Egal. Alles oberhalb 45 km/h ist ein Leichtkraftrad, das entsprechend zugelassen und versichert und vom TÜV abgenommen sein muss. Der Fahrer braucht dafür eine entsprechende Fahrerlaubnis (in D ist das aktuell A1). Und das alles wohlgemerkt auch dann, wenn man nie schneller als 45 km/h damit fährt.
Wer ein Leichtkraftrad als Kleinkraftrad versichert, fährt ohne Versicherung. Das ist eine Straftat, nicht nur eine Ordnungswidrigkeit. Wer darüberhinaus ohne A1-Fahrerlaubnis ein Leichtkraftrad lenkt, fährt ohne Fahrerlaubnis und begeht damit gleich die zweite Straftat, für die er im Ernstfall ebenfalls den passenden Denkzettel bekommt. Aber macht mal ruhig, mein Problem ist das nicht
Gruß
Michael