Die App des NIU

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gervais
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Re: Die App des NIU

Beitrag von gervais »

der Hersteller des Moduls beim M1 ist ublox
Sicher ? Ich habe da nur einen GPS Chip und Antenne von uBlox gesehen. Das könnte auch vom Hersteller des GSM Moduls dazugekauft sein. Die Frage die sich stellt ist, ob Fehler 67 erscheint, wenn keine GSM Verbindung besteht, bzw. keine valide Karte eingelegt/gelötet ist.. oder ob der Datenverkehr mit den NIU Server zwingend ist oder erkannt werden muß. Im letzteren Fall könnte man vielleicht versuchen, die gespeicherten Einwahldaten der Karte auszulesen.

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unfused
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Re: Die App des NIU

Beitrag von unfused »

Mir geht es primär darum, dass der Fehler verschwindet. Und wenn KSR, aus welchen Gründen auch immer, die Karte nicht aktiviert bekommt, ist eine Fremdkarte zumindest einen Versuch wert. Alternative wäre ja Fristsetzung und Rückgabe des Rollers. Dann wäre ich aber einige Wochen ohne Roller und danach ist Winter

chrispiac
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Re: Die App des NIU

Beitrag von chrispiac »

Hast Du denn kein Smartphone, auf den die App läuft, Schwierigkeiten bei der Registrierung/Freischaltung oder willst Du diese Funktion einfach nicht nutzen?
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unfused
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Re: Die App des NIU

Beitrag von unfused »

chrispiac hat geschrieben:
Mi 20. Sep 2017, 21:07
Hast Du denn kein Smartphone, auf den die App läuft, Schwierigkeiten bei der Registrierung/Freischaltung oder willst Du diese Funktion einfach nicht nutzen?
Der Roller wurde in der App am 14.09. ohne Schwierigkeiten eingebunden, Serien-, Fahrgestell- und Motornummern werden korrekt angezeigt. Die Funktion wäre ganz nett gewesen, aber nach einer Woche und 250 km für mich nicht mehr so interessant - weil sich eine Entwicklung seit Neuzustand eh nicht mehr abbilden lässt.

chrispiac
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Re: Die App des NIU

Beitrag von chrispiac »

Ach, Du meinst, das er jede Woche die Fahrstatistik löscht? Ja das ist wirklich bedauerllch. So lassen sich nicht mal die Wochen miteinander vergleichen. Wenn aber die App schon funktioniert hat und Du Dich aus verständlichen Gründen abgemeldet hast, kommt dann der Fehler 67 wieder? Das wäre wirklich nicht im Sinne des Erfinders.
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Re: Die App des NIU

Beitrag von chrispiac »

gervais hat geschrieben:
Mi 20. Sep 2017, 20:23
der Hersteller des Moduls beim M1 ist ublox
Sicher ? Ich habe da nur einen GPS Chip und Antenne von uBlox gesehen. Das könnte auch vom Hersteller des GSM Moduls dazugekauft sein.
Ich gehe mal davon aus, das GPS und GSM Modul eins sind, weil genau darin uBlox Marktfüher ist. Ich würde mich auch nicht wundern, wenn uBlox die Infrastruktur zum Auslesen der Daten oder gar das Datenmanagement übernimmt, auch das bieten sie an und NIU könnte sich auf sein Kerngeschäft (Roller entwickeln, bauen und sich um den Vertrieb kümmern) konzentrieren. Zudem ist uBlock Bosch Kooperationspartner. So könnte der Datenrückfluß von Profis aufbereitet (uBlox), ausgewertet (Bosch) und überarbeitet/korrigiert (NIU) werden. Der Nachteil dieser Lösung: Die Kommunikationswege sind lang und das firmenübergeifende Zusammenarbeiten muß erst erprobt werden und Bedarf sicherlich eines gewissen Vorlaufs. Profitieren könnten viele, nur Korrekturen für den Kunden bedürfen einer längeren Vorlaufzeit. NIU muß neben Marketing (das beherschen sie auf Weltklasseniveu), die Anpassung an die Zielmärkte usw. sich auch noch um den Informationsfluß der verschiedenen Partner kümmern (die ihnen aber viel lästige Arbeit abnehmen). Hinzu dürften ggf. sprachliche und kulturelle Probleme kommen - da kann es dann schon einmal länger dauern, bis eine korrigierte App beim Kunden landet.
gervais hat geschrieben:
Mi 20. Sep 2017, 20:23
Die Frage die sich stellt ist, ob Fehler 67 erscheint, wenn keine GSM Verbindung besteht, bzw. keine valide Karte eingelegt/gelötet ist.. oder ob der Datenverkehr mit den NIU Server zwingend ist oder erkannt werden muß. Im letzteren Fall könnte man vielleicht versuchen, die gespeicherten Einwahldaten der Karte auszulesen.
Ich gehe davon aus, dass das Verschlüsselt abläuft. Die anzuwählenden Nummern dürften in der SIM-Karte, die verschlüsselte Kommunikation (ggf. die Adressen der Server) über den GPS/GSM-Chip laufen. Andernfalls würde Datenschützer Sturm laufen. Datenschutz dürfte dann auch eine der wichtigsten Fragen sein: Ich habe den Kaufvertrag mit dem Händler nicht entnehmen können, das eine Teilnahme mit der App Pflicht ist. Dann müßte in Europa zumindest, die Option bestehen, die Funkverbindung stillzulegen und dabei darf dann auch nicht mehr der Fehler 67 im Display erscheinen. Insofen bin ich auf das verstreichen des 1. Jahres gespannt, wenn NIU/Bosch/uBlox - oder ein weiterer Dienstlester, der die App für NIU programmiert und vertreibt, anklopft und 42€ (oder die monatliche Abbuchung von 4€) erreichen möchte. Es muß ja möglich sein, mal vorübergehend darauf zu verzichten und es später ggf. wieder dazuzubuchen. Ich weiß nicht, seit wann NIU den N1S letztes Jahr in Europa verkauft, aber bald sollten die ersten Berichte, was passiert, wenn man sich dagegen entscheidet, eintreffen (und wer das Geld eintreibt).
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Re: Die App des NIU

Beitrag von gervais »

chrispiac hat geschrieben:
Do 21. Sep 2017, 18:28
..Ich würde mich auch nicht wundern, wenn uBlox die Infrastruktur zum Auslesen der Daten oder gar das Datenmanagement übernimmt, auch das bieten sie an
Nein. Wie ich mittlerweise weiß, benennt NIU selber Vodafone als Connectivity Partner.
Ich habe den Kaufvertrag mit dem Händler nicht entnehmen können, das eine Teilnahme mit der App Pflicht ist. Dann müßte in Europa zumindest, die Option bestehen, die Funkverbindung stillzulegen und dabei darf dann auch nicht mehr der Fehler 67 im Display erscheinen. Insofen bin ich auf das verstreichen des 1. Jahres gespannt,


Das ist wirklich ein wichtiger Aspekt. Ich glaube nicht, das NIU Zwangs SIM / Tracking durchsetzen kann und bin auch der Meinung, dass der Fehler 67,dessen Darstellung ja das Ablesen wesentlicher Daten zeitweilig unterdrückt, ein Mangel im Sinne der Gesetzgebung darstellt. Ob das aber andere E Roller Fahrer genauso stört wie uns ?

chrispiac
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Re: Die App des NIU

Beitrag von chrispiac »

gervais hat geschrieben:
Do 21. Sep 2017, 19:51
chrispiac hat geschrieben:
Do 21. Sep 2017, 18:28
..Ich würde mich auch nicht wundern, wenn uBlox die Infrastruktur zum Auslesen der Daten oder gar das Datenmanagement übernimmt, auch das bieten sie an
Nein. Wie ich mittlerweise weiß, benennt NIU selber Vodafone als Connectivity Partner.
Nun, das heißt nur, das Vodafone die SIM-Karten und somit ihr Mobilfunknetz zur Verfügung stellt (ublox betreibt selber kein Mobilfunknetz) Ob NIU selber den Auftrag an Vodafone gestellt hat oder ublox als Partner geht aus der Aussage ja nicht hervor. Ich denke eher, das auf ublox Servern die Daten der NIU-Fahrer landen und ublox NIU eine Software zur Verfügung stellt, um mit den erhobenen Daten qualitative Aussagen zu den Komponennten zu erstellen und um die Endkundenapp zu „füttern". Bosch als ublox und NIU Partner dürfte dann ebenso eine Software zur Verbesserung ihrer im NIU verwendeten Produkte erhalten und wahrscheinlich für ihre Komponenten entsprechende verbesserte Steuersoftware NIU zur Verfügung stellen. NIU kann dann die Software testen, Vorschläge zur Anpassung geben etc. bis es dann eine Freigabe der Steuersoftware durch NIU gibt, dann erfolgt (in den Fällen des M1/M1 Pro) der Rollout über die Server von ublox. Bei den N1S efolgt die Softwareeinspielung bei den Händlern, spätestens beim nächsten Inspektionstermin. Oder wüßtest Du, warum ein Elektroroller sonnst alle 1/2 Jahr oder 3000 Fahrkilometer (je nachdem, was zuerst zutrifft) zur Inspektion soll (außer den Partnerwerkstätten die Taschen zu füllen und so am Leben zu erhalten)? 1x jährlich oder alle 4000 bis 5000 km würde ich, sofern keine eigenbehebbaren Fehler auftreten, hätte ich, nach einer Erstinspektion nach 300 bis 500 km, erwartet. Nun gut, in der Garantiezeit werde ich mich fügen…

Natürlich betreibt auch NIU eigene Server, für die Kundendatenbank, zur Programmierung, Pflege der App, zum Rollout neuer (Steuer-)Software an die Disributoren etc.
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Re: Die App des NIU

Beitrag von gervais »

Bosch als ublox und NIU Partner dürfte dann ebenso eine Software zur Verbesserung ihrer im NIU verwendeten Produkte erhalten und wahrscheinlich für ihre Komponenten entsprechende verbesserte Steuersoftware NIU zur Verfügung stellen. NIU kann dann die Software testen, Vorschläge zur Anpassung geben etc. bis es dann eine Freigabe der Steuersoftware durch NIU gibt, dann erfolgt (in den Fällen des M1/M1 Pro) der Rollout über die Server von ublox.

Wo hast Du das mit den U-Blox Servern und der Einbindung von BOSCH her ? Quelle ?

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Re: Die App des NIU

Beitrag von chrispiac »

gervais hat geschrieben:
Do 21. Sep 2017, 20:49
Bosch als ublox und NIU Partner dürfte dann ebenso eine Software zur Verbesserung ihrer im NIU verwendeten Produkte erhalten und wahrscheinlich für ihre Komponenten entsprechende verbesserte Steuersoftware NIU zur Verfügung stellen. NIU kann dann die Software testen, Vorschläge zur Anpassung geben etc. bis es dann eine Freigabe der Steuersoftware durch NIU gibt, dann erfolgt (in den Fällen des M1/M1 Pro) der Rollout über die Server von ublox.

Wo hast Du das mit den U-Blox Servern und der Einbindung von BOSCH her ? Quelle ?
Recht einfach. Das u-Blox mit BOSCH kooperiert kannst Du deren Homepage entnehmen (https://www.u-blox.com/de). Deren Produkte und was sie Können ist ebenso dort ersichtlich. Das u-Blox so etwas anbietet, weiß ich von einem lokalen Elektrofahrzeughersteller, der ebenfalls diesen Service anstrebt. Bosch ist auch dort der Motorlieferant. Die Idee dahinter ist Industrie 4.0: Jeder Beteilligter konzentriert sich auf seine Kernkompetenz. So kauft man sich das nötige „Know How" zu, ohne das man eigene teure und schwer zu rekrutierende Ingenieure anwerben muß. Damit bleibt das Endprodukt kalkulierbar und günstig und falls sich die Anforderungen ändern, muß man keine Leute vor die Tür setzten (oder in Deutschland gar weiter beschäftigen).
Ich werde das die Daten zunächt auf u-blox Servern landen wahrscheinlich bald selber beweisen können, das Ergebnis wird aber allenfalls per PN gehen, da das Vorgehen als „Reverse Engineering“ interpretiert werden könnte ich es auch nicht alleine kann (muß selber Know How „dazumieten“ ;) )und ich möchte nicht die Garantie auf meinen NIU verlieren!
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