Versicherung für NGT

skytwo
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Versicherung für NGT

Beitrag von skytwo »

Da es in dem anderen Thema unter ging, hier nochmal die Frage nach den kosten für die NGT. Die HUK hat mir Angeboten Haft-Teilkas mit 150€ selbst für 86,86, und Voll kastko für 318,90. Wer kennt andere Angebote?

Patrick022
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Re: Versicherung für NGT

Beitrag von Patrick022 »

Für eine CBR 125 beispielsweise kostet die günstigste Haftpflichtversicherung etwa 47 Euro und die teuerste etwa 70 Euro.
(Zitat von toptarif.de).
Ich selbst habe mit meiner 125er schon ein paar schadensfreie Jahre und zahle nur noch 36 Euro.

Angryc
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Re: Versicherung für NGT

Beitrag von Angryc »

Bei HDI und HUK zahle ich um die 50€ pro Jahr für Haftpflicht und Teilkasko (150€ SB) bei SF10 für den N-GT.
Werde zu HUK gehen, da ich dort schon andere Versicherungen habe. HDI war 2€ günstiger...

nospoon
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Re: Versicherung für NGT

Beitrag von nospoon »

Ich war vorhin bei der HUK, um mir ein Angebot für die Versicherung des N-GT ab Januar geben zu lassen. Allerdings war die Dame ein wenig überfordert den richtigen Tarif zu finden, da der Computer die Kombination aus 125er-Klasse und 5,5kw nicht akzeptiert hat.
Wie habt ihr das gemacht? Gibt es denn sonst auch einfach schon eine Schlüsselnummer ?

chrispiac
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Re: Versicherung für NGT

Beitrag von chrispiac »

Nein, das kann auch noch nicht, solange die Homologisierung möglicherweise noch nicht abgeschlossen ist. Ich hoffe, das KSR oder ein Händler ähnliche Unterstützung leistet, wie Trinity. Dort hatte ich Vorgeschlagen (nachdem ich Schwierigkeiten mit der Zulassung meines Jupiters hatte - ähnliche Situation, neues Fahrzeug da frisch nach EURO 4 homologisiert und daher die alten Daten nicht mehr galten), eine Musterzulassung beim TÜV durchzuführen und als Download zur Verfügung zu stellen.

Hier in Deutschland ist das echt eine schlechte Stuation. Die Zulassungsstellen (meißt auf Gemeindeebene) haben keinen direkten Zugriff auf die nötigen Daten beim Kraftfahr-Bundesamt (bekanntlich in Flensburg und eine Bundesbehörde). Das ist in der EU einmalig, weil normalerweise die Zulassungsstellen untergeordnete Behörden sind und somit mit der staatlichen Zentralstelle vernetzt sind, das ist in Deutschland nicht der Fall. So braucht Du eine entsprechende Auskunft, die dir der TÜV erteilen kann (natürlich gegen Gebühr). Wenn der Importeur das 1x macht und als Download zur Verfügung stellt, kann jeder N-GT Besitzer sich die Herunterladen und ausdrucken. Dann bekommen die Zulassungsstellen die nötigen Schlüsselnummern, die sie brauchen um die Zulassungsbescheinigung Teil 1 auszustellen. Das ganze nennt sich „Dateblatt nach vorliegender EG Übereinstimmungserklärung“ das ausgestellte Schriftstück: „Bestätigung der technischen Daten (§11(5) FVZ) (als Grundlage zum Ausfüllen der Zulassungsbescheinigung Teil I durch die Zulassungsstelle)". Der „Spaß“ kostet, je nach TÜV Niederlassung 30€ oder mehr. Das COC des NGT muß dazu bei der Prüfstelle vorgelegt werden. Ich weiß nicht, ob eine Musterzulassung (für die ganze Serie) und dem Recht zu veröffenlichen im Internet mehr kostet, es kann auch sein, das - wie in meinem Fall - die Zulassungsbehörde einen Eigenausdruck nicht annerkennt (obwohl es weiter helfen könnte) und dich trotzdem zum TÜV schicken, je nachdem wie die Mitarbeiter beim Amt „drauf“ sind. Soviel zur Gleichbehandlung und Gerechtigkeit bei Amtstellen - das Thema würde aber jetzt zu weit führen. Die gleichen Schlüsselnummern nutzen die Versicherungen gerne, um die Fahrzeugklasse zu identifizieren.

Das ist aber beim N-GT gar nicht nötig. Geh' einfach zur Versicherung, sag', das Du einen Elektroroller (wichtig, Motorräder werden als Risiko gerne anders bewertet) in der 125ccm-Klasse (das entspricht bei Elektrorollern einer Nennleistung bis 11kW) = Leichkraftroller. Dann können die nachsehen, zu welchen Preis 125ccm-Roller versichert werden und - sofern sie für Elektro keine Risikoaufschläge verlangen - entspricht das dann auch den Preis, zu dem der NGT versichert wird (natürlich spielen weitere Faktoren noch eine Rolle, wie z.B., ist es ein Zweitfahrzeug zu einem bestehenen anderen versicherten Fahrzeug bei der Versicherungsgesellschaft, ggf. Schadensfreiheitsjahre die angerechnet werden oder auch ob eine zusätzliche Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen wird, da spielen dann Umstände wie eigene Garage etc. noch eine Rolle).

Auch wenn das Angebot, magels genauer Daten nicht verbindllich ist - das können sie erst, wenn Du mit dem COC vom NGT bei der Versicherung auftauchst, Du bekommst dann zumindest einen Preis genannt, an dem Du Dich orientieren kannst.
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nospoon
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Re: Versicherung für NGT

Beitrag von nospoon »

Ok, also so langsam, ich weiß noch sehr langsam, rückt der Januar näher, aber da es Weihnachten noch stressig genug wird, dachte ich mir, ich kann mich ja schon mal um ein paar Dinge kümmern. Dazu haben sich noch einige Fragen bei mir aufgetan.

1. Bekomme ich den COC von Niu mit dem NGT mitgeliefert, mit dem ich dann zur Versicherung und Zulassungsstelle laufe oder wie funktioniert das dann?

2. Wenn ich einen Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren möchte, habe ich die Auswahlmöglichkeiten entweder Zulassung eines Neufahrzeugs oder Zulassung eines neuen Importfahrzeugs. Was muss ich dort auswählen, ist es nach der Homologisierung ein ganz normales Neufahrzeug oder bleibt es ein Importfahrzeug?

3. Kennzeichen, wenn ich mir nun ein passendes reservieren und möglicherweise auch schon die Schilder bestellen will, muss ich dann die Leichtkraftradmaße wählen oder können es auch die richtigen Motorradschilder sein?

4. Dh. der normale Ablauf wird dann sein: 1. Reservierung und ggf. Fertigung von Kennzeichen -> 2. Fahrzeug trifft beim Händler ein, dorthin, bezahlen, Papiere (COC?!) abholen -> 3. damit zur Versicherung, NGT versichern, elektronische Versicherungsbestätigung erhalten -> 4. mit allem zur Zulassungsstelle, Fahrzeug zulassen und Schilder siegeln lassen -> 5. zurück zum Händler und das erste mal mit dem Roller davon düsen?

Stimmt das so oder hab ich was vergessen/läuft das anders?

Danke euch!

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Systray
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Re: Versicherung für NGT

Beitrag von Systray »

nospoon hat geschrieben:
Mi 5. Dez 2018, 00:51
Ok, also so langsam, ich weiß noch sehr langsam, rückt der Januar näher, aber da es Weihnachten noch stressig genug wird, dachte ich mir, ich kann mich ja schon mal um ein paar Dinge kümmern. Dazu haben sich noch einige Fragen bei mir aufgetan.

1. Bekomme ich den COC von Niu mit dem NGT mitgeliefert, mit dem ich dann zur Versicherung und Zulassungsstelle laufe oder wie funktioniert das dann?

2. Wenn ich einen Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren möchte, habe ich die Auswahlmöglichkeiten entweder Zulassung eines Neufahrzeugs oder Zulassung eines neuen Importfahrzeugs. Was muss ich dort auswählen, ist es nach der Homologisierung ein ganz normales Neufahrzeug oder bleibt es ein Importfahrzeug?

3. Kennzeichen, wenn ich mir nun ein passendes reservieren und möglicherweise auch schon die Schilder bestellen will, muss ich dann die Leichtkraftradmaße wählen oder können es auch die richtigen Motorradschilder sein?

4. Dh. der normale Ablauf wird dann sein: 1. Reservierung und ggf. Fertigung von Kennzeichen -> 2. Fahrzeug trifft beim Händler ein, dorthin, bezahlen, Papiere (COC?!) abholen -> 3. damit zur Versicherung, NGT versichern, elektronische Versicherungsbestätigung erhalten -> 4. mit allem zur Zulassungsstelle, Fahrzeug zulassen und Schilder siegeln lassen -> 5. zurück zum Händler und das erste mal mit dem Roller davon düsen?

Stimmt das so oder hab ich was vergessen/läuft das anders?

Danke euch!
Ich hatte CoC und Rechnung zugeschickt bekommen, Re. bezahlt, mit CoC die Versicherung klar gemacht und mit CoC + Vers. Bestätigung + Kennzeichenreservierung dann zur Zulassungstelle gegangen. Bei uns gingen nur Leichtkraftschilder, da im CoC L3e stand, aber evtl. sieht das ja jede Stelle anders.

Wirst vermtl. auf der Zulassungsstelle ein Menge "Spass" haben, bis Du endlich Dein E-Kennzeichen besiegelt in den Händen hälst, bei Elektro machen die 3 Kreuze wenn Du damit ankommst. Oft macht dort die Software Probleme wenn das Gefährt 0 Emission und 0 Geräusche hat. ;)

Bzgl. der Kennzeichenreservierung musst Du aufpassen, das für das "E" in Kennzeichen noch Platz ist, d.h. eine Ziffer oder ein Buchstabe weniger als normal möglich auswählen.

chrispiac
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Re: Versicherung für NGT

Beitrag von chrispiac »

nospoon hat geschrieben:
Mi 5. Dez 2018, 00:51
Ok, also so langsam, ich weiß noch sehr langsam, rückt der Januar näher, aber da es Weihnachten noch stressig genug wird, dachte ich mir, ich kann mich ja schon mal um ein paar Dinge kümmern. Dazu haben sich noch einige Fragen bei mir aufgetan.

1. Bekomme ich den COC von Niu mit dem NGT mitgeliefert, mit dem ich dann zur Versicherung und Zulassungsstelle laufe oder wie funktioniert das dann?
NIU liefert es mit, da die Bezahlung/der Kauf leztendlich bei einem NIU-Händler geschieht, dürfte er das COC an Dich aushändigen, wahrscheinlich wenn die Bezahlung geregelt ist.
nospoon hat geschrieben:
Mi 5. Dez 2018, 00:51
2. Wenn ich einen Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren möchte, habe ich die Auswahlmöglichkeiten entweder Zulassung eines Neufahrzeugs oder Zulassung eines neuen Importfahrzeugs. Was muss ich dort auswählen, ist es nach der Homologisierung ein ganz normales Neufahrzeug oder bleibt es ein Importfahrzeug?
Es ist ein Neufahrzeug - schließlich führst Du es nicht ein (sondern KSR).
nospoon hat geschrieben:
Mi 5. Dez 2018, 00:51
3. Kennzeichen, wenn ich mir nun ein passendes reservieren und möglicherweise auch schon die Schilder bestellen will, muss ich dann die Leichtkraftradmaße wählen oder können es auch die richtigen Motorradschilder sein?
Letztendlich entscheidet das die zuständige Zulassungsbehörde. Dort kannst Du vorher anfragen. Für meinen Jupiter habe ich ein größeres Nummernschild bekommen, damit auch das „E“ noch Platz hat. Beim NIU würde ich aber zumindest ein schmales Nummernschild wählen, weil die vorgeschriebene Beleuchtung für das Nummernschild in der Rückleuchte integriert ist und dort nur ein max. 240 mm breites Nummernschild hinpasst. Andernfalls müßtest Du eine vorschiftmäßige Beleuchtung und Nummernschildträger an einem anderen Platz montieren und das dürfte nicht zum positiven Gesamtbild des NGT beitragen.

nospoon hat geschrieben:
Mi 5. Dez 2018, 00:51
4. Dh. der normale Ablauf wird dann sein: 1. Reservierung und ggf. Fertigung von Kennzeichen -> 2. Fahrzeug trifft beim Händler ein, dorthin, bezahlen, Papiere (COC?!) abholen -> 3. damit zur Versicherung, NGT versichern, elektronische Versicherungsbestätigung erhalten -> 4. mit allem zur Zulassungsstelle, Fahrzeug zulassen und Schilder siegeln lassen -> 5. zurück zum Händler und das erste mal mit dem Roller davon düsen?

Stimmt das so oder hab ich was vergessen/läuft das anders?

Danke euch!
Zusätzlich zu Punkt 5 (sofern der NIU-Händler oder Kennzeichenhersteller es nicht vorrätig hat), Schrauben für das Nummernschild und Bohrungen an passender Stelle um das Nummernschild zu montieren nicht vergessen.

Der Ablauf kann so sein, wenn Du auf ein persönliches Kennzeichen Wert legst. Frag' aber mit der Nummernschildgröße nach, hier waren sie froh, das ich ein größeres gewählt habe, andere Zulassungsstellen könnten da anderer Ansicht sein.
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Re: Versicherung für NGT

Beitrag von nospoon »

Die HSN scheint ja nun 1853 zu sein, kann irgend jemand auch schon die TSN verraten?

Slesvig
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Re: Versicherung für NGT

Beitrag von Slesvig »

nospoon hat geschrieben:
Di 29. Jan 2019, 18:20
Die HSN scheint ja nun 1853 zu sein, kann irgend jemand auch schon die TSN verraten?
Moin,
laut einem Frankfurter Händler der einen KFZ-Schein veröffentlicht hat, ist die TSN-Nummer 000.
Die TSN setzt sich ja aus den ersten drei Ziffern des Feldes 2.2 zusammen. Und bei dem o.g. KFZ-Schein ist das Feld 2.2 mit Nullen aufgefüllt.
https://www.niu-frankfurt.de/news-und-infos
Zuletzt geändert von Slesvig am Di 29. Jan 2019, 18:45, insgesamt 1-mal geändert.

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