FAZ: E-Autobatterien immer günstiger

obstler
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Re: FAZ: E-Autobatterien immer günstiger

Beitrag von obstler »

etwashoo hat geschrieben:
Do 2. Aug 2018, 22:13
Hast du diesen Kommentar gesehen?:
http://www.myniu.org/making-the-n1s-faster/#comment-251

Das ist der einzige interessante Kommentar im Thread. Die andere Dinge funktionieren in Europa nicht
Ja, der Kommentar ist von mir ;)

Ich suche immer wieder online, aber mit den automatischen Uebersetzungen aus dem chinesischem ist das nicht immer so wirklich einfach. Gibt eben diesen, und noch ein paar andere die "Pre Sale 18 Model V3" anbieten. Aber ohne Erfahrungsberichte ob das bei uns wirklich funktioniert ist das ein teures Unterfangen...

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Re: FAZ: E-Autobatterien immer günstiger

Beitrag von Student »

Die Chinesen haben angefangen Nachbauten der Akkus für N1S zu machen.

https://www.ebuy7.com/item/ecjdagejdhjh

Es sieht zwar komisch aus ist aber billiger als bei NIU.
30Ah kosten "nur" 440€.
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chrispiac
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Re: FAZ: E-Autobatterien immer günstiger

Beitrag von chrispiac »

Student hat geschrieben:
Do 16. Aug 2018, 23:37
[…]
Es sieht zwar komisch aus ist aber billiger als bei NIU.
30Ah kosten "nur" 440€.
… und entspricht nicht den RoHS-Richtlinien und darf nicht auf den Europäischen Markt eingeführt werden. Das heißt, wenn der Zoll aufpasst, muß nicht nur Zoll und Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden, sondern auch noch die Entsorgungskosten und eine saftige Strafe für den Versuch ein nicht zugelassenes Produkt einzuführen. Im schlimmsten Fall also viel Geld für nichts!
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Re: FAZ: E-Autobatterien immer günstiger

Beitrag von Fotomanni »

chrispiac hat geschrieben:
Mo 20. Aug 2018, 16:53
Das heißt, wenn der Zoll aufpasst, muß nicht nur Zoll und Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden,
Sollte der Zoll bei Gefahrgut nicht immer aufpassen?
Viele Grüße vom Rand der Welt
Manfred

(Der Rand der Welt ist mitten in Hessen 10km vom geografischen Mittelpunkt der Eu entfernt)

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Re: FAZ: E-Autobatterien immer günstiger

Beitrag von Alf »

… und entspricht nicht den RoHS-Richtlinien und darf nicht auf den Europäischen Markt eingeführt werden. Das heißt, wenn der Zoll aufpasst, muß nicht nur Zoll und Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden, sondern auch noch die Entsorgungskosten und eine saftige Strafe für den Versuch ein nicht zugelassenes Produkt einzuführen. Im schlimmsten Fall also viel Geld für nichts!
Genau so ist das. Kann für manchen eine teure Falle werden, aber jeder ist für sich selbst verantwortlich, weil der " mündige, lach " Bürger das so will.
Zuletzt geändert von Alf am Mo 20. Aug 2018, 17:18, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: FAZ: E-Autobatterien immer günstiger

Beitrag von chrispiac »

Fotomanni hat geschrieben:
Mo 20. Aug 2018, 16:58
chrispiac hat geschrieben:
Mo 20. Aug 2018, 16:53
Das heißt, wenn der Zoll aufpasst, muß nicht nur Zoll und Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden,
Sollte der Zoll bei Gefahrgut nicht immer aufpassen?
Dafür haben sie nicht das Personal. Bei Gefahrgut wird noch eher hingesehen. Wenn dann aber ein ganzer Container mit Akkus kommt, nehmen sie vielleicht ein oder zwei zur Stichprobe und winken den Rest durch. Das hängt auch von EU Land zu EU Land ab und auch über welchen Weg (Land, Luft, See) die Ware kommt.
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Re: FAZ: E-Autobatterien immer günstiger

Beitrag von vsm »

chrispiac hat geschrieben:
Mo 20. Aug 2018, 16:53
[...]
… und entspricht nicht den RoHS-Richtlinien und darf nicht auf den Europäischen Markt eingeführt werden. Das heißt, wenn der Zoll aufpasst, muß nicht nur Zoll und Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden, sondern auch noch die Entsorgungskosten und eine saftige Strafe für den Versuch ein nicht zugelassenes Produkt einzuführen. Im schlimmsten Fall also viel Geld für nichts!
Woher stammt diese Information? Mir wurde auch schon die Einfuhr in China per Internet bestellter und per Post gelieferter Waren mangels CE-Kennzeichnung verweigert, ich konnte aber durch eine Unterschrift die Ware an den Absender zurückgehen lassen. Ohne weitere Kosten. Danach muss man nur noch mit dem Händler um die Rückzahlung des Kaufpreises ringen...

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Re: FAZ: E-Autobatterien immer günstiger

Beitrag von chrispiac »

vsm hat geschrieben:
Mo 20. Aug 2018, 18:22
Woher stammt diese Information? Mir wurde auch schon die Einfuhr in China per Internet bestellter und per Post gelieferter Waren mangels CE-Kennzeichnung verweigert, ich konnte aber durch eine Unterschrift die Ware an den Absender zurückgehen lassen. Ohne weitere Kosten. Danach muss man nur noch mit dem Händler um die Rückzahlung des Kaufpreises ringen...
Direkt als Beispiel vom Zoll. Aachen liegt ja direkt an der Grenze zu den Niederlanden und Belgien. Hier ist entsprechend ein Hauptzollamt und auch Bundesgrenzschutz „angesiedelt“. Manchmal gibt es Vortragsreihen zu Problemen, die sich Zoll, Finanzamt und anderen Behörden hier stellen und da war ich halt mal als es um Überseeimporte ging anwesend. Mit der problemlosen Rücksendung geht es nur, wenn der Postdienstleister mitspielt. Bei Gefahrgut dürfte er aber nochmal die Hand aufhalten. Gerade bei Akkus gibt es ein weiteres Problem: Als günstigen Isolations- und Dämmstoff (gegen Vibrationen) wird in China gerne eine einfache teerhaltige „Pampe“ verwendet, die in China gefördert wird und quasi ein Abfallprodukt anderer Bergbauprodukte ist. Sie erfüllt diese Aufgabe auch durchaus besser, als RoHS entsprechende Produkte und ist weitaus günstiger. Leider enthält sie ab und an nicht nur Reste von Schwermetallen, je nach Abbauregion ist sie auch gene mal leicht Radioaktiv. So kann der Zoll einfach von Außen mit einem Geigerzähler feststellen, ob Produkte den RoHS-Richtlinien entsprechen. Entsprechend teuer wird die Entsorgung, weil radioaktive Stoffe ohne eine entsprechende Exportgenehmigung nicht wieder ausgeführt werden dürfen und auch nicht an Kunden ohne entsprechenden Erfahrungsnachweis ausgehändigt werden.
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Re: FAZ: E-Autobatterien immer günstiger

Beitrag von vsm »

chrispiac hat geschrieben:
Mo 20. Aug 2018, 18:45
[...] Mit der problemlosen Rücksendung geht es nur, wenn der Postdienstleister mitspielt. [...]
Das sehe ich anders: In Deutschland darf die Annahme von Briefen und Paketen generell verweigert werden und es dürfen hierdurch keine Kosten entstehen. Das gilt auch für internationale Sendungen. Vertragspartner des Transportunternehmens bleibt bei Rücksendungen der ursprüngliche Versender. Hier die etwas flapsige Antwort auf eine entsprechende Anfrage beim Zoll:
Wenn Sie die Annahme verweigern kommen keine Kosten auf Sie zu, dann wir das Paket an den Absender zurückgeschickt. Dann haben Sie aber auch Ihre bestellten Sachen nicht.
Anders sieht die Sache natürlich aus, wenn man selbst ein Transportunternehmen mit dem Import beauftragt, was bei einer Bestellung eines einzelnen Akkus von einer Privatperson aber ziemlich unmöglich sein sollte.

Anders sieht die Sache auch aus, wenn man nicht einfuhrfähige Dinge selbst über die Grenze zur EU bringt.

Abgaben sind übrigens keinesfalls zu entrichten, wenn die Waren nicht wirklich eingeführt werden. Beim Zoll heißt das "Erlass oder Erstattung der Einfuhrabgaben aus folgendem Grund":
Zurückweisung durch den Einführer
Die Ware muss vom Einführer zurückgewiesen werden. Zurückweisung kann hier zweierlei bedeuten: Der Einführer verweigert bereits die körperliche Annahme der Ware, oder er nimmt sie zwar zunächst körperlich entgegen, entscheidet sich aber nach Feststellung des Zurückweisungsgrundes dafür, die Ware zurückzugeben. Entscheidend ist, dass der Einführer die Ware nicht behält.

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Re: FAZ: E-Autobatterien immer günstiger

Beitrag von chrispiac »

Der Zoll darf sehr wohl für die Lagerung von Sendungen Gebühren erheben. Das ist aber unabhängig vom Postdienstleister. „Normalerweise“ wird bei Privatpersonen die errechneten Abgaben auf der Sendung vermerkt und und vom Postdienstleister bei Übergabe an der Tür „eingezogen“. Ich durfte schon mal einen über eBay ersteigerten Prozessor beim Warenlager des Haupzollamtes abholen, weil es weiteren Klärungsbedarf über die Einführbarkeit des Produktes ging. Da ich innerhalb von drei Werktagen reagierte, wurden keine Lagergebühren erhoben und ich konnte die Bedenken ausräumen und die nötigen Abgaben entrichten. Zum Glück haben wir hier ein Zollamt vor Ort, andernfalls hätte ich zum Einfuhrzollamt (Flughafen Leipzig) hin gemußt.

Wie die Rücknahme von abgewiesenen Sendungen international geregelt ist, entzieht sich meinen Kenntnissen, jedoch kann ich mir nicht vorstellen, das bei Gefahrguttransporten, die möglicherweise Spezialverpackungen benötigen, nicht unbedingt die gleichen Regeln gelten, wie bei üblichen Päckchen und Paketen unabhängig davon das man in Deutschland oder EU die Annahme kostenfrei ablehnen darf. Spätestens nach dem Rücktransport und der Verhandlng über die Kaufpreisrückerstattung könnte ich mir vorstellen, das der Händler (dem ja dann letztendlich den Aufwand bezahlen dürfte) versucht, sich um diesen Betrag zu drücken. Zudem kann es durchaus Strafzahlungen nach sich ziehen. Wenn man einfach illegale Waren (Waffen, Drogen etc.) per Post im Ausland bezieht und die Annahme verweigert, dürfte trotzdem die Polzei wegen Verdacht auf Waffen- oder Drogendilikten ermitteln und der Zoll wird versuchen die Kosten für die Vernichtung dieser Waren einzuziehen.
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