N-GT Kennzeichen 220x130

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Wattson
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Re: N-GT Kennzeichen 220x130

Beitrag von Wattson »

Auch ich hab's endlich geschafft. Das Muster vom Fzg- Schein war sehr hilfreich. Morgen wird montiert und ne Runde gefahren :D
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20190214_183859.jpg

Raudi
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Re: N-GT Kennzeichen 220x130

Beitrag von Raudi »

Auch ich hab's endlich geschafft. Das Muster vom Fzg- Schein war sehr hilfreich. Morgen wird montiert und ne Runde gefahren :D

Also hilfreich ja... allerdings haben sie bei meinem Kfz-Schein voll viele Daten weg gelassen...😅 Warum? Ich habe keinen Plan!!!

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Corsair
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Re: N-GT Kennzeichen 220x130

Beitrag von Corsair »

Gesetzestext

Leichtkrafträder, hierzu gehören laut § 2 Abs. 10 FZV alle Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und höchstens 125 cm³ sowie einer maximalen Nennleistung von 11 kW, bekommen spezielle Nummernschilder. Die Kennzeichengröße für ein Leichtkraftrad beträgt in der Breite bis zu 255 Millimeter und in der Höhe 130 Millimeter.

Bedeutet im Klartext das die MAXIMALGRÖßE 255x130 mm ist.

Kleiner wie 240x130 oder 220x130mm geht immer und ist erlaubt.


Ich selbst habe ohne Beanstandung und ohne Aufpreis ein 220x130 Kennzeichen bekommen.
Kennzeichen 02 aa 220 x 130.jpg
am unteren Rand könnt ihr den Originalhalter vom Niu N-GT sehen.

Wichtig ist nur und da wird kein Auge zugedrückt, das die Abstände zwischen Rand 6mm, Buchstaben 15mm, Zahlen 15mm,
sowie die Buchstabenbreite 31mm und Zahlenbreite 29mm eingehalten werden.
Siehe Skizze gesetzliche Vorgaben, welche mir die Sachbearbeiterin auf der Zulassungsstelle persönlich zeigte
und mir ausgerechnet hat ob es paßt oder nicht.
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Kennzeichenvorschriften 02.jpg

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Corsair
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Re: N-GT Kennzeichen 220x130

Beitrag von Corsair »

Corsair hat geschrieben:
Mi 20. Feb 2019, 12:03
Gesetzestext

Leichtkrafträder, hierzu gehören laut § 2 Abs. 10 FZV alle Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und höchstens 125 cm³ sowie einer maximalen Nennleistung von 11 kW, bekommen spezielle Nummernschilder. Die Kennzeichengröße für ein Leichtkraftrad beträgt in der Breite bis zu 255 Millimeter und in der Höhe 130 Millimeter.

Bedeutet im Klartext das die MAXIMALGRÖßE 255x130 mm ist.

Kleiner wie 240x130 oder 220x130mm geht immer und ist erlaubt.


Ich selbst habe ohne Beanstandung und ohne Aufpreis ein 220x130 Kennzeichen bekommen.

Kennzeichen 02 aa 220 x 130.jpg

am unteren Rand könnt ihr den Originalhalter vom Niu N-GT sehen.

Wichtig ist nur und da wird kein Auge zugedrückt, das die Abstände zwischen Rand 6mm, Buchstaben 15mm, Zahlen 15mm,
sowie die Buchstabenbreite 31mm und Zahlenbreite 29mm eingehalten werden.
Siehe Skizze gesetzliche Vorgaben, welche mir die Sachbearbeiterin auf der Zulassungsstelle persönlich zeigte
und mir ausgerechnet hat ob es paßt oder nicht.
Übrigens hat ein Freund von mir im Kreis Pinneberg auch sein Wunschkennzeichen mit 220x130 bekommen, siehe Foto.

Und da kein "E" für Elektro mehr drauf paßte, haben sie bei der Zulassungsstelle das einfach weggelassen :lol: :D
PI K 9000 kennzeichen 220x130.jpg
PI K 9000 kennzeichen 220x130.jpg (110.51 KiB) 1416 mal betrachtet
Könnte ihr gerne bei eurer Zulassungsstelle mal vorzeigen falls ihr Schwierigkeiten habt.

Und die Rechnung vom Kauf des KFZ nicht vergessen. Ohne lassen die es nicht zu.

sonnige Grüße euch.

Niubee
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Re: N-GT Kennzeichen 220x130

Beitrag von Niubee »

Hat schon jemand für den N-GT das 220x130 Kennzeichen in DA - Stadt genehmigt bekommen?

kabee
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Re: N-GT Kennzeichen 220x130

Beitrag von kabee »

Hessen ist kein Problem, weil es dazu eine Stellungnahme der Regierungspäsidien gibt.

Ebuc
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Re: N-GT Kennzeichen 220x130

Beitrag von Ebuc »

SWA / RÜD war bei mir kein Weg dran an das kleine Kennzeichen in Hessen. Es wurde sogar ein Einfedertest gemacht und festgestellt das ein großes Motorrad Kennzeichen passt und ausreichend beleuchtet sei. Hab den Roller sogar vorgeführt und mir den Mund mit Beispielen fusselig geredet...
Aktuell überlege ich mir eine 70 hinten dran zu kleben da einige Autofahrer bei 90 meinen ich würde absichtlich so langsam fahren und mir entsprechend auf die Pelle Rücken.

kabee
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Re: N-GT Kennzeichen 220x130

Beitrag von kabee »

Ausnahmen bestätigen die Regel. Wenn der Sachbearbeiter nicht will, hilft im Zweifel nur der Rechtsweg. Eine andere Möglichkeit wäre ein schriftlicher Antrag oder das Bestehen auf einen Ablehnungsbescheid. Beides ist natürlich irgendwie lächerlich...

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Alf
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Re: N-GT Kennzeichen 220x130

Beitrag von Alf »

Eine Vorsprache beim Behördenleiter hat bei mir geholfen.
Da war die Rabattmarkenfälscherin genauso uneinsichtig. Danach bekam ich sogar eine andere Sachbearbeiterin. Wichtig ist, das man genaue Kenntnis über die Rechtsfrage hat.

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tschie
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Re: N-GT Kennzeichen 220x130

Beitrag von tschie »

Corsair hat geschrieben:
Mi 20. Feb 2019, 12:03
Gesetzestext

Leichtkrafträder, hierzu gehören laut § 2 Abs. 10 FZV alle Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und höchstens 125 cm³ sowie einer maximalen Nennleistung von 11 kW, bekommen spezielle Nummernschilder. Die Kennzeichengröße für ein Leichtkraftrad beträgt in der Breite bis zu 255 Millimeter und in der Höhe 130 Millimeter.

Bedeutet im Klartext das die MAXIMALGRÖßE 255x130 mm ist.

Kleiner wie 240x130 oder 220x130mm geht immer und ist erlaubt.
also ich habe meinen N-GT nicht selbst zugelassen und war etwas über das Nummernschild mit 220 x 200 überrascht.

Aber gestempelt und mit Plakette. Also zwar nicht Gesetzeskonform, aber hoffentlich rechtskräftig *lol*

Die Zulassung war wohl nicht ganz einfach...
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