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Hawk3000 Breite
Verfasst: Mo 8. Nov 2021, 16:00
von Juri00
Ich bin dabei mir einen Roller über Ebay-Kleinanzeigen per Abholung zu kaufen. Es handelt sich um den Hawk3000 und ich müsste wissen wie die maximale Breite des Rollers unterhalb des Lenkers ist. Danke schon mal im Vorraus : )
Re: Hawk3000 Breite
Verfasst: Di 9. Nov 2021, 16:14
von Prinz_von_Sinnen
Sorry für die Späte Antwort.
An der breitesten Stelle kann ich schlecht messen, würde aber von etwas weniger als 55cm ausgehen, unter dem Sitz.
Das Beinschild ist etwa 45 cm Breit.
Lenker ist natürlich breiter.
Re: Hawk3000 Breite
Verfasst: Mi 10. Nov 2021, 10:30
von E_Roller_Techniker
Bitte beachten das Garantie und Gewehrleistung bei übergaben verfällt falls der Roller noch welche hatte.
Re: Hawk3000 Breite
Verfasst: Mi 10. Nov 2021, 15:55
von jeff-jordan
E_Roller_Techniker hat geschrieben: ↑Mi 10. Nov 2021, 10:30
Bitte beachten das Garantie und Gewehrleistung bei übergaben verfällt falls der Roller noch welche hatte.
Das ist mir neu. Auf welcher Basis machst Du diese Aussage?
Beim Kauf eines gebrauchten Autos, bei dem noch Garantie besteht, gehen diese Ansprüche ja auch auf den Käufer über. Selbst schon erlebt/genutzt.
Warum soll das bei Rollern.... oder anderen "Gütern", die regulär veräußert werden, anders sein?
Bzgl. Gewehrleistung kann ich natürlich nix sagen, da ich kein Sportschütze bin.
Aber bei der Gewährleistung müsste Gleiches gelten. Zumindest wenn die notwendigen Unterlagen, wie original-Kaufbeleg und Kaufnachweis des gebrauchten Rollers vorliegen.
Re: Hawk3000 Breite
Verfasst: Mi 10. Nov 2021, 16:34
von Prinz_von_Sinnen
Ich glaube die Gewehrleistung berechnet sich in Kaliberlängen, also dem Verhältnis des Durchmessers des Rohres zur Länge desselben.

Re: Hawk3000 Breite
Verfasst: Mi 8. Dez 2021, 09:01
von E_Roller_Techniker
Das mit der Gewährleistung kann man in den AGB von Futura nachlesen.
Re: Hawk3000 Breite
Verfasst: Mi 8. Dez 2021, 10:06
von Zguhl
Grundlegend gilt bei Gewährleistung gebrauchter Ware:
Bei der gesetzlichen Gewährleistung ist die Sache im Grunde ganz einfach: Der gewerbliche Händler schließt mit dem privaten Käufer einen Vertrag und nur an den muss er sich halten. Veräußert der Erstbesitzer die Ware später weiter, gibt es einen neuen Vertrag zwischen ihm und dem Käufer. Will der neue Eigentümer reklamieren, ist der private Verkäufer der richtige Ansprechpartner, nicht der Händler.
Die Rechte der Gewährleistung sind aber, wenn es der Händler zulässt auf den neuen Eigentümer übertragbar.
PS: Das Oberlandesgericht Hamm hat zwar 2010 im Fall eines Internethändlers entschieden, dass ein pauschales Abtretungsverbot ungültig ist (Az. 4 U 134/10). Ein höchstrichterliches Urteil gibt es dazu aber nicht und deshalb wird die Klausel auch weiterhin verwendet.
Ich habe mir mal die AGB auf der Futura Seite angesehen. sie schließen dort zwar die Übertragbarkeit der Gewährleistung (§8) beim Weiterverkauf aus, aber sie geben drei Sätze darunter Gewährleistung von einem Jahr auf gebrauchte Roller. Ich denke wen da ein Anwalt rangeht bekommst du deine Gewährleistung trotzdem.
Gruß
Zguhl