruß
Basti

Re: Frage zur Zulassung

Verfasst: Mo 7. Jul 2025, 21:28
von TLandi
Zur Zulassung muss der Kaufvertrag, oder Rechnung dabei sein die belegt, dass es das Eigentum ist. Bloß, der Papi steht ja nicht aufm Kaufvertrag.

Re: Frage zur Zulassung

Verfasst: Mo 7. Jul 2025, 22:08
von ichbinsnur
Einen Kaufvertrag musste ich noch nie vorlegen bei einer Erstzulassung.

Re: Frage zur Zulassung

Verfasst: Mo 7. Jul 2025, 22:11
von ichbinsnur
Rechtlich gesehen, gehört der Roller nach der Zulassung dann aber Deinem Vater.
Weshalb sollte er?

Re: Frage zur Zulassung

Verfasst: Mo 7. Jul 2025, 22:33
von Lara
ichbinsnur hat geschrieben:
Mo 7. Jul 2025, 22:08
Einen Kaufvertrag musste ich noch nie vorlegen bei einer Erstzulassung.
Ich habe heute meinen zugelassen, und musste die Rechnung vorzeigen.

Re: Frage zur Zulassung

Verfasst: Mo 7. Jul 2025, 22:35
von Lara
TLandi hat geschrieben:
Mo 7. Jul 2025, 15:48
Moin,

meinen 500er NIU will ich durch meinen Vater und auch auf ihn zulassen. Wie ist das möglich, da das Ding ja mir gehört. Was muss ich ihm mitgeben an Vollmacht oder Überlassungs dings bums damit das geht? Denn auf der Rechnung steht ja mein Name. Kennt sich da jemand aus?

Grüße vom Andi
Könnt ihr nicht einfach zusammen hingehen?

Re: Frage zur Zulassung

Verfasst: Mo 7. Jul 2025, 22:40
von Basti80
ichbinsnur hat geschrieben:
Mo 7. Jul 2025, 22:11
Rechtlich gesehen, gehört der Roller nach der Zulassung dann aber Deinem Vater.
Weshalb sollte er?
Ok, dann gehört er halt immer noch dem Sohn. Früher war's ja so, dass der Eigentümer derjenige ist, der den Fahrzeugbrief hat.

Ich muss aber auch ehrlich sagen, dass ich keinen Vorteil erkennen kann, wenn der Vater den Roller zulässt. Wegen der Versicherungsprämie? Oh man, wie viel kann das denn sein bei einem E-Roller.

Gruß
Basti

Re: Frage zur Zulassung

Verfasst: Di 8. Jul 2025, 01:28
von ichbinsnur
Für Leichtkrafträder gibt es keine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief).

Und selbst dann steht gleich im Kopf des Dokuments, dass es eben KEIN Eigentumsnachweis ist.