Den Hawk 3000 (LI).
Da die Warnung in diesem Thread noch nicht aufgetaucht ist:
Das Fahren mit der LED-Beleuchtung am Hawk, ohne das Abblendlicht eingeschaltet zu haben, ist im Bereich der StVO unzulässig!
Die LED-Beleuchtungen am Hawk sind nicht als Tagfahrlicht sondern als Begrenzungsleuchten zugelassen. Der § 17 Abs. 2a gilt aber nur für echtes TFL, nicht für Begrenzungsleuchten. Letztere dürfen darüber hinaus nur leuchten, wenn auch das Abblendlicht eingeschaltet wurde.