Re: N1s Pro importieren
Verfasst: Di 13. Mär 2018, 12:39
Ja ja, das Problem mit der rechten Hand, die immer voll aufdrehen will
#emobilisieren
https://www.elektroroller-forum.de/
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Macht der Gewohnheit! Wenn man nur den Fahrtwind als Indiz für die Geschwindigkeit hat, wenn man Elektroroller fährt (und nicht auf den Tacho blickt) würde man nach so einer Umrüstung zunächst gewohheitsmäßig „kräftig rechts drehen“. Bei den Vespas die ich bisher gefahren bin, konnte ich von eingelgten Gang und Drehzahl des Motors auf die Geschwindigkeit schließen. Das funktioniert beim NIU nicht. Insofern versuche ich mir anzugewöhnen, in Tempo-30-Zonen im Modus 2 zu fahren (um die zugelassene Geschwindigkeit nicht allzusehr zu überschreiten). Zum Glück bin ich dort in noch keine Geschwindigkeitsmessung geraten, wenn ich das mal vergessen habe.
Zu diesem Punkt hab ich auch nochmal nachgefragt, die N1S version hier hat ebenfalls einen Akku mit 29 ah. Im Coc Dokument steht auch unten an: Fiscal Power or national code numbers L1EBN...Vermute ich also mal, dass die Zulassung fuer ein L1e Fahrzeug gedacht ist.chrispiac hat geschrieben: ↑Di 18. Sep 2018, 12:39Hallo lyraw/Magdalena,
willkommen bei den Elektrorollern im Forum.
ich verstehe zwar auch nicht, warum NIUs in Shanghai illegal sein sollten, ich vermute aber mal, das bezieht sich auf die Exportversion mit einem gültigen COC, da dieser nicht für den Zielmarkt China bestimmt ist.
Sicher gibt es den N1S auch in China, als „N1 Sport“ (wofür das „S“ im Namen ja steht) und mit einen abweichenden Akku mit 26Ah statt 29Ah, wie die Exportversion. Der N1Pro hat einen stärkeren Motor und kapazitätsreicheren Akku mit 35Ah und wird bei 45km/h nicht abgeregelt (sofern ich es richtig verstanden habe).
Insofern sehe ich eine ganze reihe Hürden um einen N1Pro legal in Europa zu fahren und wenn NIU dahinterkommt, könnten sie den sogar hier unbrauchbar machen.
Aber der Reihe nach:
Zunächst müßtest Du den NIU nach Europa tansportieren, einführen und dafür die entsprechenden Import- und Einfuhrumsatzsteuer zahlen und dann eine Einzelabnahme beim TÜV machen. Selbst falls Du ein COC eines Vergleichsfarzeugs vorlegst, die Anforderungen sind in Europa anders und da NIU z. B. Bremsen von verschiedenen Vorlieferanten bezieht (und auch schon mal ändert), müßte trotzdem eine Komplettabnahme erfolgen, was wohl sehr teuer ist. Dann müßte überprüft werden, ob der NIU überhaupt als L1e-Fahrzeug (Kleinkraftrad) zulassungsfähig ist, da es mit den verbauten Controller wohl nicht bei 45km/h abgeregelt wird. Für L3e (Leichtkraftrad) mit Zulassung und alle 2 Jahre technische Untersuchungsprüfung gelten verschärfte Regeln, so das Du nachrüsten müßtest (Kombibremse, größere Rückspiegel,Tagesfahrleuchte usw.).
Hinzu kommt, das die NIU Händler hier keine Unterstützung geben dürften. Wenn die die Seriennummer zur Überprüfung in ihr System eingeben und NIU so mitbekommen könnte, das ein Roller für den Chinesischen Zielmarkt in Europa unterwegs ist, könnten sie den Akku, den Motorcontroller und die ECU sperren, womit der NIU nicht mehr brauchbar wäre. Aus dem gleichen Grund dürfte die NIU App mit dem Modell in Europa nicht nutzbar sein.
Im Prinzip gibst Du dann viel Geld für ein Experiment aus, dessen Nutzen zweifelhaft ist.