Versicherung

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Wasted
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Re: Versicherung

Beitrag von Wasted »

Bei meiner Hausratsversicherung sind "Schäden durch Diebstahl aus Kraftfahrzeugen" bis zu 1.000 Euro abgedeckt. Eigentlich müsste dies doch beim Diebstahl des Akkus aus dem Akkufach greifen, falls nicht sogar die Teilkasko bezahlt?

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vsm
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Re: Versicherung

Beitrag von vsm »

Wasted hat geschrieben:
Mo 21. Jan 2019, 21:21
Bei meiner Hausratsversicherung sind "Schäden durch Diebstahl aus Kraftfahrzeugen" bis zu 1.000 Euro abgedeckt. Eigentlich müsste dies doch beim Diebstahl des Akkus aus dem Akkufach greifen, falls nicht sogar die Teilkasko bezahlt?
Wenn Du Hausrat und Teilkasko beim selben Versicherer hast, hast Du zumindest schon mal etwas mehr Rechtssicherheit. Dir kann dann ja egal sein, ob die Abteilungen intern streiten, wer den gestohlenen Akku letztendlich bezahlt. ;)

Ich habe mittlerweile Kontakt zum GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) und die sehr unterschiedlichen Auskünfte der Versicherer angemahnt. Man hat mir zumindest schon mal zugesagt, dass das Thema der entnehmbaren Akkus auf die Agenda kommt. Außerdem habe ich einige Scans zur rechtlichen Auslegung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen bekommen, nach denen die Akkus (als Teile, die ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dienen), sofern sie unter Verschluss im Fahrzeug aufbewahrt werden, auf jeden Fall in den Leistungen der Teilkasko enthalten sein müssten. Genau diese Teile sind (eben weil sie in der Teilkasko enthalten sind) in der Hausrat ausgeschlossen. Das ist vor allem dann wichtig, wenn sich die Selbstbehalte bei beiden Versicherungen unterscheiden.

Sobald es etwas Konkretes zu berichten gibt, werde ich das natürlich an dieser Stelle tun.

Heikox
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Re: Versicherung

Beitrag von Heikox »

Gerne. Ich hatte meinen Händler gefragt, Er gibt mir ne Versicherung, hat aber keine Ahnung, was mit dem Akku ist. Aufs Kleingedruckte angesprochen, ob es überhaupt ne Elektroklausel gibt, kam so etwas wie Schulterzucken durchs Telefon. Er will mal reinlesen...

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blackblade
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Re: Versicherung

Beitrag von blackblade »

Ein paar Passagen aus den (Teilkasko) Bedingungen der HUK:
Schäden durch Kernenergie
A.1.5.9 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.
A.2.1.1 Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstö-
rung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Schadenereignisses nach A.2.2 (Teilkasko) oder A.2.3 (Vollkasko).
Bestandteile des Fahrzeugs sind mitversichert, wenn sie
• nach dem Gesetz zulässig sind und
• im Fahrzeug fest eingebaut sind oder
• am Fahrzeug fest angebaut sind.
Beispiele:
Bordelektronik, integrierte Verglasung, integrierte Fahrzeugassistenz- und Infotainmentsysteme, integrierte Innen- und Außenausstattung (ohne lose Sachen), Dach-/Heckträger, Dachkoffer.
Mitversichertes Zubehör

A.2.1.2 Folgendes Zubehör ist mitversichert, wenn es durch ein Ereignis beschädigt oder zerstört wird oder abhanden-
kommt, das gleichzeitig einen in der Kasko versicherten Schaden am Fahrzeug verursacht hat:
• Kindersitze
• Schutzhelme
• Zubehör
– dessen Mitführen gesetzlich vorgeschrieben ist oder
– dem Betrieb des Fahrzeugs oder der Pannenhilfe dient.
A.2.2.1
Versichert sind Brand und Explosion. Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Schmor- und Sengschäden sind mitversichert.
A.2.2.3
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung auf das Fahrzeug durch Naturgewalten. Naturgewalten sind Sturm,
Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen oder Vulkanausbruch.
Eingeschlossen sind

• Überspannungsschäden durch Blitzschlag. Beispiel: Blitz schlägt in Gebäude ein und verursacht einen Schaden an einem Elektrofahrzeug, das während des Ladevorgangs an das Stromnetz des Gebäudes angeschlossen ist.
A.2.6
Was leisten wir im Schadenfall?
A.2.6.1
Leistung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
Wann zahlen wir den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert?
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert, den Restwert des Fahrzeugs ziehen wir ab. Sie lassen Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren? Dann gilt „Leistung bei Beschädigung“.
Dies gilt sinngemäß auch für mitversicherte Teile.
Definition von Totalschaden, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Neupreis
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen. Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssen.
Ich würde sagen, solange der Akku im Roller ist und nicht durch Isotopenzerfall Strom erzeugt, ist er mit versichert. :roll:

tom

Silence S01 ab 09/2022; 4,75kWh/100km
N1S ab 08/18-01/23; ~30200km

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Willi
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Re: Versicherung

Beitrag von Willi »

Die Versicherungen warten anscheinend ziemlich lange, ehe sie mit ihren Mopedkennzeichenpreisen rausrücken (der 1. März ist ja nur noch gut fünf Wochen hin). Wann sind denn erfahrungsgemäß die meisten aus der Hefe gekommen (und wann darf man gar auf einen Online-Vergleich hoffen)?
Ssssssst ... Willi aus Thüringen!

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Re: Versicherung

Beitrag von vsm »

Ich habe heute die Post von der HUK bekommen, dass die Verlängerungen bald anstehen. Preise sind gleich geblieben.

chrispiac
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Re: Versicherung

Beitrag von chrispiac »

vsm hat geschrieben:
Di 22. Jan 2019, 17:57
Ich habe heute die Post von der HUK bekommen, dass die Verlängerungen bald anstehen. Preise sind gleich geblieben.
Bei mir kam heute auch ein entsprechender Brief zur Verlängerung bei der HUK. Spätestens am 1.Februar werden auch die Angebote auf den Internetportalen erscheinen. Der Versand dauert nur wenige Tage, daher braucht man über einen Monat vor dem neuen Vertragsjahr nicht in Panik auszubrechen.
Elektrostehroller:
DocGreen ESA5000/1919 (2019) | DocGreen EWA6000 (2020) | Elektropowerfun EPF-1 (2020)
Skotero Stepley, Bamox, Extreme XR (2021) - testet by https://electric-commuter.de/
Elektrostehroller Wizzard 2.5+ EKFV (2021)
Elektrostehroller NIU KQi3 Max (2022) - testet by https://electric-commuter.de/

Wir treffen uns… wieder (wenn die Erkältungszeit vorbei ist)!

Peter51
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Re: Versicherung

Beitrag von Peter51 »

Die Tarife der HUK lauten:
mindestens 23 Jahre alt:
Haftpflicht: 37,- Euro
Haftpflicht & Teilkasko: 63,- Euro Selbstbeteiligung 150,- Euro, bei Diebstahl 300,- Euro

jünger als 23 Jahre:
Haftpflicht: 76,- Euro
Haftpflicht & Teilkasko: 125,- Euro Selbstbeteiligung 150,- Euro, bei Diebstahl 300,- Euro
E-Max 90s von 2010 - Vmax>50km/h - km-Stand >11.400 - 4x Greensaver SP50-12 50Ah C20
E-Max 110s von 2010 - Vmax>50km/h - km-Stand >1.800 - 16x LiFePo4 CHL 40Ah
E-Max 120s von 2015 - Vmax 80km/h - TÜV 03.2024 - 72V100Ah LFP-Akku - JK-B2A24S15P Balancer BT - MQ Controller BT

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Re: Versicherung

Beitrag von Heikox »

Wasted hat geschrieben:
Mo 21. Jan 2019, 21:21
Bei meiner Hausratsversicherung sind "Schäden durch Diebstahl aus Kraftfahrzeugen" bis zu 1.000 Euro abgedeckt. Eigentlich müsste dies doch beim Diebstahl des Akkus aus dem Akkufach greifen, falls nicht sogar die Teilkasko bezahlt?
Der Akku "kostet" aber > 1500 Euro

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Willi
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Re: Versicherung

Beitrag von Willi »

Heikox hat geschrieben:
Do 24. Jan 2019, 07:53
Der Akku "kostet" aber > 1500 Euro
Die Versicherung ersetzt m. M. n. nicht den Neuwert. Wie bei fast jedem Ding, ist es auch bei Akkus so: In dem Moment, wie man damit aus dem Laden raus ist und es einmal benutzt hat, sind schon 20% weg.

Davon abgesehen glaube ich, daß die Akkupreise auf absehbare Zeit fallen werden. Für überhöht halte ich sie jetzt schon.
Ssssssst ... Willi aus Thüringen!

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