Tagebuch nach Akkubrand

Für alles was mit Akkumulatoren und der Stromspeicherung zu tun hat (Akku Technik Forum)
Nahpeds
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Tagebuch nach Akkubrand

Beitrag von Nahpeds »

Hallo zusammen,
wie einige hier wissen ist mein UNU Roller abgebrannt.
Ich habe die Akkus wie von UNU gewünscht nur noch im Roller draußen gelagrt.
Der UNU hat sich um ca 1:00 Uhr selbst entzündet.

Ich möchte hier kurz über die Entsorgung von abgebrannten Akkus berichten.
Tag 1
Ich habe der Versicherung und die Geschädigten informiert. Ebenso UNU.
Unu hat mir einen Fragebongen gemailt und möchte den Akku abholen und untersuchen.

Tag 2
Ich habe UNU Fragebogen ausgefüllt und zurück gemailt.

Tag 3
Der Gutachter war da und hat den Roller mündlich freigegeben.

Tag 4 /5 (Wochenende)
Ich habe aller Formulare der Versicherung ausgefüllt und die Schäden Dritter dokumentiert.
Die Fomulare sind auf dem Weg zur Versicherung.

Tag 6
Ich habe das Umweltamt meiner Stadt angesprochen. Dieses hat mich an die telefonische Abfallberatung meiner Stadt verwiesen.

Tag 7
Ich hab die Abfall Beratung angerufen. Dort konnte man mir auch nicht weiterhelfen. Allerdings bekam ich eine Telefonnummer eines privaten Entsorgers in eine Nachbarstadt.
Dort hatten die Mitarbeiter schon mal eine Schulung zu dem Thema. Man könne demnächst die Akkus auch entgegennehmen. Allerdings erst wenn man die entsprechenden Boxen für die Lagerung hat. Abholen würde man abgebrannte Akkus aber auf keinen Fall. Das ist viel zu gefährlich. Ich soll mich bei der Feuerwehr erkundigen wie man die abgebrannten Akkus am besten transportiert.

Tag 8
Die Feuerwehr konnte mir die Frage nicht beantworten. Die Feuerwehr löscht nur den Brand und hat bis jetzt keine Erfahrung wie man abgebrannte Akkus transportiert. Derzeit kann die Feuerwehr Akkus nur kontrolliert abbrennen lassen. Demnächst bekommt die Feuerwehr meiner Stadt aber eine spezielle Wanne. Dort werden dann die E-Fahrzeuge eingetaucht. Für die Entsorgung des Löschwassers hat man noch keine Lösung.

Tag 9
Ich habe den Gefahrgutbeauftragten meiner Stadt angerufen. Dieser hat mich an einen weiteren privaten Entsorger verwiesen. Einen Spezial Entsorger für Gefahrgut.
Dieser hat mit mitgeteilt, dass ihm das zu gefährlich ist und er die Finger davon lässt. Ich habe aber eine weitere Nummer erhalten. Einen Spezial Akku Entsorger.
Dieser Spezial Akku Entsorger teilte mir mit, dass er nur alte Akkus entsorgt. Von abgebrannte Akkus lässt er auch die Finger. Aber er hat eine Nummer von einer Spezial Bergungsfirma für abgebrannte Akkus.
Diese ist in der Gegend von Mainz. Das sind von mir aus ca. 300 Km. Dort habe allerdings niemanden erreicht.
Nach den ganzen Gesprächen wird klar, dass der Akku zumindest gesundheitlich nicht ungefährlich ist. Der Roller steht zwar auf einem privaten Grundstück ist aber öffentlich erreichbar. Der Roller muss schnellstens weg.
Ich habe mich gefragt ob das der Versicherung nicht bekannt ist. Doch das habe ich doch genau beschrieben. Die sollte doch wissen das ein abgebrannter E-Roller nicht ungefährlich ist. Auf der anderen Seite wollte die wissen ob ich einen Benzinkanister im Kofferraum hatte.
Dann habe ich meinen Versicherer erneut kontaktiert. Dieser teilte mir mit, dass der Akku jetzt doch Untersucht werden soll und ich den Roller nicht entsorgen darf. Ich habe die Versicherung erneut über den Standort und über die Gefahr unterrichtet. Ich bin übrigens laut Versicherung noch der Eigentümer und vermutlich bei gesundheitlichen Schäden dritter haftbar. Ich soll den Roller aber trotzdem dort stehen lassen. Man wolle sich nächste Woche melden. Das habe ich als Eigentümer abgelehnt und auf eine umgehende Sicherstellung seitens der Versicherung bestanden. Nach zwei Stunden bekam ich einen Rückruf der Versicherung das der Roller abgeholt wird.

Tag 10
Der Roller wurde komplett abgeholt. Der Mitarbeiter hatte weder eine Spezialausrüstung oder ein Behältnis für den Akku. Er hat den Roller genommen und in den Transporter geschmissen.
Dann hat sich heute die Firma die ich gestern nicht erreicht habe gemeldet. Diese Firma hätten die Akkus tatsächlich abholen und entsorgen können.
Es gibt wohl Deutschlandweit nur einen Handvoll Unternehmen die das können.

Fazit.
Die Verantwortlichen in den Städten haben keine Ahnung.
Die Versicherungen haben auch kaum Ahnung mit E-Fahrzeugen.
Die Feuerwehr kennt das Problem.
Die Politik will eine Umstellung auf E-Auto hat sich aber wohl keine Gedanken um die Gefahr oder Entsorgung von gebrannten Akkkus gemacht.
Abgebrannte Akkus werden nur von sehr wenigen Firmen fachgerecht geborgen und entsorgt.

Die Frage

Sind abgebrannt wirklich so gefählich oder hat der Gesetzgeber bei den gesetzlichen Bedingungen für die Entsorung übertrieben.
So übertrieben das es keiner machen möchte.


Ich überlege ob ich mal die Grünen meiner Stadt anrufe.


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Re: Tagebuch nach Akkubrand

Beitrag von MEroller »

Danke für dieses detaillierte Tagebuch!
Erinnert mich an das ausgebrannte Tesla Model S in Österreich, das monatelang schlicht NIEMAND an sich nehmen wollte…
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Horninho
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Re: Tagebuch nach Akkubrand

Beitrag von Horninho »

Nahpeds hat geschrieben:
Fr 13. Aug 2021, 10:40
Tag 10
Der Roller wurde komplett abgeholt. Der Mitarbeiter hatte weder eine Spezialausrüstung oder ein Behältnis für den Akku. Er hat den Roller genommen und in den Transporter geschmissen.
Wahnsinn. Etliche Leute lassen die Finger davon, und dann kommt irgend einer ohne Ausrüstung, ohne besondere Schutzmaßnahmen , und macht einfach. Würde mit großer Wahrscheinlichkeit vermuten, dass besagter Sorgloser Mitarbeiter den giftigen Schrotthaufen nun einfach auf irgend einem Schrottplatz abliefert. Bestimmt nicht fachgerecht entsorgt.

Hätte nicht gedacht dass nach all den Jahren immer noch so wenig Kenntnis bei öffentlich Instituten herrscht

Danke für' s teilen
Meine Rollerhistorie: 2009 PIAGGIO ZIP II (4-Takter) 2.200km >> 2010 PIAGGIO TPH 50 (2-Takter) 30.000km >> 1/2020 Pre-Order UNU Scooter mit 16 Monaten Wartezeit bis 4/2021 (und dann Storno) 0 km >> ab 5/2021 HORWIN EK1 (2,8kW 72V, Extended Range 40Ah) 6.000km

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Re: Tagebuch nach Akkubrand

Beitrag von STW »

Könnte man die Akkus unter denen für Elektrofahrräder subsummieren?
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... kkus-10411

"Akkus für Elektrofahrräder können überall dort zurückgegeben werden, wo sie auch gekauft wurden."

Dann könnte man UNU zuständig machen.
RGNT V2 ab 01/23 > 8000km
NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
Ahamani Swap Bj 2007 - 2.4KW - Vario - Km-Stand > 27.000km - 40AH Thundersky ab 11/08 - CALB 70AH seit 10/11 -Verschrottung 09/19

Nahpeds
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Re: Tagebuch nach Akkubrand

Beitrag von Nahpeds »

Horninho hat geschrieben:
Fr 13. Aug 2021, 14:16
Nahpeds hat geschrieben:
Fr 13. Aug 2021, 10:40
Tag 10
Der Roller wurde komplett abgeholt. Der Mitarbeiter hatte weder eine Spezialausrüstung oder ein Behältnis für den Akku. Er hat den Roller genommen und in den Transporter geschmissen.
Wahnsinn. Etliche Leute lassen die Finger davon, und dann kommt irgend einer ohne Ausrüstung, ohne besondere Schutzmaßnahmen , und macht einfach. Würde mit großer Wahrscheinlichkeit vermuten, dass besagter Sorgloser Mitarbeiter den giftigen Schrotthaufen nun einfach auf irgend einem Schrottplatz abliefert. Bestimmt nicht fachgerecht entsorgt.

Hätte nicht gedacht dass nach all den Jahren immer noch so wenig Kenntnis bei öffentlich Instituten herrscht

Danke für' s teilen
Also, der sorgloser Mitarbeiter hat den UNU Roller für die Versicherung sicher gestellt. Die wollen den Akku jetzt untersuchen.
Der Roller steht jetzt bestimmt bei einem Abschlepper oder einer KFZ Werkstatt auf dem Hof.

STW hat geschrieben:
Fr 13. Aug 2021, 15:32
Könnte man die Akkus unter denen für Elektrofahrräder subsummieren?
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... kkus-10411

"Akkus für Elektrofahrräder können überall dort zurückgegeben werden, wo sie auch gekauft wurden."

Dann könnte man UNU zuständig machen.
Nein, die Abfallberatung hatte zuerst auch diese Idee.
Die Regelung, dass der Hersteller die Akkus entgegen nehmen muss, gilt nur für Geräte ohne Nummernschild.
UNU wollte auch bei der Entsorgung helfen. UNU hat aber auch keinen Entsorger in meiner Gegend finden können.
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Re: Tagebuch nach Akkubrand

Beitrag von Horninho »

Nahpeds hat geschrieben:
Fr 13. Aug 2021, 17:29
Also, der sorgloser Mitarbeiter hat den UNU Roller für die Versicherung sicher gestellt. Die wollen den Akku jetzt untersuchen.
Das bezweifle ich doch sehr, dass die Versicherung da was untersuchen kann oder möchte, weil die ja nach einem Blick auf das Foto eigentlich hätten erkennen können, dass man nix beweisen kann und mit dem verkohlten Schrotthaufen nix hat außer dem Problem der rechtmäßigen Entsorgung (jetzt haben die nämlich die Verantwortung für eine fachgerechte Entsorgung zu übernehmen).
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Re: Tagebuch nach Akkubrand

Beitrag von STW »

Die Versicherung hat da schon ein pekunäres Interesse: der Roller ist kaputt, es gibt Fremdschaden. Wieso sollte die Versicherung zahlen wollen, wenn doch auch die Produkthaftungskarte gezogen werden kann?

Wenn die Versicherung ohne Prüfung zahlt, dann hätte man ggf. einen Präzedenzfall, und die Versicherung zahlt dann ggf. auch bei allen anderen abgebrannten unus, frei nach dem Motto "Ihr als Versicherung habt das doch damit als eure dauerhafte Pflicht anerkannt". Und da es auch mal um viel Geld gehen kann, so ein Akku muss mal nur in einem Wohngebäude losgehen, wird hier sicherlich recht genau geprüft, und evtl. mehr Geld in die Prüfung gesteckt als der Versicherungsfall kostet.
RGNT V2 ab 01/23 > 8000km
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Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
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Re: Tagebuch nach Akkubrand

Beitrag von Waldmeister »

Nahpeds hat geschrieben:
Fr 13. Aug 2021, 17:29

Nein, die Abfallberatung hatte zuerst auch diese Idee.
Die Regelung, dass der Hersteller die Akkus entgegen nehmen muss, gilt nur für Geräte ohne Nummernschild.
Auch Fahrzeugbatterien sind vom "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren" betroffen.


Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
§ 9 Pflichten der Vertreiber
(1) Jeder Vertreiber ist verpflichtet, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe des Handelsgeschäfts unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung nach Satz 1 beschränkt sich auf Altbatterien der Art im Sinne von § 2 Absatz 2 bis 6, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen. Satz 1 erstreckt sich nicht auf Produkte mit eingebauten Altbatterien; das Elektro- und Elektronikgerätegesetz und die Altfahrzeug-Verordnung bleiben unberührt. Im Versandhandel ist Handelsgeschäft im Sinne von Satz 1 das Versandlager.
(2) Die Vertreiber nach Absatz 1 Satz 1 sind verpflichtet, zurückgenommene Geräte-Altbatterien einem Rücknahmesystem nach § 7 Absatz 1 Satz 1 zu überlassen. Die Bindung an ein Rücknahmesystem erfolgt für mindestens zwölf Monate. Eine Kündigung ist nur zulässig bis drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder, falls keine Laufzeit vereinbart ist, bis drei Monate vor Ablauf der zwölf Monate. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten oder keine Kündigung erklärt, verlängert sich die Laufzeit um mindestens zwölf weitere Monate. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht, sofern die Genehmigung des Rücknahmesystems während der Laufzeit entfällt.
(3) Soweit ein Vertreiber vom Angebot nach § 8 Absatz 1 keinen Gebrauch macht und Fahrzeug- und Industriebatterien selbst verwertet oder Dritten zur Verwertung überlässt, hat er sicherzustellen, dass die Anforderungen des § 14 erfüllt werden. Für Fahrzeug- und Industriebatterien, die der Vertreiber einem gewerblichen Altbatterieentsorger mit dem Ziel der Verwertung überlässt, gelten die Anforderungen des § 14 zu Gunsten des Vertreibers als erfüllt. Satz 2 gilt auch für Fahrzeugbatterien, die der Vertreiber einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit dem Ziel der Verwertung überlässt.
(4) Die Kosten für die Rücknahme, Sortierung, Verwertung und Beseitigung von Geräte-Altbatterien dürfen beim Vertrieb neuer Gerätebatterien gegenüber dem Endnutzer nicht getrennt ausgewiesen werden.

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Re: Tagebuch nach Akkubrand

Beitrag von Pedator92 »

Mein Beileid für den unu,bei dem Foto war ich geschockt.
Warum aber keiner den vollständig abgebrannten Roller nimmt entzieht sich meiner "eigenen" Verständnis. Der ist ja echt vollkommend abgebrannt das ist nur noch metallschrott und nichts mehr was irgendwie nochmal brennen könnte oder so (fraglich ob da überhaupt noch was chemisches über blieb).

Verstanden hätte ich es wenn er irgendwie mal kurz angefangen hätte zu brennen und dann halt noch recht intakt da steht.

Meine ganzen toten Zellen entsorge ich abgeklebt beim Discounter in den sammelboxen.
Kreidler Amaze 50 irgendwann... :roll:
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https://www.youtube.com/c/pedator92 Mein Youtube Blödsinn :lol:

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Re: Tagebuch nach Akkubrand

Beitrag von RaWe »

Hysterie der Unwissenden, ganz einfach.
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