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Super Soco entdrosseln

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 22:48
von seashore
Die Super Soco lässt sich wie folgt entdrosseln:

-Ständer ausklappen
-Beide Bremshebel ziehen und halten und Gasgriff drehen (zum beschleunigen) und halten
-Startknopf drücken (am besten durch eine 2. Person)
-Bremsen und Gasgriff weitere 10 Sekunden halten
-Nach 10 Sekunden Gasgriff lösen, aber Bremsen weiter halten
-Erneut den Gasgriff für 10 Sekunden drehen (Bremsen noch immer angezogen)
-Alles lösen (Bremsen und Gasgriff)

Fertig.

Drosseln der Enrdrosselten Soco funktioniert genauso.

Wird bei einem Fahrzeug, wie der Super Soco die Drosselung entfernt, ohne die entsprechenden Belege nachweisen zu können, erlischt automatisch die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges (B-Verstoß). Hierfür können die Behörden ein Bußgeld in Höhe von mindestens 50 Euro erheben. Neben einer Nutzungsuntersagung erlischt zudem auch der Versicherungsschutz.

Wer ein Fahrzeug, wie die Super Soco derart entdrosseln, dabei jedoch lediglich im Besitz der Fahrerlaubnisklasse AM oder A1 ist, muss wissen, dass das modifizierte Fahrzeug nicht mehr für sein Fahrerlaubnis zulässig ist. Bei einer Kontrolle ist der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (A-Verstoß) anzunehmen.

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Verkehrsstraftat. Hierfür können die Gerichte nach § 21 Strafgesetzbuch (StVG) hohe Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr festsetzen.

Wird die Super Soco entdrosselt, bedarf es der Abänderung der Fahrzeugpapiere. Hierzu muss ein Prüfgutachten erstellt werden. Sind die Umbauten zulässig, ist ein Prüfzeugnis zu erwirken. Mit diesem können die Abänderung der Eintragungen bei der zuständigen Zulassungsbehörde in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden.

Re: Super Soco entdrosseln

Verfasst: Fr 8. Sep 2017, 05:44
von Matahalii
Wie schnell geht denn die Soco in dem Zustand?
Was passiert mit den Fahrstufen? Werden die potenziell auch angehoben?

Re: Super Soco entdrosseln

Verfasst: Fr 8. Sep 2017, 10:57
von deividk
Die 3 Stufen werden alliquot angepaßt
Diese Geschw. wird auf der Rolle erreicht also beinahe ohne wiederstand.
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Re: Super Soco entdrosseln

Verfasst: Fr 8. Sep 2017, 11:14
von JoKe
seashore hat geschrieben:
Do 7. Sep 2017, 22:48
Mit diesem können die Abänderung der Eintragungen bei der zuständigen Zulassungsbehörde in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden.
Damit allein ist es aber noch nicht getan.
Das Fahrzeug wird dadurch zum Motorrad hochgestuft, benötigt somit Brief&Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2), bekommt ein grosses Kennzeichen, muss als Motorrad versichert werden, alle zwei Jahre zum TÜV und kostet auch noch KFz-Steuer.
(siehe:http://www.bundesfinanzministerium.de/W ... chner.html.)

Die Muvi von Torrot ist da ein gutes Beispiel.
In der 45er Version reicht das Versicherungskennzeichen, die 60er gilt als normales Motorrad.

Re: Super Soco entdrosseln

Verfasst: Fr 8. Sep 2017, 12:03
von Matahalii
Und darf nicht mehr mit dem M-Führerschein gefahren werden.
Logo. Genau das gleiche , wenn man seine 50er mit Zerknalltreibling frisiert. Nur bei denen gehts nicht auf Knopfdruck.
Ich würde mal behaupten, dass die Soco mit so ner Umschaltmöglihkeit gar nicht zugelassen werden dürfte als 45er.
ALso: Psst!

Re: Super Soco entdrosseln

Verfasst: Fr 8. Sep 2017, 12:11
von wiewennzefliechs
JoKe hat geschrieben:
Fr 8. Sep 2017, 11:14
Das Fahrzeug wird dadurch zum Motorrad hochgestuft, benötigt somit Brief&Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2), bekommt ein grosses Kennzeichen, muss als Motorrad versichert werden, alle zwei Jahre zum TÜV und kostet auch noch KFz-Steuer.
Alles richtig, bis auf die Kfz-Steuer. Entdrosselt wird die Soco zum Leichtkraftrad (L3e, "125er"), und die sind steuerfrei:
http://www.motorroller-info.de/steuer_125.html
JoKe hat geschrieben:
Fr 8. Sep 2017, 11:14
(siehe:http://www.bundesfinanzministerium.de/W ... chner.html.)
Der amtliche (!) Steuerrechner kennt keine Leichtkrafträder. Schwaches Bild.

Gruß

Michael

Re: Super Soco entdrosseln

Verfasst: Fr 8. Sep 2017, 12:22
von seashore
Ich denke allen Beteiligten ist es klar, dass die Soco entdrosselt nicht legal unterwegs ist. Gleich Thematik, wie bei jedem 50er Roller in der Regel. Anders sieht es wiederum beim Betrieb auf privatem Gelände aus.

Was die Zulassung entdrosselt angeht, ist es durchaus denkbar, da die Soco in Italien auch als schnellere Version angeboten wird. Aber wie ich es schon in meinem langen Thread beschrieben habe, stößt man hier auf Zulassungsstellen, Versicherungen und TÜV Musterprüfstellen, aus tiefster Vergangenheit. Machbar ist es aber sichererlich.

Re: Super Soco entdrosseln

Verfasst: Fr 8. Sep 2017, 12:29
von JoKe
wiewennzefliechs hat geschrieben:
Fr 8. Sep 2017, 12:11
Der amtliche (!) Steuerrechner kennt keine Leichtkrafträder. Schwaches Bild.
Na ja, wie auch, wenn dafür doch keine Steuer erhoben wird.
An sich ist es logisch, aber wenig Benutzerfreundlich.

Re: Super Soco entdrosseln

Verfasst: Fr 8. Sep 2017, 18:09
von Evolution
Ist das Motorrad technisch für derartig hohe Geschwindigkeiten ausgelegt?

Re: Super Soco entdrosseln

Verfasst: Fr 8. Sep 2017, 22:24
von seashore
In Italien wird die 1200r mit einer Endgeschwindigkeit über 45kmh verkauft. Ich habe gerade nur nicht den Link zur Hand. Suche ich die Tage raus