Niu M+

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chris_emop
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Re: Niu M+

Beitrag von chris_emop »

chrispiac hat geschrieben:
Mi 13. Jun 2018, 22:02
Falls Du wirklich auf Mofa mit 25km/h umrüstest, müssen diese Fußrasten entfernt werden, da das Mitnehmen einer weiteren Person auf einem Mofa verboten ist (zumindest in Deutschland).
Das ist wohl nicht mehr so ganz aktuell, siehe: http://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/aus ... laubt.html
Da ich das aber auch nicht so richtig geglaubt habe, habe ich vor kurzem einen Händler, der gerade eine N1S als Mofa auf 25 km/h gedrosselt (https://suchen.mobile.de/fahrzeuge/deta ... =256527717 anbietet, konkret danach gefragt, was denn nun in den Papieren steht, 1 oder 2 Sitzplätze?
Die Antwort kam schnell und lautete klipp und klar in großen Buchstaben: „BEI UNSEREM LAGERFAHRZEUG ALS MOFA SIND 2 SITZPLÄTZE EINGETRAGEN“.
Da scheint sich also tatsächlich bei neueren Fahrzeugen etwas zu tun. Und da der Junior vor ein paar Tagen gerade 15 geworden ist, bin ich gespannt, ob es das bei der U dann in den nächsten Wochen auch gibt ...
Viele Grüße
Christoph

chrispiac
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Re: Niu M+

Beitrag von chrispiac »

Ach das ist ja gut, das Fußrasten bleiben können und nicht mehr diese Mofataschen montiert werden müssen! Auch wenn nur eine Person fahren darf. Endlich mal eine gute Entwicklung. Danke für den Link @chris_emop/Christoph
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chris_emop
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Re: Niu M+

Beitrag von chris_emop »

chrispiac hat geschrieben:
Do 14. Jun 2018, 12:39
Auch wenn nur eine Person fahren darf.
Warum sollte nur eine Person fahren dürfen, wenn zwei Sitzplätze eingetragen sind und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird?
Habe ich da irgendetwas übersehen? Dann wäre es nämlich für uns schon wieder uninteressant.

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Fotomanni
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Re: Niu M+

Beitrag von Fotomanni »

chris_emop hat geschrieben:
Do 14. Jun 2018, 13:58
Habe ich da irgendetwas übersehen? Dann wäre es nämlich für uns schon wieder uninteressant.
Ist schon richtig, es darf eine zweite Person mitgenommen werden. Es gab 2013 eine Anpassung an europäisches Recht seit dem ist das "mit einem Sitzplatz" gestrichen. Es kommt jetzt nur noch auf die Geschwindigkeit bis 25kmh an. Und es müssen weniger als 50ccm Hubraum sein. Aber damit haben wir ja eher weniger Probleme. :lol: :lol: :lol:
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Manfred

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vsm
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Re: Niu M+

Beitrag von vsm »

Lt. BMVI darf eine erwachsene Person mitgenommen werden.

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Re: Niu M+

Beitrag von chrispiac »

Oh Mann, das kommt davon, wenn man nicht Zuende liest:
…Auf eine entsprechende Anfrage der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. erklärte das BMVI, dass die Mitnahme einer erwachsenen Person auf zweisitzigen Kraftfahrzeugen im Sinne von § 4 Absatz 1 Nr. 1b FeV (zwei- und dreirädrig, gedrosselt auf 25 km/h) erlaubt ist.
Quelle: Siehe ersten Link von @chris_emop weiter oben im Thread.

Demnach ist es auch in Deutschland erlaubt auf einem Mofa eine zweite Person mitzunehmen, wenn die nötigen Vorrichtungen für einen Sozius vorhanden sind.

Das U Model ist aber - soweit ich weiß - nur für eine Person (ggf. + Kindersitz) ausgelegt.
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Re: Niu M+

Beitrag von chrispiac »

vsm hat geschrieben:
Do 14. Jun 2018, 15:03
Lt. BMVI darf eine erwachsene Person mitgenommen werden.
Wobei da auch wieder die Fahrradregeln greifen dürften, das mit einer enstprechenden Vorrichtung auch Kinder bis 7 Jahren mitgeführt werden dürfen (ähnliche Regelung wie bei Anhängern, wo Mofas wie Fahrräder gewertet werden).
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Re: Niu M+

Beitrag von chris_emop »

chrispiac hat geschrieben:
Do 14. Jun 2018, 15:07
Das U Model ist aber - soweit ich weiß - nur für eine Person (ggf. + Kindersitz) ausgelegt.
Bei KSR gibt es ein Foto mit zwei Personen auf der U: http://www.ksr-group.com/index.php/imag ... es_de.html
Also wird es sie wohl – auch – zweisitzig geben.
Was mich nur etwas wundert, wenn die zwei Personen inzwischen auf gedrosselten Mofa-Versionen möglich sind, warum wird das nirgendwo bei entsprechenden Angeboten erwähnt und beworben? Scheint mir irgendwie doch eine gewisse Grauzone zu sein.

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Re: Niu M+

Beitrag von chrispiac »

Dann müßten sie aber ein Model speziell für Europa bauen, mit zusätzlichen Fußrasten. Ich habe im chinesischen NIU Store eine Auflage für den Gepäckträger als Notsitz gesehen. Das dürfte in Europa ohne eigene Fußrasten nicht zulassungsfähig sein. Allenfalls ein Kindersitz halte ich für möglich.
https://www.niu.com/en/u-series/specs/
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Re: Niu M+

Beitrag von vsm »

Sind denn Fußrasten überhaupt explizit vorgeschrieben? Der unu ist ja auch für zwei Personen zugelassen und hat keine...

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