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Re: Garantiebedingung: Alle Radlager nach 18 Monaten oder 7000km wechseln lassen?

Verfasst: Do 28. Jun 2018, 16:50
von vsm
Ich würde auch ganz explizit noch fragen, ob das Nicht-Wechseln bei besagter Inspektion zum Garantieverlust führen würde. Wenn sie Nein sagen, kannst Du die Antwort der Werkstatt so vorlegen und trotz Inspektion auf den Wechsel verzichten.

Re: Garantiebedingung: Alle Radlager nach 18 Monaten oder 7000km wechseln lassen?

Verfasst: Do 28. Jun 2018, 17:44
von Wasted
Ein Fahrzeug, bei dem alle 1-2 Jahre die Radlager ausgetauscht werden müssen, ist einfach eine Fehlkonstruktion. Die Auskunft das dies aufgrund von "vielen Erfahrungswerten" nötig ist, lässt böses erahnen.

Re: Garantiebedingung: Alle Radlager nach 18 Monaten oder 7000km wechseln lassen?

Verfasst: Do 28. Jun 2018, 17:45
von MEroller
Wenn man bedenkt, dass die Radlager in meinem vR one gerade mal zwischen 3000 und 4000km bis zum katastrophalen Ableben halten sprechen 7000km für eine etwas gescheitere Auslegung der Lagerung :lol:

Re: Garantiebedingung: Alle Radlager nach 18 Monaten oder 7000km wechseln lassen?

Verfasst: Fr 29. Jun 2018, 10:13
von Wolfes
So Kinners, anbei die weitergehende Antwort von Niu. Damit können wir wohl alle sehr gut leben! :)
Sehr geehrter Herr Wolfes

Hier liegt kein Druckfehler vor, NIU hat diese Änderung vorgenommen, da sich bei zunehmendem Verschleiß eines Radlagers der Rollwiederstand erhöhen kann. Dadurch kann die Reichweite des Fahrzeuges abnehmen und daher empfiehlt hier NIU, einen vorzeiten Tausch der Radlager.

Aus rein technischer Sicht und aus Sicherheitsgründen spricht allerdings nichts dagegen, das Radlager erst dann zu ersetzten, wenn ein merkbarer Schaden vorliegt, so wie in der Automobilbrache üblich.

Im Punkt Garantie hat dies jeglich auf den Punkt Radlager einen Einfluss. Also wenn Sie bei den Inspektionen auf den Tausch der Lager verzichten, erlischt die Garantie für eventuelle Radlagerschäden oder darauf zurückzuführende Mängel. Alle anderen Punkte am Roller bleiben jedoch von der Garantie gedeckt – vorausgesetzt natürlich, alle anderen Punkte der Inspektion wurden durchgeführt.

Vielen Dank

Re: Garantiebedingung: Alle Radlager nach 18 Monaten oder 7000km wechseln lassen?

Verfasst: Fr 29. Jun 2018, 10:37
von achim
Die Antwort entbehrt trotzdem jeder technischen Grundlage.
Ist ein Radlager so defekt dass sich der Rollwiderstand in einem Maße erhöht dass dadurch die Reichweite vermindert wird, dann dauert es bis zum totalen Crash nur wenige Kilometer.
Wo soll die Energie, die die Reichweite mindert, denn hin? Natürlich ins Lager in Form von Wärme, bzw. spanabhebender Arbeit.
Bei der sonstigen Qualität des Niu ist schwer vorstellbar dass hier dermaßen minderwertige Lager verbaut wurden.
Denke eher dass da irgendein Schreiberling Unsinn verzapft hat.

Gruß,
Achim

Re: Garantiebedingung: Alle Radlager nach 18 Monaten oder 7000km wechseln lassen?

Verfasst: Fr 29. Jun 2018, 22:17
von derwok
Wolfes hat geschrieben:
Fr 29. Jun 2018, 10:13
So Kinners, anbei die weitergehende Antwort von Niu. Damit können wir wohl alle sehr gut leben! :)
Hey Wolfes!
Vielen Dank für die Klärung.
Ich finde das Thema zwar auch merkwürdig (wie Achim schreibt: das wirft ein schlechtes Licht auf die Radlager Qualität)... aber mit der Aussage von NIU kann ich erstmal leben.
Kurze Frage noch: hast Du direkt mit NIU geredet oder mit KSG? (Ich weiß: du schreibst "Niu" - aber mich wundert, dass NIU in deutsch antwortet).

Grüße: WOK

Re: Garantiebedingung: Alle Radlager nach 18 Monaten oder 7000km wechseln lassen?

Verfasst: Fr 29. Jun 2018, 22:47
von el bosso
Da es sich um wartungsfreie Lager handelt, finde ich die Aussage des Sprechers absolut nachvollziehbar.
Auch ein abgedichtetes Lager kann keinen hundertprozentigen Schutz gegen Schmutzein-/ und Schmiermittelaustritt sicherstellen.
Also verliert das Lager mit der Zeit, unvermeidlich seine Gleitfähigkeit, dazu kann durch Verschleiß ein erhöhtes Spiel kommen, das möglicherweise Auswirkungen auf Bereiche der Fahrstabilität, wie den Geradeauslauf haben kann.
Allerdings denke ich, dass der Verschleiß weniger im Verhältnis zum Kilometerstand als zum Einsatzbereich steht.
Steht in der Anleitung nicht auch was wie, in staubigen Umgebungen sind die Wartungsintervalle dementsprechend kürzer.
Macht also auch nen Unterschied, ob man vordergründig Unmassen von Feinstaub aufwirbelt oder in Kleinkäckersdorf übern Markt zum Bäcker trudelt.
Oder ob man auch bei nasser Straße fährt oder in der kalten Jahreszeit und wie die Pflege gehandhabt wird.

Dass die Qualität so schlecht ist glaub ich nicht, eher dass die Roller in China im Alltag sehr hart eingenommen werden.

Re: Garantiebedingung: Alle Radlager nach 18 Monaten oder 7000km wechseln lassen?

Verfasst: Di 14. Jan 2020, 14:31
von GLIWICE
Das Thema ist ja schon recht alt. Aber.
Mittlwerile wissen wir ja das es sich in keinster Weise um einen Schreibfehler gehandelt hat, sondern bei jedem der neueren Roller exact so wieder gefordert wird. Lediglich die erste Inspektion ist von 500km auf 1000km angestiegen.

Viele hier sind ja auch schon bei über 18Monaten und über 7000km.

Daher die Frage, hat jemand tatsächlich die Lager tauschen lassen? Was hat das gekostet? Waren an den Lagern Abnutzungsspuren zu erkennen?
Oder hat sogar jemand das Lager tauschen lassen müssen, weil es defekt war? und wenn ja. Bei welchem Kilometerstand?

Re: Garantiebedingung: Alle Radlager nach 18 Monaten oder 7000km wechseln lassen?

Verfasst: Di 14. Jan 2020, 16:45
von Bergziege
mir hat bei der 7k km-Wartung die Werkstatt gesagt, dass sie das Lager nicht wechseln würden, weil es, auch nach Absprache mit KSR (!), absolut unnötig sei.

Re: Garantiebedingung: Alle Radlager nach 18 Monaten oder 7000km wechseln lassen?

Verfasst: Di 14. Jan 2020, 17:39
von AkkuSchrauber
Bergziege hat geschrieben:
Di 14. Jan 2020, 16:45
mir hat bei der 7k km-Wartung die Werkstatt gesagt, dass sie das Lager nicht wechseln würden, weil es, auch nach Absprache mit KSR (!), absolut unnötig sei.
wäre denn zeitlich der At des Lagers in irgend einer Form Gewährleistungs oder Garantierelevant gewesen? Wenn das Lager vor Ablauf der Garantie oder Gewährleistung auseinander bricht wird eine Nachbesserung doch wohl nicht von der km Beschränkung ausgehebelt, oder?
ich wäre sonst direkt versucht da eine Kostenübernahme per Anwalt durchzusetzen!