gunc hat geschrieben: ↑Fr 31. Aug 2018, 19:32
... gilt aber nur bei Käufen im nicht-europäischen Ausland, oder?
Eigentlich schon. Du musst dir sicher sein, dass dein VK dir selbst eine Rechnung ausstellt und du nicht eine Rechnung erhältst, von einem anderem Laden auf irgend einem anderen Teil vom Globus. Die EU ist rechtlich gesehen ein Flickenteppich
- in China wird der Fabrikschrott für 300 US$/Stück eingekauft, bei Abnahme von einem Container ist der Transport in die EU inkl.
- in Rotterdam wird der Gammel auf dem Hafengelände abgekippt
- in GB wird für ein GB Pfund eine Limited gegründet
- in Malta erhält die Limited eine CoC für ein Pedelec(oder sonst was)
- in Holland und Belgien wird keine Straßenzulassung erteilt, weil für ein Kennzeichen Fahrzeuge und Papiere abgeglichen werden
- Als nächstes grast man in Deutschland Computerhändler und Bauststoffhändler ab, denen man die Dinger für 100% Gewinn vor die Tür stellt.
- Aus Holland meldet man in China Webseiten an auf denen man 2-3 Webshops erstellt
- Gegen Vorkasse verkauft man die Dinger mit 300% Gewinn an leichtgläubige Kunden in Deutschland, via den Webseiten aus China
- Über das Webportal leboncoin in Frankreich werden ebenfalls Kunden in Deutschland geködert
Nach der Logik der EU, die kaum Gemeinsamkeiten kennt, solltest Du in Frankreich oder Holland die gleichen Rechte geniessen, wie in Deutschland als Verbraucher. Das Schlüsselwort ist dabei "solltest", ist nämlich reine Theorie
Nach der Logik der EU, sollte eine CoC in Malta, auch zum Fahrzeug gehören, dass auf der CoC angegeben ist. Mein Maltesisch ist überschaubar, und ich habe nicht den leisesten Schimmer, was das für eine Bananenrepublik ist. Ich bin mir nur in einem sicher: Das man den Chinagammel nicht umsonst da hinkarrt. Das CoC und Fahrzeug, irgendwas miteinander zu tun, halte ich bei der Verschleierungstaktik und Firmenverschachtelung, für freundlich ausgedrückt, übersichtlich wahrscheinlich
Nach der Logik der EU, solllte eine in Malte ausgestellte CoC, nur für Fahrzeuge ausgestellt werden, die auch für Straßenverkehr nutzbar und auch den deutschen StvO entsprechen.
Gesetzt dem Fall, ich habe so ein Ding nächste Woche auf der Ladefläche stehen, weiss ich nicht, OB oder WAS daran verändert werden KANN oder MUSS, damit die StvO eingehalten wird.
Warum so einen Roman ?
Weil der ganze "Zirkus" erst losgeht, wenn jemand anfängt Fragen zu stellen.
Wenn jetzt, sorry, die "Kacke richtig am Dampfen" ist, dann hilft dir nur dein Kaufvertrag und der Beweis, dass du von deinem Vk betrogen worden bist !
Dann wird sich der Vk von Harry, als Kistenschieber am Amsterdamer Hafen entpuppen, der vor Schulden kaum aufrecht gehen kann.
Dein Franzosen-Frosch wird sich als Drogen-Prinz entpuppen, dem Du auch nicht die Tasche langen kannst. Ohnehin verfolgen Frankreich und die Niederlande, keine eigenen Landsleute, die nur Ausländer im Ausland über's Ohr haben. Spätestens jetzt wird bei dir der Groschen fallen, dass ich mich mit Onlinebetrügereien bestens auskenne und alle Maschen kenne.
Hast du aber deinen Elektrohobel gegen Barzahlung abgeholt, kannst Du prüfen, ob Rechnung und Verkäufer zusammenpassen. Der Unterschied ist der, dass dein deutscher Vk dir 2 Jahre Gewährleistung schuldet und insbesondere dafür verantwortlich ist, den Hobel in einen StvO-tauglichen Zustand zu versetzen. Wenn der Baustoffheini davon keinen Plan hat, dann hat er eben eine Werkstatt damit zu beauftragen.
Was ich dir rate ist folgendes: halte die Füsse im Moment still. Ich werde geradezu mit Angebote für diese Dinger zugemüllt. Ich habe so ein Ding noch nicht in Augenschein genommen, demnächst weiss ich aber, was der Kaufgegenstand ist, wie er verpackt ist und lasse mir Fahrzeug und CoC zeigen.
Gruss,
Peter