chrispiac hat geschrieben: ↑Mo 20. Aug 2018, 18:45
[...] Mit der problemlosen Rücksendung geht es nur, wenn der Postdienstleister mitspielt. [...]
Das sehe ich anders: In Deutschland darf die Annahme von Briefen und Paketen generell verweigert werden und es dürfen hierdurch keine Kosten entstehen. Das gilt auch für internationale Sendungen. Vertragspartner des Transportunternehmens bleibt bei Rücksendungen der ursprüngliche Versender. Hier die etwas flapsige Antwort auf eine entsprechende Anfrage beim Zoll:
Wenn Sie die Annahme verweigern kommen keine Kosten auf Sie zu, dann wir das Paket an den Absender zurückgeschickt. Dann haben Sie aber auch Ihre bestellten Sachen nicht.
Anders sieht die Sache natürlich aus, wenn man selbst ein Transportunternehmen mit dem Import beauftragt, was bei einer Bestellung eines einzelnen Akkus von einer Privatperson aber ziemlich unmöglich sein sollte.
Anders sieht die Sache auch aus, wenn man nicht einfuhrfähige Dinge selbst über die Grenze zur EU bringt.
Abgaben sind übrigens keinesfalls zu entrichten, wenn die Waren nicht wirklich eingeführt werden. Beim Zoll heißt das "Erlass oder Erstattung der Einfuhrabgaben aus folgendem Grund":
Zurückweisung durch den Einführer
Die Ware muss vom Einführer zurückgewiesen werden. Zurückweisung kann hier zweierlei bedeuten: Der Einführer verweigert bereits die körperliche Annahme der Ware, oder er nimmt sie zwar zunächst körperlich entgegen, entscheidet sich aber nach Feststellung des Zurückweisungsgrundes dafür, die Ware zurückzugeben. Entscheidend ist, dass der Einführer die Ware nicht behält.