Habe in der Frage neulich mal mit jemandem von der Zulassungstelle geschwätzt:
Wenn es in anderen EU Ländern der Fall ist dass ein Modell wie eine Super Soco baugleich für Geschwindigkeiten jenseits von 45km/h zugelassen ist dann sei das auch hierzulande möglich.
Zitat: "Auf Grundlage der EG-Übereinstimmungsbescheinigung wird das Fahrzeug in der Zulassungsstelle dann als Kleinkraftrad oder Leichtkraftrad zugelassen. Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung erhalten Sie vom Hersteller, bei Kauf des Fahrzeugs."
Ist es denn der Fall, dass man in Italien oder sonstwo dieselben Modelle ungedrosselt (und legal) fährt und dass sie nur für den dt. Markt gedrosselt werden, aber ansonsten Bremsen, Rahmen etc auch gut sagen wir 65km/h abkönnen?
Wenn das der Fall ist, dann müsste es doch im Falle eines Neufahrzeugs aus Italien möglich sein, ein solches Ding zuzulasen.
Ein hier bereits als 45er zuglassenes dann eher nicht, da die Papiere wohl angeben, dass dies ein 45er ist und Schluss.
Ich hab den guten alten Motorradführerschein und würde so ein Ding auch ganz legal als Leichtkraftrad zulassen und versichern etc etc. Aber ich wundere (ärgere) mich ein wenig, sollte sich herausstellen, dass es eine ein bürokratische (=nicht technische) Frage ist, ob man mit einem SuperSoco CUx auch mit 60-65km/h fahren könnte. Denn praktisch alle Varianten jenseits von 45km/h sind gleich wieder 2000€ und mehr teurer.
Roller X mit 45km/h für 2500€
Roller Y mit 60km/h für 4500€ ... Das scheint mit nicht gottgegeben...