Rückversand Motorräder neues Gerichtsurteil

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JanGoldbeck
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Rückversand Motorräder neues Gerichtsurteil

Beitrag von JanGoldbeck »

https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-05/ ... cherschutz

Vielleicht ja ganz spannend. Wer etwas kauft und das Produkt hat Mängel, schickt es ja in der Regel zurück. Bei sperrigen Gütern ist das teilweise ja ehe schwer möglich. Das Urteil sagt jetzt, dass sich der Händler dann um den Transport kümmern muss.

Ich denke mal es ist in Ordnung von Motorrädern als sperrige Güter zu sprechen. Der Transport ist nur mit Speditionen (teilweise auch speziell für Motorräder) möglich.

Was denkt ihr?

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lasser
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Re: Rückversand Motorräder neues Gerichtsurteil

Beitrag von lasser »

So ganz eindeutig ist das ja nun alles nicht. Es kommt auf die Ware und die Unannehmlichkeiten im Einzelfall an. Weitere Rechtsstreite sind daher wahrscheinlich.
Wer selber lesen mag:
http://curia.europa.eu/juris/document/d ... rst&part=1
Cemoto OS-310C, 3kW, Li-Ion 51,2V 60Ah, Akkus (1-4 Blei 48V 50Ah): 1.: 11 Mm, 2.: 5,3 Mm, 3.: 14,1 Mm, 4.: 11,6 Mm, 5. (Li-Ion): 8000km, 4,0 kWh/100km, (Langzeiterfahrung 1, 2 und 3)
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Evolution
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Re: Rückversand Motorräder neues Gerichtsurteil

Beitrag von Evolution »

Ja Motorräder sind sperrige Güter. Die hätte ja mal das Aktenzeichen des Luxemburgischen Urteils mitteilen können.

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lasser
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Re: Rückversand Motorräder neues Gerichtsurteil

Beitrag von lasser »

Jo, hätte die Zeit machen können. Aber es ist ja auch fast unverantwortungsvoll schwer so was eben selbst mal innerhalb der eigenen kostbaren Lebenszeit herauszusuchen. Hat bei mir fast 20 Sekunden gedauert… Stelle ich der Zeit in Rechnung… :roll:
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Re: Rückversand Motorräder neues Gerichtsurteil

Beitrag von Evolution »

Danke für die Mitteilung der Entscheidung, Lasser. Das Amtsgericht Norderstedt als vorlegendes Gericht wird nun eine Entscheidung auf der Basis des Europäischen Gerichtshofs treffen. Da die Kosten des Transportes unterhalb der Berufungsgrenze von 600 Euro liegen dürften, wird die Entscheidung erstmal singulär sein. Allerdings müssen sich deutsche Gerichte künftig an die Auslegung des Gerichtshofs halten.

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vsm
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Re: Rückversand Motorräder neues Gerichtsurteil

Beitrag von vsm »

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Es geht hier nicht um die Kosten des Rücktransports, die müssen bei einer nicht mängelfreien Sache im Verbrauchergeschäft immer vom Händler getragen werden (vgl. § 439 Abs. 2 BGB). Es geht hier um die Unannehmlichkeiten, diesen Transport organisieren zu müssen. Warum es für den Kläger nun annehmbarer war, den Rechtsweg zu bestreiten, weiß er vermutlich nur selbst... ;)

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