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Angaben der Haltbarkeit / Lebensdauer

Verfasst: Fr 8. Mär 2019, 17:21
von 4KW
Kennt jemand die Angaben der Haltbarkeit / Lebendsdauer oder besser gesagt
- „geplante Gebrauchsdauer „ der NIU Fahrzeuge ?

Falls Sie nicht offiziell notiert sind , welche wird dann laut Gesetz hergenommen ? ( zB bei Konstruktions Fehlern usw. ) also wie bei den Autos.

:?:

Re: Angaben der Haltbarkeit / Lebensdauer

Verfasst: Fr 8. Mär 2019, 22:59
von kabee
4KW hat geschrieben:
Fr 8. Mär 2019, 17:21
offiziell notiert
Zulassungskriterien findet man in der EU-Verordnung 168/2013. Ansonsten gilt nach dem Gesetz die Gewährleistung. In Deutschland sind das 2 Jahre. Wenn der Bock danach - aus welchem Grund auch immer - die Hufe hochreißt, ist das nicht mehr Problem des Händlers bzw. Herstellers.