Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....

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Orik_der_Zeichner
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Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....

Beitrag von Orik_der_Zeichner »

Grimmrog hat geschrieben:
Mi 8. Jan 2020, 16:11
die konkrete Frage ist, kann man die Soco TC oder TS in deutschland so zulassen (also neue Betribeserlaubnis bekommen etc pp) dass sie ungedrosselt fahrbar ist. Und was genau müsste man dafür tun.
Der nette Mann vom TÜV hilft Dir sehr gerne deine Fragen zu beantworten. Nur dort vorstellig werden und dein Anliegen vortragen.
Gib uns Bescheid was er Dir gesagt hat.

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vsm
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Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....

Beitrag von vsm »

Würde ich auch vorschlagen. Und wenn Du DEKRA oder GTÜ in der Nähe hast, gerne auch dort. Für Vollgutachten gibt es keine allgemeingültigen Festpreise.

Und am besten vorher noch sicherstellen, dass die Soco wirklich alle Anforderungen an ein L3e-Fahrzeug erfüllt.

Die Typengenehmigung, die uhu vorgeschlagen hat, wird der Importeur wohl eher nicht machen wollen.

Firefoxtc73
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Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....

Beitrag von Firefoxtc73 »

Na da hab ich ja mal ein Thema loslassen... :twisted:
Ich habe nächste Woche nen Termin beim Tüv gemacht!
Ich werde mit der Soco TC hin fahren ,er wird das Fahrzeug prüfen und mir sagen ob es möglich ist.
Kostet auch erstmal nichts. Der TÜV Mann am Tel. war interessiert. Und er kann es nicht beantworten ohne das Fahrzeug begutachtet zu haben. Mit das wichtigste währe die Bremsanlage die er testet ob die geeignet ist 70 kmh plus x zu fahren.
Ich sag euch Bescheid was TÜV Bayern dazu sagt und was es kosten würde! Was wohl das wichtigste ist.
Der TÜV ist bei mir vorne an der Straße also kein Ding das mal endgültig zu klären...

Bis dahin...

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Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....

Beitrag von Firefoxtc73 »

Sollte die Maschine positiv getestet werden hätten wir ja dann alle ne mini TC MAX..... :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

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Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....

Beitrag von Firefoxtc73 »

Wenn es genehmigt werden sollte, finde ich zumindest das ein Autobahn Verbot für so eine Maschine da sein sollte. Mit ner Schwalbe aus den 60er darfst mit 15 jahren wohl auch noch auf der Autobahn fahren mit trommelbremsen und vom Licht will ich nicht reden... Kann ja wohl nicht wahr sein oder....

Ok... Sie darf nicht wegen 1kmh!!!


Schwalbe auf Autobahnen & Kraftfahrstraßen?
Die Simson Schwalbe besitzt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h laut Zulassungspapieren, d.h. bedeutet, dass sie weder auf Autobahnen noch auf Kraftfahrstraßen gefahren werden darf. Für die Nutzung von Autobahnen und Kraftfahrstraßen in Deutschland ist eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) vorgeschrieben, die über 60 km/h (= mind. 61 km/h müssen in den Zulassungspapiern eingetragen sein) liegen muss, wodurch das Befahren solcher Straßen unzulässig ist. Geregelt wird dies im §18 I StVO.

§18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; [ ... ]

Grimmrog
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Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....

Beitrag von Grimmrog »

callmeuhu hat geschrieben:
Mi 8. Jan 2020, 16:22
@Fasemann

wohl eher von "nicht erwischen lassen" bei dem unerlaubten "entdrosseln" der Soco, was die Betriebserlaubnis erlöschen lässt, keinen Versicherungsschutz bedeutet und in manchen EU-Ländern die Beschlagnahmung/Einziehung des FS und des Fahrzeugs nach sich zieht, (nicht in DE :lol: )

Das ist MEILENWEIT davon entfernt, dass ein dt. Prüfingenieur eine Soco mit einer A1-Zulassung versieht :lol:

Ich weiss auch nicht, wie man auf die IDIOTISCHE Idee kommt, dass eine illegal entdrosselte Soco, eine A1-Zulassung bekommen könnte. Sind die Leute heute wirklich so bescheuert :?: :?:
Sie ist doch nicht illegal entdrosselt, ich hab nohc nichtmal eine. Kein fahrzeug ist illegalm (außer paar militärischen) nur auf öffentlichen straßen darfste halt nicht fahren. Es geht eben nur darum die soco da hin zu schaffen, zu etdrosseln und sie dann durch umschreibung legal ungedrosselt auf A1 fahren zu dürfen. Was ihr hier die ganze zeit für Konstrukte zusammenredet die gar keiner gesagt oder erwähnt hat ist schon schräg.
callmeuhu hat geschrieben:
Mi 8. Jan 2020, 16:48
Grimmrog hat geschrieben:
Mi 8. Jan 2020, 16:11
die konkrete Frage ist, kann man die Soco TC oder TS in deutschland so zulassen (also neue Betribeserlaubnis bekommen etc pp) dass sie ungedrosselt fahrbar ist. Und was genau müsste man dafür tun.
Was man tun muss? Seitens des Herstellers die Zulassung beim KBA beantragen

Dass das geht, beweisen Pusa 45/90 und Nito NES 5/10

->identische Fahrzeuge, einmal zulassungsfrei als 45er, einmal als A1-Zulassung

Falls die Mehrheit der Socobesitzer, keine 45er mehr nachfragt, wird der Hersteller wohl auf A1 umsatteln.
Naja dumm ist lieder das sie dann nicht die tc umsatteln werden, da sie dann sicher sagen die TC max is die A1 variante, nur da ist eben der akku klotzig schwer. da ist mir einfach die 2 Akku normale tc lieber
Firefoxtc73 hat geschrieben:
Mi 8. Jan 2020, 21:12
Na da hab ich ja mal ein Thema loslassen... :twisted:
Ich habe nächste Woche nen Termin beim Tüv gemacht!
Ich werde mit der Soco TC hin fahren ,er wird das Fahrzeug prüfen und mir sagen ob es möglich ist.
Kostet auch erstmal nichts. Der TÜV Mann am Tel. war interessiert. Und er kann es nicht beantworten ohne das Fahrzeug begutachtet zu haben. Mit das wichtigste währe die Bremsanlage die er testet ob die geeignet ist 70 kmh plus x zu fahren.
Ich sag euch Bescheid was TÜV Bayern dazu sagt und was es kosten würde! Was wohl das wichtigste ist.
Der TÜV ist bei mir vorne an der Straße also kein Ding das mal endgültig zu klären...

Bis dahin...
Danke, das klingt nach dem geforderten und wäre eine supertolle erkenntnis.
Firefoxtc73 hat geschrieben:
Mi 8. Jan 2020, 21:47
Sollte die Maschine positiv getestet werden hätten wir ja dann alle ne mini TC MAX..... :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
Das wäre sehr geil, denn vom akkuhandling her gefällt mir eine 2 akku variante besser. deswegen würd ich halt lieber eine ungedrosselte TC mit etwas extra aufwand fahren wollen als eine max, auch wenn die max etwas mehr kmh schafft.
Firefoxtc73 hat geschrieben:
Mi 8. Jan 2020, 21:51
Wenn es genehmigt werden sollte, finde ich zumindest das ein Autobahn Verbot für so eine Maschine da sein sollte. Mit ner Schwalbe aus den 60er darfst mit 15 jahren wohl auch noch auf der Autobahn fahren mit trommelbremsen und vom Licht will ich nicht reden... Kann ja wohl nicht wahr sein oder....

Ok... Sie darf nicht wegen 1kmh!!!


Schwalbe auf Autobahnen & Kraftfahrstraßen?
Die Simson Schwalbe besitzt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h laut Zulassungspapieren, d.h. bedeutet, dass sie weder auf Autobahnen noch auf Kraftfahrstraßen gefahren werden darf. Für die Nutzung von Autobahnen und Kraftfahrstraßen in Deutschland ist eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) vorgeschrieben, die über 60 km/h (= mind. 61 km/h müssen in den Zulassungspapiern eingetragen sein) liegen muss, wodurch das Befahren solcher Straßen unzulässig ist. Geregelt wird dies im §18 I StVO.

§18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; [ ... ]

wär ich auch mit zufrieden, klar wär auf die autobahn toll, aber Zulassung mit max 60kmh würden mir reichen, nur doofe 45kmh überland zwischen den Dörfern ist einfach nur Scheibe

Spacefish
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Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....

Beitrag von Spacefish »

weg wegen Quatsch
Zuletzt geändert von Spacefish am Mo 13. Jan 2020, 12:33, insgesamt 1-mal geändert.

JanGoldbeck
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Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....

Beitrag von JanGoldbeck »

Sie hat doch ne Kombi-Bremse...

Spacefish
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Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....

Beitrag von Spacefish »

Oh, da hast Du natürlich Recht. Nach Deinem Hinweis hab ich die Information auch tatsächlich finden können. Scheint aber auch nur für die TC zu gelten.

Soconaut
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Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....

Beitrag von Soconaut »

Genau, TC mit Kombi, TS ohne.

Mal ne bekloppte Überlegung: Wenn es hier anscheinend ein paar Handvoll TC-ler gibt, die an dem Zulassungs-Upgrade interessiert wären - weiß irgendwer, ob die generelle Typenzulassung ausschließlich vom Hersteller/Importeur beantragt werden kann oder ob man das zB auch über irgendeine Fundraisung-Initiative gemeinsam anpacken könnte?

Hintergrund der Idee: Ich denke auch, dass Vmoto und Leeb sich wohl kaum selber eine Max-Konkurrenz schaffen werden. Aber wenn sich genügend Interessenten zusammentun, könnte der Einzelanteil an so einer Fundraisinglösung ggf. billiger sein als lauter Einzelzulassungen... oder spinn ich jetzt völlig?

;)

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